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Ebola ist kein Scherz

Wie teuer sind falsche Einsätze der Feuerwehr?

Aus vermeintlichem Spaß Rettungswagen und Feuerwehr zu rufen, kann teuer werden. © Quelle: DAV

Häufig kommt es vor, dass die Feuerwehr zu falschen Einsätzen gerufen wird. Solche Anrufe sind manchmal nur Scherze. Jüngstes Beispiel dafür könnte ein Einsatz der Feuerwehr und der Polizei am Sonnabend in Berlin gewesen sein: Ein Anrufer hatte die Beamten zu einem Lokal gerufen, einer der Gäste sei angeblich an Ebola erkrankt. Der Verdacht bestätigte sich nicht, die Feuerwehr vermutet einen böswilligen Streich. Doch „Scherzkekse“ müssen die Kosten ihrer Falsch­mel­dungen selbst bezahlen.

Berlin in heller Aufregung: Wegen des Verdachts auf Ebola räumte die Berliner Feuerwehr gemeinsam mit der Polizei am Sonntagabend ein Lokal im Ortsteil Wilmersdorf weiträumig ab. Ein anonymer Anrufer hatte sich gemeldet und berichtet, einer der Gäste sei an Ebola erkrankt. Die Feuerwehr rückte an, kurze Zeit später gaben die Beamten aber Entwarnung. Sie vermuten, dass es sich bei dem Anruf um einen böswilligen Scherz gehandelt hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen und der Anrufer identi­fiziert werden, droht ihm eine Strafanzeige. Außerdem muss er den Einsatz der Beamten bezahlen.

Welche Kosten drohen bei Falsch­mel­dungen?

Wer vorsätzlich die Feuerwehr ruft, weil er vermeintlich lustig sein will, muss mit hohen Kosten rechnen. In Berlin kostet der Einsatz eines Löschfahr­zeuges zum Beispiel 4,70 Euro pro Minute. Für einen Kranwagen werden minütlich 11,70 Euro fällig. Da die Feuerwehr bei unklarer Gefahrenlage in der Regel gleich mehrere Fahrzeuge und Rettungs­kräfte in Bewegung setzt, kann ein bewusst ausgelöster falscher Alarm für den Verursacher enorme Kosten nach sich ziehen. Das gilt in der Regel auch, wenn Fehlalarm über eine Brandmel­de­anlage ausgelöst wird. Die Frage des Kosten­er­satzes ist in den Feuerweh­ge­setzen der Bundes­länder festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht.

In vielen Bundes­ländern können die Kommunen auch die Kosten für Einsätze einfordern, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen entstanden sind – bei Autoun­fällen, aber zum Beispiel auch bei einem Schiffs­unglück. Dazu zählen auch die Kosten für die Räumung der Unfall­stelle. Proble­matisch kann das für den Verursacher dann werden, wenn diese Kosten nicht  von seiner Versicherung übernommen werden – zum Beispiel wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Wann diese rechtliche Regelung greift, lesen Sie hier.

Datum
Aktualisiert am
13.10.2014
Autor
ime
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Themen
Brand Geld Schadens­ersatz

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