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Reisemängel

Fernreise: Gelten Mücken am Strand als Reisemangel?

Mücken am Urlaubsort können die Urlaubsstimmung schnell vermiesen. © Quelle: Maridav/fotolia.com

Der Urlaub gilt vielen als schönste Zeit des Jahres, und er soll perfekt sein. Hoch sind die Ansprüche und die Vorfreude vor allem dann, wenn man eine Fernreise in ein exotisches Land gebucht hat. Doch Vorsicht: Reisende sollten sich unbedingt rechtzeitig mit Klima, Flora und Fauna am Urlaubsort vertraut machen. Denn ergeben sich daraus Probleme, gelten diese selten als Reisemangel.

Stechmücken sind eine Plage – sie können so manche sonnige Sommertage vermiesen. Während einer Urlaubsreise ist das besonders ärgerlich. Als Reisemangel gelten Mücken und die durch sie verursachten Beeinträch­ti­gungen jedoch nicht immer. Insbesondere dann nicht, wenn das Hotel am Urlaubsort explizit vor Mücken warnt. So entschied kürzlich das Amtsgericht (AG) Köln (Urteil vom 17. August 2015, AZ: 133 C 31/15).

Der Fall: Sandmücken am Strand machen medizi­nische Behandlung notwendig

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatten die späteren Kläger eine Reise nach Vietnam gebucht, die auch eine Woche Strand­urlaub enthielt. Das Hotel der Kläger wies in einem Aushang daraufhin, dass bei warmer Witterung am Strand mit Sandmücken zu rechnen sei. Die Reisenden wendeten ein Insektizid aus Deutschland an, was gegen die Mücken aber nicht half.

Nach Aussage der Kläger war es wegen der Mücken unmöglich, sich am Strand oder am Pool aufzuhalten. Wegen der unange­nehmen Stiche hätten sie zudem nachts nicht schlafen können. Nach ihrer Rückkehr mussten die Kläger sich in ärztliche Behandlung begeben. Sie forderten deshalb vom Reisever­an­stalter eine Minderung des Reisepreises, eine Entschä­digung und Schmer­zensgeld.

Gericht: Bei Reisemängeln auch Reisende in der Pflicht

Das Gericht gab dem Reisever­an­stalter Recht und wies die Klage ab. Nach Ansicht des Richters gelten die Sandmücken nicht als Reisemangel. Vielmehr handele es sich dabei um eine nicht zu verhin­dernde Naturer­scheinung, mit der man rechnen müsse, wenn man in exotische Länder reise.

Der Reisever­an­stalter sei nicht verpflichtet gewesen, die Reisenden vorab darüber zu informieren. Es könne außerdem von Reisenden erwartet werden, so das Gericht weiter, dass sie sich vor Ort nach geeigneten Insektiziden erkundigten, wenn das aus Deutschland mitgebrachte Mittel nicht wirke.

Beratung gesucht? Anwalt kontak­tieren

Sie haben im Urlaub Reisemängel festge­stellt und glauben, Anspruch auf Reisepreis­min­derung oder Schadens­ersatz zu haben? Ihr Flug war verspätet und Sie wollen Ihre Ansprüche geltend machen? Eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt für Reiserecht kann Sie beraten und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzu­setzen. Eine Expertin in Ihrer Nähe finden Sie über die Anwaltssuche des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Datum
Aktualisiert am
12.05.2016
Autor
vhe
Bewertungen
456
Themen
Reisemangel Reisen Schadens­ersatz

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