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Stiller Feiertag

Tanzverbot am Karfreitag: Wo Sie feiern dürfen

Tanzverbot am Karfreitag: Wo Sie tanzen dürfen
© Quelle: pressmaster/fotolia.com

Der Karfreitag ist ein „stiller Feiertag“, an dem in ganz Deutschland ein Tanzverbot gilt – allerdings nicht in allen Bundes­ländern gleich. Wir zeigen, wo Sie am Karfreitag besser die Füße still halten.

Karfreitag ist einer der sogenannten stillen Feiertage, die ihren Ursprung im christ­lichen Glauben haben. An diesen stillen Tagen hält die Kirche größere Ausschwei­fungen für unange­messen. Trauer und das Andenken an die Verstorbenen sollten im Zentrum des öffent­lichen Lebens stehen. Durch Regelungen wie dem Tanzverbot soll der ernste Charakter der stillen Feiertage hervor­gehoben werden. Weitere Einschrän­kungen an diesen Tagen verbieten beispielsweise themen­fremde öffentliche Unterhal­tungs­ver­an­stal­tungen, den Schank­betrieb oder musika­lische Darbie­tungen. Der Karfreitag ist der bekannteste und wichtigste stille Feiertag im Jahres­ka­lender.

Stille Feiertage: Gesetz­gebung ist Ländersache

Deutschland besitzt keine einheitliche, bundesweite Regelung für stille Feiertage. Karfreitag ist allerdings in allen Bundes­ländern ein gesetz­licher Feiertag. und

Ob getanzt werden darf oder nicht, regelt das Feiertags­gesetz der einzelnen Bundes­länder. Deshalb können die gesetz­lichen Einschrän­kungen regional sehr verschieden sein.

Generell befindet sich die absolute Durchsetzung des Tanzverbots auf dem Rückzug. Auch konser­va­tivere Bundes­länder wie Baden-Württemberg und Bayern haben in den vergangenen Jahren ihre gesetz­lichen Regelungen für die meisten stillen Feiertage gelockert. Allerdings nicht für den Karfreitag. Seine Feiertagsruhe wird in der Politik vehement verteidigt.

Karfreitag: Tanzverbot gilt überall, aber nicht einheitlich

Karfreitag herrscht in sämtlichen Bundes­ländern ein Tanzverbot – in gewisser Form. 13 Länder regeln es strikt, dort gilt das Tanzverbot ganztägig. Lockerer sehen es nur die Stadtstaaten:

  • In Berlin gilt das Tanzverbot von 4 Uhr bis 21 Uhr.
  • Hamburger müssen von 2 Uhr bis 24 Uhr die Füße still halten
  • In Bremen darf zwischen 6 Uhr und 21 Uhr nicht getanzt werden.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nieder­sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beginnt das Tanzverbot übrigens bereits am Gründon­nerstag und geht nahtlos in den Karfreitag über.

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Datum
Aktualisiert am
05.04.2018
Autor
psu
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Themen
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