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Echt Recht?

Paket angenommen und vom Nachbarn nie abgeholt: Was zu tun ist

Hifsbeeitschaft nervt langsam - zum Beispiel dann, wenn der Nachbar das angenommene Paket einfach nicht abholt. Was dann zu tun ist. © Quelle: DAV

Unser Leser hat seit Wochen ein Paket zu Hause liegen, das nicht vom Nachbarn abgeholt wird. Zudem scheint es so, dass das Paket an keinen seiner Nachbarn adressiert ist. Nun weiß er nicht, wie er vorgehen soll – und darf. Wir haben uns für ihn die Rechtslage angeschaut.

Lieber Julian H.,

natürlich können Sie nichts dafür, dass das Paket wohl falsch adressiert ist und demnach auch niemand kommt, um das Paket abzuholen.

Zwar dürfen Sie nicht mutwillig oder fahrlässig mit der Ware umgehen, da Sie durch das Entgegen­nehmen des Pakets auch eine gewisse Verant­wortung übernommen haben. Natürlich ist es aber nicht Ihr Verschulden, wenn Sie das Paket über Wochen bei sich lagern, also Nachbar­schaftshilfe betreiben, der Nachbar aber schlicht nicht auftaucht.

Erster Schritt: Eigenin­itiative des Nachbarn

Wenn der Empfänger aber ein Nachbar ist, der das Paket womöglich deshalb nicht abholt, da er die Benach­rich­tigung darüber nicht erhalten hat, sollten Nachbarn proaktiv selber versuchen, das Paket zu übergeben. Etwa, indem man beim Nachbarn klingelt oder ihm eine Nachricht im Briefkasten hinterlässt.

Existiert aber kein Nachbar mit dem entspre­chenden Empfän­gernamen, wird es kompli­zierter.

So geht Hermes mit nicht abgeholten Paketen beim Nachbarn um

Sollte das Logistik­un­ter­nehmen Hermes das Paket zugestellt haben, gibt es bei Fällen wie Ihrem die Möglichkeit, es an einen der Hermes-Paketshops zurück­zu­bringen – kostenfrei. Uns teilte das Unternehmen mit, dass spätestens bei der nächst­ge­legene Hermes-Nieder­lassung versucht werde, zu ermitteln, wer der eigentliche Empfänger des Pakets sei. Gelinge dies nicht, sende Hermes das Paket zurück zum Absender.

Darüber hinaus können hilfsbereite Nachbarn aber auch die kostenfreie Abholung dieser Sendung buchen. Dann kommt ein Paketbote vorbei und sammelt es wieder ein. Bei der Buchung könne, so die Auskunft, im Idealfall im Zuge dessen gleich der richtige Empfänger erkannt werden. Gelingt das nicht, wird die Sendung auch in diesem Fall zur Klärung an eine Nieder­lassung weiter­ge­leitet.

Wenn die Sendung nicht über Hermes verschickt worden ist, empfiehlt es sich, beim entspre­chenden Dienst­leister anzurufen und direkt nachzu­fragen. Vermutlich hält es die Konkurrenz ähnlich wie Hermes.

Auch Eigenin­itiative möglich: Rücksendung auf eigene Kosten

Theoretisch bleibt Ihnen zuletzt auch, das Paket eigenständig zurück­zu­schicken, so ein Absender angegeben ist. Allerdings muss der Absender es erstens nicht annehmen, da es ja aus seiner Sicht angenommen wurde. Das ist unter Umständen dann ein Problem, wenn es sich nicht um ein Privatpaket sondern eine Bestellung handelt und die Rückga­befrist bereits abgelaufen ist.

Darüber hinaus müssten Sie wohl für das Porto aufkommen, was ja auch ärgerlich ist. Da ist man zuvorkommend und hilfsbereit – und hat schließlich auch noch Kosten.

Was Sie allerdings nicht tun dürfen: das Paket öffnen. Auch, wenn es erkennbar eine Bestellung ist und Sie lediglich nach dem Retour­schein suchen, um eigene Kosten zu sparen, ist das strikt verboten. Sie würden gegen das Postge­heimnis verstoßen – ein grundrechtlich durch Artikel 10 des Grundge­setzes geschütztes Geheimnis und sich dadurch strafbar machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort helfen.

Mit den besten Grüßen,

Swen Walentowski

Datum
Aktualisiert am
11.11.2015
Autor
Swen Walentowski
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Themen
Nachbar(n) Post Versicherung

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