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Sommerplage

Darf man Wespen oder Bienen töten?

Nervig im Sommer: Wespen und Bienen lieben die warme Jahreszeit. Doch dürfen Menschen die Tiere ohne Weiteres töten? © Quelle: Michael Haul/gettyimages.de

Sommerzeit ist immer auch Wespenzeit. Die alljährliche „Wespenplage“ beeinträchtigt viele Menschen bei ihren Freiluft­freuden bis tief in den Herbst. Manche Menschen schlagen direkt nach ihnen, doch stellt sich die Frage: Darf man die Wespen töten oder macht man sich dabei strafbar? Und wie sieht es bei Bienen aus?

Wespen sind wichtige Nützlinge. Sie ernähren sich vorwiegend von anderen Insekten wie Fliegen, Mücken und Blattläusen und schützen damit auch Nutzpflanzen vor Schädlingen. Sie leisten Landwirten wie Hobbygärtnern wichtige Dienste.

Es gibt in Deutschland über 10.000 Wespenarten, einige davon stehen auf der Roten Liste und gelten damit bereits als besonders gefährdet. Sie stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen und sind daher regelmässig als harmlos anzusehen. Von den heimischen Hornissen- und Wespenarten können lediglich zwei Arten (die Deutsche Wespe und die gewöhnliche Wespe) dem Menschen lästig werden, da nur diese auch an zucker­haltige Speisen gehen.

Alle anderen Arten sind harmlos und meiden die Nähe des Menschen. Leider haben Eingriffe in die Lebensräume und direkte Vernich­tungs­ak­tionen gegen Hornissen und Wespen inzwischen dazu geführt, dass langfristig in vielen Teilen der Bundes­re­publik ein Aussterben dieser Insektenarten zu befürchten ist.

Der Artenschutz schützt auch Wespen – mit Ausnahmen

Der allgemeine Artenschutz des § 39 I Ziffer 1 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) verbietet es, wildlebende Tiere und damit grundsätzlich auch Wespen mutwillig zu beunruhigen und ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Was einen solchen „vernünftigen Grund“ darstellt muss im Zweifel im Einzelfall geklärt werden. Der Tierschutz sollte immer bedacht werden.

Bestimmte Arten wie Bienen, Hummeln oder Hornissen sowie die Kreisel- und Knopfhorn­wespen sind darüber hinaus naturschutz­rechtlich besonders geschützt (vgl. Anlage 1 der Bundes­ar­ten­schutz­ver­ordnung). Diese Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG).

Nestumsied­lungen oder gar Abtötungen dürfen daher nur mit einer Genehmigung erfolgen und von geschulten und befähigten Personen vorgenommen werden. Es drohen insgesamt Bußgelder bis zu 10.000 Euro, in besonderen Fällen sogar bis 50.000 Euro, § 69 BNatSchG.

Wespen­stiche sind ungefährlich – außer im Rachen­bereich

Gibt es einen Grund, diese Tiere zu töten? Wespen­stiche sind bekanntlich nicht giftiger als die der Bienen. Alte Volksweis­heiten wie zum Beispiel drei Stiche einer Hornisse töten einen Menschen und sieben ein Pferd, sind falsch. Grundsätzlich besteht durch einen Wespenstich keine ernsthafte Gefahr für den Menschen.

Die Stiche lassen sich mit Eis oder Insekten­cremes wirksam behandeln, im Zweifelsfalle ist der Gang zum Arzt ratsam. Aber Achtung: Stichver­let­zungen im Rachen­bereich müssen sofort von einem Arzt begutachtet und behandelt werden. Ein Grund zum Töten der Tiere besteht daher zunächst nicht.

Allergiker dürfen Wespen frühzeitig töten

Für Allergiker hingegen kann ein erhöhtes Risiko bestehen. Hier muss daher eine Ausnahme gelten. Bevor man sich selbst in Gefahr begibt muss in diesem Fall die Tötung erlaubt sein.

Grundsätzlich gibt es aber auch andere Möglich­keiten, sich zu schützen. Ein Teller mit „Süßem“ am Nebentisch kann vom eigenen Essen ablenken, Fliegen­gitter an Türen und Fenstern halten Wespen von Wohnräumen fern. Gerade Kinder sollten süße Getränke grundsätzlich nur mit Strohhalmen trinken. Hunde können durch ein gezieltes Kommando vom Schnappen nach Wespen abgebracht werden.

Ein friedliches Nebeneinander ist möglich, bedarf nur etwas Toleranz und Aufklärung auf Seiten der Menschen.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Verein-und Verbandsrecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Hier finden Sie allgemeine Informa­tionen zu Tierschutz und Tierrechten.

Datum
Aktualisiert am
13.05.2016
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
88144 4
Themen
Bußgeld Garten Tiere

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