Mindestangaben im Scheidungsantrag
Auch wer nicht viel Geld hat, kann sich scheiden lassen. Für das Scheidungsverfahren kann es finanzielle Unterstützung geben. Das ist die sogenannte Verfahrenskostenhilfe. Allerdings muss der Scheidungswillige hierzu einige Angaben machen, etwa über die wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch muss der Scheidungsantrag zulässig sein.