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Tierrecht-Blog

Pferde­steuer: Der Amtsschimmel wiehert

Pferdehalter werden zur Kasse gebeten. © Quelle: DAV

Die Haltung eines eigenen Pferdes war schon immer eine kostspielige Angele­genheit. Zu diesen Kosten kann nun auch noch die Pferde­steuer kommen, denn Kommunen können zukünftig rechtmässig eine Pferde­steuer erheben. Dies zeigt das aktuelle Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (BVerwG 9 BN 2.15 - Beschluss vom 18. August 2015).

Die Stadt Bad Sooden-Allendorf im Werra-Meißner-Kreis erließ am 13. Dezember 2012 eine Satzung, nach der jeder private Pferde­halter pro Pferd 200 Euro Pferde­steuer im Jahr bezahlen muss. Hielt der Pferde­halter das Pferd nicht aus privaten Luxuszwecken sondern zum Haupterwerb sah die Satzung eine Befreiung vor. Ein Reiter­verein sowie mehrere Pferde­halter waren anderer Meinung und wollten die Steuer nicht bezahlen. Sie waren der Auffassung, der Stadt fehle die rechtliche Grundlage, eine solche Steuer erheben zu dürfen.

Das sah das Bundes­ver­wal­tungs­gericht nun anders. Nach Auffassung der Richter dürfen Kommunen für „das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persön­lichen Lebens­bedarf“ per Satzung eine örtliche Aufwand­steuer verlangen. Die Benutzung eines Pferdes gehe, vergleichbar mit der Hundehaltung oder dem Innehaben einer Zweitwohnung „über die Befrie­digung des allgemeinen Lebens­bedarfs hinaus und erfordert einen zusätz­lichen Vermögens­aufwand“. Nach Meinung der Richter solle eine örtliche Aufwand­steuer „die in der Einkom­mens­ver­wendung für den persön­lichen Lebens­bedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungs­fä­higkeit des Steuer­schuldners treffen“. Für den erforder­lichen örtlichen Bezug kommt es nicht auf den Wohnort des Pferde­halters, sondern auf die Unterbringung des Pferdes in der steuer­erhe­benden Gemeinde an. Ob die Gemeinde über den Zweck der Ein¬nahmeer­zielung hinaus noch weitere Zwecke verfolgt, bspw. die Pferde­haltung mittelbar zu beeinflussen, ist für die Rechtmä­ßigkeit der Steuer­erhebung unerheblich.

Mit dieser Argumen­tation setzten die Richter des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts die Erhebung einer Pferde­steuer gleich der Erhebung einer Hundesteuer.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Pferderecht, Hunderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

 

Datum
Aktualisiert am
07.09.2015
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
573
Themen
Steuern Tiere

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