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Selbst­ver­tei­digung

Ist es erlaubt, Pfefferspray dabeizuhaben?

Pfefferspray: Wann ist der Gebrauch legal?
Selbstverteidigung: Pfefferspray © Canva

Sicherheit auf den Straßen kann man nicht kaufen. Zumindest nicht direkt. Das Gefühl, sich zur Not vertei­digen zu können, schon. Viele entscheiden sich dabei für ein Abwehrspray. Doch wann ist das Spray erlaubt und welche Art der Verwendung ist legal? Was poten­zielle Nutzer wissen sollten, erklärt das Rechts­portal Anwalt­auskunft.de.

Tierab­wehrspray fällt nicht unter das Waffen­gesetz

Pfeffer­sprays können Sie in Deutschland legal kaufen: in Waffen­ge­schäften, Online-Shops oder auch in einigen Drogerie­märkten. Handelt sich um ein sogenanntes Tierab­wehrspray, gibt es für den Erwerb nicht einmal eine Alters­be­schränkung. Das Führen laut Waffen­gesetz ist für jeden und jede legal.

„Es mag paradox klingen, aber mit der Aufschrift des Tierab­wehr­sprays fallen Pfeffer­sprays nicht unter das Waffen­gesetz“, erklärt Rechts­anwalt Dr. Patrick Riebe. Er ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Anders verhalte es sich bei Sprays, die zur Abwehr von Menschen dienen. Hier gebe es Alters­be­schrän­kungen für Kauf und Besitz. Nach §3 Abs. 2 Waffen­gesetz dürfen Jugendliche solche Sprays ab 14 Jahren kaufen und besitzen.

Wann ist Pfefferspray eine Waffe?

Auch wenn das Waffen­gesetz das Wort Pfefferspray nicht kennt: Bei jedem Pfefferspray gilt es zu prüfen, ob dieses im Sinne des Waffen­ge­setzes ein Reizstoff­sprühgerät ist  und somit als Waffe gilt. Alle tragbaren Gegenstände, die Reizstoffe mit einer Reichweite von bis zu zwei Metern versprühen oder ausstoßen, gelten als Reizstoff­sprühgerät.

Einsatz von Tierab­wehrspray bei Notwehr legal

Auch ein Tierab­wehrspray ist allein für die Notwehr oder die Nothilfe: „Das gilt für Pfeffer­spray genauso wie für alle anderen Dinge, die man zur Selbst­ver­tei­digung einsetzen kann“, bemerkt Rechts­anwalt Riebe. Da sei ein Schlüs­selband genannt, Holzstücke oder was in der jewei­ligen Situation gerade zu finden sei.

Keine Notwehr: Einsatz von Pfeffer­spray ist gefährliche Körperver­letzung

Wer ein Abwehrspray nicht zu Selbst­ver­tei­digung einsetzt, begeht eine gefährliche Körper­ver­letzung. Er handelt gegen das Gesetz und macht sich strafbar. Das einzige Problem: Im Nachhinein ist oft nicht zweifelsfrei zu klären, ob man aus Notwehr handelte.

Zum Problem kann auch die Art und Weise des Einsatzes werden: Wendet eine angegriffene Person das Pfefferspray zu lange oder zu stark an, kann es sich laut Gesetz um einen Notwehr­exzess nach § 33 Strafge­setzbuch handeln. Das ist der Fall, wenn ein Opfer aus Angst und Panik weiter sprüht, obwohl der Angreifer bereits außer Gefecht ist.

Das Opfer eines Angriffs kann in dem Moment natürlich nur schwer feststellen, ob ein Sprühstoß des Abwehrprays ausrei­chend und ein zweiter schon zu viel ist. Auch hier steht im Nachhinein häufig Aussage gegen Aussage. Wenn es wirklich in einem solchen Fall zu einem Straf­ver­fahren käme, würden Personen, die sich eines Notwehr­ex­zesses schuldig gemacht haben sollen, aber aller Wahrschein­lichkeit nach nicht verur­teilt.

Tierabwehr: Spray im Notfall erlaubt?

Darf man ein Pfeffer­spray einsetzen, um sich gegen Tiere zu wehren? Beispielsweise gegen einen Hund? „Genau wie gegen einen Menschen darf man Pfeffer­spray nur gegen einen Hund einsetzen, um einen Angriff abzuwehren“, sagt Rechts­anwalt Andreas Ackenheil. Besteht keine Gefahr, sei es nicht erlaubt.

Ob man das Spray zur Tierabwehr bereits benutzen dürfe, wenn man sich nur bedroht fühlt, zum Beispiel weil ein Hund auf einen zuläuft, komme auf den Einzelfall an. Das Problem: Die Bedrohung sei ein subjek­tiver Eindruck. Zudem kann es passieren, dass das Spray nicht nur den Hund, sondern auch das Herrchen oder andere Menschen trifft.

Einsatz gegen Tiere nicht zu empfehlen

Rechts­anwalt Ackenheil rät generell davon ab, Pfeffer­spray gegen Hunde zu sprühen. Selbst bei Gefahr: „Wenn ein Hund einen Menschen angreift, bedeutet das, dass er ihn als Bedrohung sieht“, erklärt der Recht­anwalt. Pfeffer­spray kann den Hund zusätzlich reizen. Er sei dann unbere­chenbar. Besser ist es da, sich bei Gefahr zum Beispiel groß zu machen, um den Hund abzuschrecken, oder ihn zu treten.

Ähnlich ist es bei Wölfen. Diese sind in der Regel menschen­scheu. Trifft man im Wald aber einen Wolf und flüchtet dieser nicht, sondern rennt auf den Menschen zu, darf man sich vertei­digen. Bei Lebens­gefahr ist es auch erlaubt, Pfeffer­spray zu nutzen. Rechts­anwalt Ackenheil warnt aller­dings auch hier zur Vorsicht. Es sei nicht bekannt, wie ein Wolf reagiere, wenn er durch das Spray gereizt wird.

Wie funktioniert ein Pfefferspray?

Das Abwehrspray kommt in der Regel in einer Sprühdose. Der Umgang damit ist einfach: Wer auf die Dose drückt, versprüht in einem sogenannten ballis­tischen Strahl den Reizstoff Capsaicin. Dieser wird aus Chilis beziehungsweise Paprika gewonnen – und nicht aus Pfeffer. Er wirkt auf dreierlei Weise:

  • Augen: Der Wirkstoff, auch als Oleoresin Capsicum bekannt, führt zu einem starken Schmerz und einer Schwellung der Schleimhäute: Die Konsequenz: Die Augenlider schließen sich sofort. Dem Angreifer sieht für fünf bis zehn Minuten nichts.
  • Atmung: Zudem führt das Abwehrspray zu Husten und Atemnot, die den Angreifer ebenfalls stark ausbremsen.
  • Haut: Der Wirkstoff Capsaicin brennt auch auf der Haut. Ein starker Juckreiz ist ebenfalls die Folge, der bis zu 45 Minuten andauern kann. Bei sehr starker Dosierung sogar mehrere Tage.

Fazit: Nur in Notsi­tua­tionen anwenden

Eine Frage bleibt: Ist es überhaupt sinnvoll, Pfeffer­spray zu führen? Nicht nur in Zusam­menhang mit Hunden wird oft davor gewarnt, dass eine solche Waffe zur Eskalation der Situation beitragen oder dass der Täter der angegrif­fenen Person das Spray entreißen kann.

Mit einem Abwehrspray, das man legal mit sich führen darf, ist man insgesamt aber vermutlich sicherer unterwegs als ohne. Und wer sich sicherer fühlt, tritt selbst­be­wusster auf – sowohl Menschen als auch Hunden gegenüber. Das kann poten­zielle Angreifer ebenfalls abschrecken. Wichtig ist in jedem Fall, das Spray maßvoll und nur in Notsi­tua­tionen anzuwenden.

Datum
Aktualisiert am
08.08.2023
Autor
vhe
Bewertungen
196647 35
Themen
Pfefferspray Sexuelle Belästigung

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