Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Geld zurück

Wo kann man Pfandflaschen abgeben?

Pfandflaschen-Rückgabe: Kann man pfandflaschen überall abgeben?
© Quelle: Fälchle/fotolia.com

Jeder dürfte die Situation kennen: Man steht mit seinen Pfandflaschen am Automaten, doch dieser weigert sich sie anzunehmen. Es folgt schrilles Piepen, eine wachsende Schlange von anderen Kunden und steigende Verzweiflung. Doch wen trifft die Schuld an diesem Chaos? Einen selbst oder den Automaten? Wir erklären, wo man welche Pfandflaschen abgeben kann.

Wo Sie ihre Pfandflaschen zurückgeben können, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um Ein- oder Mehrweg­flaschen handelt. Das muss auf dem Etikett der Flaschen deutlich kenntlich gemacht werden.

Einweg­ver­packung: Rückgabe dort, wo gleiche Verpackung verkauft wird

Eine Einweg­ver­packung dürfen Sie grundsätzlich überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke aus demselben Material auch verkauft werden, da diese Art von Verpackung danach ohnehin in ihre Einzelteile zerlegt wird.

Es ist somit völlig belanglos, wo Sie das Getränk ursprünglich gekauft haben, solange der Supermarkt, in dem Sie das Behältnis abgeben, auch Getränke in entspre­chenden Verpackungen verkauft. Dabei wird nur nach dem Material, nicht nach der Produktmarke unterschieden.

Das bedeutet: Wer auch nur ein Getränk in Dosen verkauft, muss auch Dosen einer jeden Marke zurück­nehmen. Wer nur Flaschen verkauft, kann sich dagegen auf deren Rücknahme beschränken. Eine Ausnahme gilt für Geschäfte mit einer Verkaufs­fläche von unter 200 Quadratmeter, zum Beispiel der Spätmarkt an der Ecke. Diese müssen nur Flaschen und Dosen von Marken zurück­nehmen, die sie auch im Angebot haben.

Gericht: Altglas ist kein Diebesgut

Im Oktober 2016 beobachtete ein Anwohner in München, wie ein Paar mit Hilfe eines Greifarms Flaschen aus einem Altglas­con­tainer fischte. Die geangelten Flaschen wollten sie gegen Pfland einlösen. Die Polizei wurde verständigt, die Staats­an­walt­schaft beantragte Strafbefehle wegen Diebstahls.

Doch lang dauerte die Behandlung des Falls vor dem Amtsgericht München nicht. Der zuständige Richter lehnte den Strafbefehl ab, es sein kein „messbarer Diebstahl­schaden“ entstanden. Die Flaschen, so die Begründung des Richters, würden mit dem Einwurf in den Altglas­con­tainer dem Pfandkreislauf entzogen. Denn im weiteren Verlauf würden die Pfandflaschen nicht aus dem Altglas aussortiert. „Das Eigentum an den Flaschen“ gehe mit dem Einwurf in den Container auf den Betreiber der Altglas­con­tainer über. Der Richter sah somit als Maßstab für die Berechnung des Wertes der Flaschen nur den Wert an, den die insgesamt 18 Glasflaschen für dieses Unternehmen haben.

Im Zuge der Nacher­mitt­lungen konnte nach den Angaben des Gerichts allerdings nicht geklärt werden, welchen Wert diese 18 Flaschen „im Rahmen des Recycling­pro­zesses“ ergeben, da der Wert „so minimal“ war. Eine eingelegte Beschwerde der Staats­an­walt­schaft vor dem Landgericht wurde verworfen, die Entscheidung des Landge­richts ist somit rechts­kräftig (AZ: 843 Cs 238 Js 238969/16). Der Pfandwert der von dem Paar erbeuteten Flaschen betrug 1,44 Euro.

Beschädigte Einweg­pfand­flaschen: abgeben an der Kasse möglich

Auch beschädigte Einweg­flaschen müssen zurück­ge­nommen werden, denn sie landen ja ohnehin in der Presse. Damit der Automat eine Flasche annimmt, muss der SCode allerdings noch gut leserlich sein. „Ist dies nicht mehr der Fall, weil das Etikett abgegangen ist, kann man sich das Pfand aber immer noch an der Kasse auszahlen lassen“, informiert Rechts­anwalt Swen Walentowski, Presse­sprecher des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Dazu müsse lediglich erkennbar sein, dass es sich um eine bepfandete Einweg­ver­packung handelt.

Mehrweg­flaschen abgeben: Rückgabe möglich wo auch Kauf möglich ist

Für Mehrweg­flaschen ist eine Pfand-und Rücknah­me­pflicht dagegen gar nicht gesetzlich geregelt. Hier ist die Rückführung der Geträn­ke­ver­packung im eigenen Interesse des Abfüllers, da dieser seine Flaschen ja neu befüllen möchte. Deshalb kann der jeweilige Abfüller und Vertreiber von Mehrweg­flaschen auch selbst entscheiden, wieviel Pfand gezahlt werden muss. Entsprechend kann er dann aber auch nicht dazu gezwungen werden, alle Arten von Flaschen zurück­zu­nehmen, und jeden zwischen anderen ausgehan­delten Pfandbetrag auszuzahlen.

„Normalerweise werden Mehrweg­flaschen aber problemlos überall dort zurück­ge­nommen, wo sie – oder solche gleicher Form – auch angeboten werden“, erklärt Rechts­anwalt Walentowski. Einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung des Mehrweg­pfandes habe der Kunde allerdings nur in dem Geschäft, in dem er das Getränk auch gekauft hat.

Pfandflaschen aus dem pfandfreien Ausland abgeben ist nicht erlaubt

Die Rücknah­me­pflicht der Supermärkte könnte Kunden in Versuchung bringen, auch in den pfandfreien Nachbar­ländern gekaufte Flaschen in Deutschland abgeben zu wollen. Pfand kann aber nur erstattet verlangen, wer auch ein Pfandkenn­zeichen vorweisen kann. Unabhängig davon würde dies aber auch den Versuch eines Betruges im strafrecht­lichen Sinne darstellen. Denn hier möchte der Kunde einen Geldbetrag erhalten, auf den er keinerlei Anspruch hat.

Pfandbon kann auch später noch eingelöst werden

Zurück zur Situation vom Anfang: Nach langem Drehen und Wenden akzeptiert der Automat nun endlich Ihre Flaschen und spuckt einen Pfandbon aus. Doch erinnern Sie sich tatsächlich noch an diesen, wenn Sie endlich an der Kasse stehen? Und wenn nicht – ist das Geld dann verloren? Nein. Denn für einen Pfandbon gelten die allgemeinen Verjäh­rungs­regeln. Das bedeutet, man kann sich das Geld noch drei Jahre lang auszahlen lassen.

Wichtig ist dabei nur, dass der Pfandbon noch lesbar ist. Ärgerlich ist es außerdem, wenn man sich geschworen hat, dem Supermarkt nach all dem Ärger nie wieder einen Besuch abzustatten. Denn Ihren Bon können Sie nur in der Filiale einlösen, in der Sie auch Ihre Pfandflaschen abgegeben haben.

Datum
Aktualisiert am
29.05.2018
Autor
hwe
Bewertungen
141235 1
Themen
Geld Handel Kaufen

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite