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- Seite 1 – Mündliche Verträge in vielen Fällen möglich
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„Du kannst ab Oktober bei uns einziehen!“ Auf Basis einer solchen mündlichen Zusage, wie sie oft für Zimmer in Wohngemeinschaften gegeben wird, kündigen die künftigen Mitbewohner dann häufig ihre alten Wohnungen, lange bevor sie einen Mietvertrag in der Hand halten. Auch in anderen Bereichen werden auch dann mündliche Verträge geschlossen, wenn viel auf dem Spiel steht. Bewegen sich die Vertragspartner damit auf dünnem Eis, oder sind auch mündliche Verträge bindend?
Tatsächlich sind die meisten mündliche Verträge gültig. Dr. Jörn Zons, Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), erklärt: „In Deutschland besteht Vertragsfreiheit, das heißt bis auf wenige Ausnahmen man kann Verträge im Grunde schließen wie man möchte. Also beispielsweise mündlich beziehungsweise per Handschlag.“ Im Wirtschaftsleben würden Verträge aber meistens schriftlich geschlossen.
Abgesehen zum Beispiel von Grundstückskäufen und erbrechtlichen Verträgen können die meisten mündlichen Verträge also auch eingeklagt werden. „Dann ist allerdings wichtig, dass Zeugen den Abschluss des Vertrags bestätigen können“, informiert Rechtsanwalt Zons. Gleiches gelte für Verträge, die per Handschlag geschlossen werden.