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Echt Recht?

Joggen und Rad fahren? Das darf man auf Friedhöfen

Unser Leser fragte sich und uns, ob er auf Friedhöfen joggen darf. Die Antwort darauf ist gar nicht so einfach zu geben. © Quelle: DAV

Wann wird die Totenruhe gestört? Unser Leser Hans G. fragt sich, ob er seine Joggingstrecke umlegen muss, da sie durch einen Friedhof führt. Dann fragte er uns. Eine bundesweit geltende einheitliche Antwort können wir ihm allerdings nicht geben.

Lieber Hans G.,

eine Antwort auf diese Frage hängt mit der Friedhofs­ordnung oder -satzung der jeweiligen Kommune zusammen. In einigen Städten ist hierin ein Jogging­verbot festge­schrieben, in anderen zumindest nicht ausdrücklich verboten.  

In der Friedhof­ordnung Ihrer Heimatstadt Berlin heißt es: „Das Verhalten auf dem Friedhof hat der Trauer, dem Totenge­denken und der Besinnung zu entsprechen.“ So oder vergleichbar lauten auch in anderen Ordnungen und Satzungen die Formulie­rungen.

In Berlin dürfen Läufer auf Friedhöfen joggen – wenn sie Regeln achten  

In Berlin dürfe das Friedhofs­personal demnach Verhal­tens­an­ord­nungen treffen – bis hin zu einem Verweis vom Friedhof. Verboten ist das Befahren von Wegen mit Fahrzeugen aller Art mit Ausnahme von Kinderwagen, Rollstühlen oder Handwagen. Auch die Nutzung von Sport- und Spielgeräten ist nicht erlaubt. Diese Bestim­mungen finden sich in so ziemlich jeder anderen deutschen Friedhofs­ordnung. Explizit vom Joggen wird in Berlin allerdings nicht gesprochen.

„Ausdrücklich verboten ist das Joggen auf Berliner Friedhöfen nicht“, bestätigt eine Mitarbeiterin der zuständigen Senats­ver­waltung für Stadtent­wicklung und Umwelt. Sie ergänzt: „Bisher gab es diesbe­züglich auch noch nie Probleme.“

Auch die Zuständigen in Frankfurt am Main haben diese Rückmeldung gegeben: Verboten ist das Joggen nicht, Beschwerden gab es bisher ebensowenig.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man frei jeglicher Konvention über den Friedhof rennen sollte. Das Verhalten solle eben der Trauer, dem Totenge­denken und der Besinnung entsprechen. Demzufolge dürfen Läufer bundesweit weder querfeldein über Gräber springen, noch durch eine Beerdi­gungs­ge­sell­schaft joggen.

Geldbuße droht: Teilweise in München, immer in Hamburg und Köln verboten

Keineswegs gelten die Berliner Bestim­mungen aber auch für andere Großstädte. „In Hamburg ist jegliche sportliche Betätigung auf Friedhöfen verboten“, teilt uns auf Anfrage ein Presse­ver­treter der Hamburger Friedhöfe mit. Gleiches gilt übrigens auch für Köln.

Dass Joggen auf Hamburger Friedhöfen kein Kavaliers­delikt ist, zeigen die möglichen Folgen. Wer erwischt wird, dem droht ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren, das meist in einer Geldbuße mündet. Wie hoch diese ausfällt, unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Und um die Unüber­sicht­lichkeit komplett zu machen: In München ist Joggen und Nordic Walking auf Friedhöfen laut der städtischen Friedhofs­satzung zwar verboten. Ausgenommen sind davon allerdings die Friedhöfe Alter Nördlicher Friedhof und Alter Südlicher Friedhof.

Lieber Hans G., da Sie in Berlin joggen, müssen Sie Ihre Route derzeit nicht verändern – Pietät voraus­gesetzt. Sollten Sie aber umziehen oder im Urlaub in einer anderen Stadt joggen gehen, dann schauen Sie vorab in die gesetz­lichen Bestim­mungen oder werfen einen Blick auf mögliche Verbots­schilder beim Eingang. Normalerweise sind hier Hinweise angebracht, was erlaubt ist und was nicht. Und wenn auch das nicht weiterhilft, können Sie immer noch einen Mitarbeiter des Friedhofs fragen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer zu sonnigen Ausflügen auf zwei Beinen,

Ihr Swen Walentowski

P.S. Weitere Antworten auf rechtliche Fragen rund ums Joggen, finden Sie überigens hier.

Datum
Aktualisiert am
10.06.2015
Autor
Swen Walentowski
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Themen
Echt Recht? Sport

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