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Tierrecht

Tierquälerei: Was Sie dagegen tun dürfen

Tierquälerei – was Sie dagegen tun dürfen
© HeroImages/gettyimages.de

Jeden Sommer wiederholen sich die Bilder: Hunde ersticken in überhitzten Autos oder vegetieren auf Rastplätzen einsam vor sich hin. Doch wer Tieren absichtlich Leid zufügt, begeht kein Kavaliers­delikt, sondern macht sich strafbar. Die Anwalt­auskunft erklärt, wie Menschen reagieren können, wenn Sie Zeugen von Tierquälerei werden.

Die meisten Menschen, die Zeuge von Tierquälerei in Deutschland werden, wollen direkt helfen. Wer in solchen Situationen seine Rechte kennt, kann effektiver handeln. Wir klären mit Hilfe eines Fachanwalts auf, wie sie sich im Alltag für Tierschutz stark machen können.

Was ist Tierquälerei?

Theoretisch sind in Deutschland alle Wirbel­tiere durch das Tierschutz­gesetz geschützt. Paragraph 17 des Gesetzes besagt, dass „niemand Wirbel­tiere ohne vernünftigen Grund töten oder ihnen aus Rohheit erheb­liche Schmerzen oder Leiden bzw. sich wieder­ho­lende erheb­liche Schmerzen oder Leiden zufügen darf.“ Es drohen Geldstrafen oder Freiheits­s­trafen von bis zu drei Jahren. Das Problem: Praktisch ist dieser Paragraph oft sehr schwer anzuwenden, wenn man gegen Tierquälerei vorgehen möchte.

Viel Ungeklärtes im Tierschutz­gesetz

„Im Paragraph 17 des Tierschutz­ge­setzes haben wir es mit vielen ungeklärten Begriffen zu tun“, erklärt Andreas Ackenheil, Anwalt für Tierrecht in Mainz. „Was genau Rohheit ist oder ab wann sich von erheb­lichen Schmerzen sprechen lässt, ist schlichtweg nicht definiert.“ Die Folge: Der „Tierquälerei-Paragraph“ hat vor Gericht hohe Hürden.

„Lässt sich Paragraph 17 nicht anwenden, gibt es noch Paragraph 18 des Tierschutz­ge­setztes“, so Ackenheil weiter. Ein Verstoß wird als Ordnungs­wid­rigkeit einge­stuft und mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro geahndet. „Paragraph 18 greift etwa dann, wenn eine Person, die nicht dafür geeignet ist, eine Operation am Tier vornimmt und ihm dabei Leid zufügt.“

Zeuge von Tierquälerei: entschlossen, aber überlegt handeln

Wie aber sollten Personen reagieren, wenn sie selbst Zeuge von bspw. Tierquälerei bei Hunden werden? Rechts­anwalt Ackenheil rät zu entschlos­senem aber überlegten Handeln: „Generell ist es ratsam, rasch die Polizei zu verständigen. Ist dies nicht möglich oder befindet sich das Tier in einer akuten Notsi­tuation, sollte man versuchen, dem Tier selbst zu helfen – natürlich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten und ohne Gewalt anzuwenden.“
Doch gerade wenn Passanten auf einen Hund stoßen, der im verschlos­senen Auto hoher Hitze ausge­setzt ist, geraten sie schnell an die Grenze des gesetzlich Erlaubten. „Wer eine Autoscheibe einschlägt, um einen Hund aus einem überhitzten Auto zu befreien, macht sich unter Umständen selbst strafbar“, so Ackenheil.
In einem solchen Fall müsse jeder für sich selbst zwischen Gesetz und Moral abwägen. Generell gilt aber: „Schnellstmöglich die Behörden zu infor­mieren, ist der gesetzlich sichere Weg.“ Für Passanten sei es außerdem oft schwer einzuschätzen, ob ein Hund sich wirklich in einer Notsi­tuation befinde – oder nur stark hechele. Das kann je nach Art, bzw. Rasse sehr stark variieren.

Urteil: Tierschutz ist notstandsfähig

Wie weit dürfen Tierschützer gehen, um größer angelegten Missbrauch oder Missstände zu dokumentieren? In dieser Frage fällte im Februar 2018 das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg (Az. 2 Rv 157/17), welches besonders Tierschutzorganisationen begrüßen dürften. Angeklagt waren drei Tierschützer, die in Stallungen eines Tierzuchtunternehmens einbrachen. Dort dokumentierten sie mittels Foto- und Filmaufnahmen Missstände bei der Tierhaltung.
Die zuständige Staatsanwaltschaft klagte die Tierschützer daraufhin wegen Hausfriedensbruchs an und forderte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro. Schon vor dem Amtsgericht und in zweiter Instanz auch vor dem Landgericht Magdeburg war die Klage bereits gescheitert.

Die Begründung der Gerichte für den Freispruch der Tierschützer: Der Tatbestand „Hausfriedensbruch“ nach § 123 Abs. 1 StGB sei zwar erfüllt, aufgrund eines Notstands nach § 34 StGB sei die Tat aber gerechtfertigt. Es habe eine Gefahr für das Tierwohl bestanden, die Angeklagten hätten dieses schützen wollen. In solchen Fällen sei es auch für reguläre Bürger legitim, einzugreifen. Die Tierschützer waren davon ausgegangen, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ohne Beweise wohl kein Einschreiten bewirken würde.

Wer Missstände bei Massentierhaltung von Hühnern, Schweinen oder anderen Nutztieren dokumentieren möchte, darf das also im Zweifelsfall tun - solange ein vorgefundener Notstand dies auch dann auch juristisch rechtfertigt.

Was tun bei Tierquälerei? Verstöße dokumen­tieren

Beobachten Personen regelmäßig Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz, rät der Mainzer Rechts­anwalt dazu, diese zu dokumen­tieren – etwa durch Fotos oder Videos. Auch die Hinzu­nahme von weiteren Zeugen sei sinnvoll. Abschließend mahnt Ackenheil trotz guter Vorsätze zur Vorsicht: „Jeder sollte darauf achten, sich beim Zusam­men­tragen von Beweisen nicht strafbar zu machen. Sonst steht am Ende vielleicht nicht nur der Tierquäler vor Gericht.“

Wo melde ich Tierquälerei?

Eine Anzeige wegen Tierquälerei von Hunden und anderen Haus- oder Nutztieren lässt sich direkt bei der Polizei oder bei der Staats­an­walt­schaft stellen.

Hilfestellung gibt es in solchen beim Tierschutzbund oder anderen, dem Tierschutz verpflichteten Vereinen . Benötigt der örtliche Tierschutz­verein die Hilfe des Dachver­bandes benötigt, um in einem Fall von Tierquälerei weiter zu kommen, kann er sich mit der Bundes­ge­schäfts­stelle in Verbindung setzen. Außerdem können Tierschützer gesammelte Beweis­mittel dem Veteri­näramt überreichen.

Wer selbstständig Tierquälerei anzeigen möchte, sollte das auf keinen Fall ohne passenden Rechts­bei­stand tun. Ein(e) fachlich versierte(r) Anwalt/Anwältin unterstützt dabei durch umfangreiche Erfahrung vor Gericht, kann Erfolgs­aus­sichten und die Aussa­ge­kraft von Beweis­mitteln prüfen. Über die Anwalts­suche der Deutschen Anwaltaus­kunft können Sie bundesweit nach passenden Fachkräften suchen.
Datum
Aktualisiert am
15.03.2018
Autor
red
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Themen
Tiere Tierrechte Tierschutz

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