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Übernachten im Freien

Wildes Zelten: Wo darf man in Deutschland campen?

Die Sehnsucht vieler Camper: Übernachten in der freien Natur. © Quelle: Cavallini/corbisimages.com

Warum in die Ferne schweifen und nicht einfach im nächsten Wäldchen das Zelt aufschlagen? Wie erklären, was beim wilden Campen in Deutschland zu beachten ist.

Heiße Tage, laue Abende: Der Sommer ist für Camper die perfekte Jahreszeit. Auf überfüllte Zeltplätze mit lärmenden Nachbarn und Münzdusche hat dabei allerdings nicht jeder Lust. Viele Zeltfreunde sehnen sich nach einsamen Nächten unter sternen­freiem Himmel in unberührter Natur.

Theoretisch muss man für ein solches Freiluft­erlebnis gar nicht weit reisen: Ein Drittel des deutschen Staats­ge­bietes besteht aus Wald. Wer einfach Zelt und Rucksack einpackt und im nächsten Waldstück das Lager aufschlägt, kann sich allerdings Ärger einhandeln. Die Rechtslage für Camper in der Übersicht:

Wo ist Wildcampen erlaubt?

In Deutschland treffen Wild-Camper – wie in den meisten Ländern Europas – vielerorts auf gesetzliche Einschrän­kungen.

Am eindeu­tigsten ist die Rechtslage auf privaten, eingezäunten oder anderweitig klar abgegrenzten Grundstücken. Hier darf man grundsätzlich nur mit Einver­ständnis des Eigentümers zelten. Wer eigenmächtig auf privatem Grund sein Lager aufschlägt und erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen Hausfrie­dens­bruchs rechnen.

Auch auf öffentlich zugäng­lichem Gelände, zum Beispiel im Wald, darf man nicht ohne weiteres ein Zelt aufbauen. Zum einen, weil es sich auch dabei um privaten Grund handeln kann (etwa 50 Prozent des Waldes in Deutschland sind in privatem Besitz). Zum anderen, weil verschiedene Gesetze des Bundes oder der Länder das Zelten untersagen. Die Rechtslage ist hier zwar von Land zu Land unterschiedlich. In Wäldern und in Naturschutz­ge­bieten ist das Zelten aber überall verboten.

Selbst außerhalb dieser besonders geschützten Gebiete ist das Campen nur in manchen Bundes­ländern erlaubt. So verbietet beispielsweise das Naturschutz­gesetz Baden-Württemberg grundsätzlich des Zelten in der freien Natur, während „nichtmo­to­ri­sierte Wanderer“ in Schleswig-Holstein auch abseits von Zelt- und Camping­plätzen „für eine Nacht“ zelten dürfen – allerdings nur, wenn „keine anderen Rechts­vor­schriften entgegen­stehen“.

Wer trotz Verbotes sein Lager aufschlägt, begeht damit eine Ordnungs­wid­rigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. In Nordrhein-Westfalen kostet unbefugtes Zelten beispielsweise 15-100 Euro.

Da es für Camper nicht immer einfach ist, den genauen rechtlichen Status eines Ortes in der freien Natur zu erkennen, ist es empfeh­lenswert, sich bei den regionalen Behörden nach Plätzen zu erkundigen, an denen das Zelten erlaubt ist. In Bundes­ländern, die das freie Campen grundsätzlich untersagen, können Natur-Camping­plätze eine Alternative bieten.

Was müssen Camper in der Natur noch beachten?

Nicht nur beim Übernachten in der freien Natur können Camper mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit offenem Feuer geboten – egal ob es sich um ein wärmendes Lagerfeuer oder eine Kochstelle handelt.

Feuer ist im Wald und bis zu einem Abstand von hundert Metern vom Waldrand grundsätzlich nur auf speziell gekenn­zeichneten Flächen erlaubt. Das gilt beispielsweise auch für Grills. Wer trotzdem zündelt, riskiert Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Wer durch ein Feuer einen Waldbrand verursacht, kann sich damit sogar strafbar machen.

Auch das Zurück­lassen von Müll in der freien Natur ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es empfiehlt sich für umwelt­be­wusste Camper deshalb, sämtliche Lagerplätze so zu hinter­lassen, wie sie vorgefunden wurden, und sämtliche Gegenstände wieder mitzunehmen.

Datum
Aktualisiert am
29.07.2015
Autor
pst
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Themen
Garten Urlaub

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