Arbeitnehmer
Elternzeit schriftlich beantragen
Wer in Elternzeit gehen will, muss das beim Arbeitgeber schriftlich beantragen und genehmigen lassen. Dann ist das Risiko einer Kündigung ausgeschlossen. Sonst darf der Arbeitgeber einer Frau kündigen, die nach der Mutterzeit nicht wieder an den Arbeitsplatz zurückkehr, obwohl er das von ihr verlangt hat.