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Urteil

Bandschei­ben­vorfall beim Golfen: greift die Unfall­ver­si­cherung?

Kann ein ungewollter Ausfallschritt beim Golfspielen ein Unfall sein, wenn ein Bandscheibenvorfall die Folge ist? Das musste ein Gericht klären. © Quelle: Michael/corbisimages.com

Wer seine Unfall­ver­si­cherung in Anspruch nehmen will, muss zunächst einen Unfall nachweisen. Die Verletzung muss also auf einen solchen zurück­zu­führen sein. Kann ein ungewollter Ausfall­schritt beim Golfspielen ein Unfall sein, wenn ein Bandschei­ben­vorfall die Folge ist?

Nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts Hamm ist es jedenfalls sehr unwahr­scheinlich, dass durch einen Ausfall­schritt beim Golfspielen ein Bandschei­ben­vorfall entstehen kann. Ein Anspruch gegenüber der Unfall­ver­si­cherung besteht wohl eher nicht (29. April 2015, AZ: 20 O 77/15).

Golfspielen: Ausfall­schritt als Unfall­ursache?

Der Mann klagte gegen seine Unfall­ver­si­cherung. Er behauptete, dass er durch das Golfspielen einen Bandschei­ben­vorfall erlitten habe. Er meinte, wegen eines falsch ausgeführten Schwungs habe er einen Ausfall­schritt machen müssen, mit dem er nicht gerechnet habe. Daher liege ein Unfall vor, denn es sei dadurch zu einem Bandschei­ben­vorfall bekommen. 

Unfall oder Fliehkraft des Golfschlägers?

Die Richter beschäf­tigten sich zunächst ausführlich mit der Frage, ob überhaupt ein Unfall vorlag. Schließlich habe der Mann den Golfschläger bewusst geschwungen. Ihm hätte auch bewusst sein müssen, dass die Fliehkraft je nach Stärke des Abschlags unterschiedlich sein könne. Üblicherweise, so das Gericht, sei ein solcher Abschlag für Golfspieler immer beherrschbar. Ein durch die Schwung­be­wegung erlittener Bandschei­ben­vorfall stelle auf keinen Fall einen Unfall dar.

Ein Unfall könnte aber vielleicht der notwendige Ausfall­schritt gewesen sein. Auch damit beschäftigte sich das Gericht. Der passio­nierte Golfspieler hatte ja behauptet, dass er deshalb den Bandschei­ben­vorfall erlitten habe.

Das war dem fachkundigen Gericht dann aber doch zu viel: „Der Senat als Fachsenat kann es aufgrund seiner Kenntnisse aus einer Vielzahl von Verfahren, in denen ein Bandschei­ben­vorfall als Unfallfolge beklagt wurde, ausschließen, dass ein Bandschei­ben­vorfall überwiegend durch einen Ausfall­schritt verursacht werden kann.“ Natürlich könne es durch ein Unfall zu einem Bandschei­ben­vorfall kommen, beispielsweise wenn man schwer hebe.

Für das Gericht steht also fest: Der Schwung beim Abschlag kann kein Unfall sein. Ein Ausfall­schritt kann keinen Bandschei­ben­vorfall verursachen. Daher hatte der Kläger auch keinen Anspruch.

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Datum
Aktualisiert am
10.12.2015
Autor
DAV
Bewertungen
330
Themen
Sport Sportunfall Unfall Unfall­ver­si­cherung

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