Kunden sind manchmal verwirrt über die Fülle rechtlicher Begriffe, mit denen sie es bei ihren Shopping-Touren und Käufen zu tun haben Da ist dann die Rede von Rückgabe, Umtausch, Reklamation oder Widerruf. Doch austauschbar sind die Begriffe nicht – nur was ist was?
Online-Käufe: Meist Recht auf Widerruf
Ein Recht auf Widerruf eines Kaufs haben Kunden bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, also wenn sie Artikel beispielsweise in Online-Shops oder über den Versandhandel erstehen. Bei solchen Käufen dürfen Kunden den Vertrag mit dem Händler innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen ohne dafür Gründe angeben zu müssen.
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn zum Beispiel für den Kunden Ware speziell angefertigt wurde. Für einige andere Produkte ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die Originalverpackung geöffnet ist. Das gilt zum Beispiel für Zahnbürsten oder Erotikartikel. Ob auch Matratzen dazugehören, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. November 2017.
Matratzen: Testen und zurückschicken erlaubt?
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann eine Matratze bestellt, getestet und dann wieder zurückgeschickt. Er wollte nun, dass der Händler ihm die Transportkosten erstattet. Doch dieser weigerte sich. Ein Widerruf sei nicht möglich, da die Folie schon entfernt worden sei.
Bislang haben die Gerichte zum Matratzenkauf unterschiedlich entschieden. Nun urteilt der BGH in dem Fall. Es ist wahrscheinlich, dass er den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt.
Artikel zurückgeben oder umtauschen: Welche Regeln gelten im Einzelhandel?
Kunden im stationären Einzelhandel steht kein Widerrufsrecht zu. Im „offline“-Handel gilt grundsätzlich: gekauft ist gekauft. Allerdings räumen viele Einzelhändler aus Kulanz ihren Kunden ein Umtauschrecht ein und manche auch das Recht ein, einen Artikel zurückzugeben.
Dabei muss man die Begriffe Rückgabe und Umtausch voneinander unterscheiden. „Bei einer Rückgabe von Artikeln erhält der Kunde das Geld zurück“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Harald Rotter von der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Bei einem Umtausch bekommt der Käufer vom Händler entweder einen Gutschein für den gekauften Artikel oder andere Ware.“
Ob Händler ihren Kunden den Gegenwert der gekauften Ware in bar geben, als Gutschein oder als andere Ware, bleibt ihnen überlassen.
Defekte Ware: zurückgeben oder umtauschen möglich?
Ob Händler im Preis herabgesetzte Ware zurücknehmen oder umtauschen, hängt davon ab, welche individuellen Bestimmungen die Geschäfte haben.
Umtausch oder Zurückgeben von Ware innerhalb von 14 Tagen?
Die meisten Einzelhändler, die gegenüber ihren Kunden kulant sind, nehmen in der Regel Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurück oder tauschen sie um. Das lebenslange Rückgaberecht von Ikea oder besser gesagt ihr vor einiger Zeit „reduziertes“ Rückgaberecht von einem Jahr gehört zu den Vorgaben, die Unternehmen sich selbst geben dürfen.
Umtausch oder zurückgeben gekaufter Artikeln nur mit Kassenbon?
Der Händler bestimmt, ob er bei einer Rückgabe oder einem Umtausch einen Kassenbon als Nachweis sehen will. Das liegt also im Ermessen des Verkäufers.
Reklamation: Welche Regeln gelten bei Qualitätsmängeln und Defekten von Artikeln?
Ein weiterer rechtlicher Begriff, der immer wieder im Zusammenhang mit Einkäufen und Shopping genutzt wird, ist der der Reklamation: „Käufer können Ware dann reklamieren, wenn diese defekt oder mangelhaft ist“, sagt Harald Rotter. Wenn die Ware bereits beim Kauf kaputt war, man dies aber erst zu Hause bemerkt, muss der Händler sie umtauschen und durch Neuware ersetzen oder das defekte Produkt reparieren (lassen). Den Kaufpreis in bar bekommt man nur unter ganz bestimmten Bedingungen zurück - nämlich dann, wenn zweimal die Reparatur misslungen ist oder zweimal die Ersatzware ebenfalls fehlerhaft war.
Fristen bei Umtausch defekter Ware?
Wenn ein gekaufter Artikel innerhalb einer Frist von zwei Jahren kaputt geht, muss der Händler sie auch gegen Neuware umtauschen oder reparieren lassen. Allerdings: Nach sechs Monaten muss der Kunde nachweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf Mängel aufwies. Die sogenannte gesetzliche Gewährleistung eines Händlers gilt insgesamt zwei Jahre.