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Wann ist ein Vertrag per Handschlag gültig?

Im Alltag wird vieles per Handschlag abgemacht. © Quelle: Umstaetter/gettyimages.com

„Das machen wir so, da gebe ich Ihnen die Hand drauf!“ Solche Versprechen hört man immer wieder in verschiedenen Zusammen­hängen. Ob Sie auch Ihrerseits die Hand geben, sollten Sie sich aber gut überlegen. Denn oft sind Verein­ba­rungen, die per Handschlag geschlossen werden, ebenso gültig wie schriftliche Verträge.

Auf dem Pferdemarkt ist es gang und gäbe, auch auf der Baustelle oder beim Gebraucht­wa­gen­händler wird es so gehandhabt: Verein­ba­rungen und Verträge werden nicht immer schriftlich, sondern oft einfach per Handschlag getroffen. Auch im Privatleben gilt eine Abmachung als bindend, wenn man sich die Hand darauf gibt. Aber was ist so ein Handschlag wirklich wert, wenn es zum Streit kommt?

Vertrag per Handschlag rechtlich bindend

Die Antwort: Eine Menge. „Theoretisch kann fast jeder Vertrag per Handschlag geschlossen werden“, sagt Dr. Jörn Zons, Rechts­anwalt für Vertragsrecht und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Interna­tionales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Gesetzliche Ausnahmen von dieser Regelung gebe es nur wenige. So sei zum Beispiel eine notariele Beurkundung notwendig, wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufen wolle.

In allen anderen Bereichen ist ein Vertrag per Handschlag rechtlich ebenso bindend wie ein schrift­licher Vertrag – und ebenfalls einklagbar. Stehen sich vor Gericht allerdings nur die beiden Vertrags­partner gegenüber, steht Aussage gegen Aussage. Zeugen für den Vertrags­schluss sind dann Gold wert.

Wenn nichts anderes vereinbart, gelten gesetzliche Regelungen

Wie sieht es mit den Vertrags­be­din­gungen aus? „Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetz­lichen Regelungen, was zum Beispiel die Details der Vertrags­durch­führung (wann, wie usw.), die Haftung der Vertrags­parteien für Vertrags­ver­let­zungen und eine etwaige Kündigung beziehungsweise Rücktritt vom Vertrag angeht“, informiert Rechts­anwalt Zons.

Wie bei jedem Vertrag sei aber auch für einen wirksamen Vertrag per Handschlag erforderlich, dass die Vertrags­partner sich über die Kerninhalte des Vertrags einig sind. Beim Gebraucht­wa­genkauf seien das die Fragen nach dem Preis und um welches Auto es sich handelt.

Vertrag per Handschlag: Hohes Risiko für Missver­ständnisse

Abgesehen davon, dass der Vertrags­schluss mitunter schwierig nachzu­weisen ist, sind Verträge per Handschlag sehr anfällig für Missver­ständnisse. Zum Beispiel über Preise und Zahlungs­fristen. Besonders schwierig ist es, wann sich das erst dann heraus­stellt, wenn einer der Vertrags­partner seine Pflichten schon erfüllt hat. Es kann dann sehr schwierig sein, den Vertrag noch zu ändern oder rückgängig zu machen.

Sonderfall Auktion

Nicht per Handschlag, sondern vielfach per Handzeichen werden Verträge bei Auktionen geschlossen. „Gibt man mit einer Meldung ein Gebot ab, gilt das als verbind­liches Kaufangebot. Erteilt der Auktionator dem Bieter dann den Zuschlag, gilt der Kaufvertrag als geschlossen“, erklärt Rechts­anwalt Heiko Böger, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Handels-und Gesell­schaftsrecht im DAV. Diese Verträge nachträglich zu ändern sei bei einer Auktion nicht vorgesehen. Von dem Kauf zurück­zu­treten sei äußerst schwierig. Ob das möglich sei, komme auf den Einzelfall an.

Es gilt also: Wer sich für Auktionen interessiert, sollte sich gut überlegen, ob und bis zu welcher Summe er mitbietet. Bei Kaufver­trägen außerhalb von Auktionen und anderen Verträgen sollte man auf Nummer sicher gehen.

„Verträge sollten immer schriftlich gemacht werden“, rät Rechts­anwalt Zons. Sich auf eine Verein­barung lediglich die Hand zu geben klinge zwar wunderbar unkompliziert – schließlich spare man sich die lästigen AGB. Einen Vertrag per Handschlag zu schließen sei aber nicht sicher und biete immer Raum für Missver­ständnisse.

Sie haben Fragen zu einem bestehenden Vertrag oder wollen sich vor einem Vertrags­ab­schluss beraten lassen? Eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt können Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Hier finden Sie einen Experten in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
01.04.2016
Autor
vhe
Bewertungen
58567 2
Themen
Auktion Geld Kleinge­drucktes Vertrag

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