Wie lange müssen Eheleute warten, bis sie sich scheiden lassen können?
Geschiedene haben oft nicht nur ein Gefühlskarussell hinter sich, sondern auch ein langwieriges rechtliches Prozedere. Nach einem Jahr Getrenntleben kann die Ehe in der Regel geschieden werden, wenn beide die Scheidung wollen oder die andere Seite zumindest zustimmt. Fehlt diese Zustimmung, kann das Gericht auch dann scheiden, wenn die antragstellende Person nachweist, dass eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Nach drei Jahren Getrenntleben gilt das Scheitern automatisch. Weitere Beweise sind dann nicht nötig und die Zustimmung der anderen Seite ist nicht mehr erforderlich (§ 1566 BGB).
Fehlt die Zustimmung einer Seite, können als Belege zum Beispiel eine neue feste Partnerschaft, Zeugenaussagen und dokumentierter Schriftverkehr zur Trennung oder bei Auszug eine neue Meldeadresse dienen. Das Gericht prüft die Gesamtsituation und entscheidet. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in Härtefällen möglich, wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Was bedeutet Getrenntleben konkret?
Entscheidend ist: Das Trennungsjahr startet, sobald die häusliche Gemeinschaft beendet ist und mindestens eine Seite erkennbar nicht zur Ehegemeinschaft zurückkehren will. Das heißt keine gemeinsame Haushalts- und Lebensgemeinschaft mehr und der klare Wille, diese nicht wieder aufzunehmen (§ 1567 BGB).
„Ein Auszug ist typisch, aber nicht zwingend notwendig. Getrenntleben geht auch in derselben Wohnung – Juristen nennen das „Trennung von Tisch und Bett“, erklärt Rechtsanwältin Eva Becker vom Ausschuss Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das zählt aber nur, wenn der Alltag wirklich auf separaten Gleisen abläuft: eigenes Schlafzimmer, eigene Kasse, kein gemeinsames Kochen, Waschen oder Einkaufen.“ Nur in verschiedenen Zimmern zu schlafen, reicht also nicht – maßgeblich ist, dass die finanzielle und häusliche Trennung klar erkennbar ist. Wichtig für die Praxis: Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht.
Zwei Rechtsanwälte bei einer Scheidung?
Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Antrag bei dem Familiengericht stellen (§ 114 FamFG). Der andere bleibt dann oft ohne Rechtsbeistand, denn rechtlich gesehen muss er sich nicht vertreten lassen.
Wichtig: Einen gemeinsamen Anwalt für beide gibt es bei Scheidungssachen nicht. Ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten. Das schützt vor Interessenkonflikten.
Was ohne eigenen Anwalt geht
- Der nicht vertretene Ehepartner kann der Scheidung einfach zustimmen
- Er kann beim Termin Fragen beantworten und persönliche Angaben machen
Was nur mit eigenem Anwalt geht
- eigene Anträge stellen, zum Beispiel zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Hausrat
- Rechtsmittel einlegen, etwa Beschwerde gegen den Beschluss
- Absprachen rechtssicher machen, etwa eine Einigung mit konkreten Unterhalts- oder Zugewinnregelungen aushandeln und vom Gericht im Termin zu Protokoll nehmen lassen
Es geht auch mit einem einzigen Anwalt, denken viele in dieser Situation, doch das ist manchmal ein schwerer Irrtum. „Fehlt einer Seite die anwaltliche Unterstützung und ist die Ausgangslage ungünstig, können die Folgen unter Umständen teuer und schwer rückgängig zu machen sein“, warnt Fachanwältin für Familienrecht Eva Becker. „Außerdem ist der Versorgungsausgleich für Laien ohne anwaltliche Beratung kaum zu verstehen.“
Daher die Empfehlung: Damit die eigenen Interessen am besten vertreten sind und auch an alles gedacht ist, sollte sich jede Partei selbst anwaltlich vertreten lassen.
Gibt es finanzielle Hilfen für die Scheidungskosten?
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten für die erste Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt – aber nur, wenn es im Vertrag festgelegt ist. Daher lohnt es sich, vorher die Bedingungen zu prüfen oder direkt bei der Versicherung nachzufragen.
Verfahrenskostenvorschuss (VKV)
Das ist kein staatlicher Zuschuss, sondern ein Anspruch gegen den finanziell stärkeren Ehepartner, wenn die andere Seite die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht decken kann.
Der Gedanke dahinter: Bevor öffentliche Mittel fließen, soll die wirtschaftlich leistungsfähigere Seite die Kosten vorstrecken. Dazu zählen üblicherweise Gerichtsgebühren und die notwendige anwaltliche Vertretung im Verfahren. Außergerichtliche Erstberatung fällt in der Regel nicht darunter.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die eigene Mittel unzureichend sind und der Vorschuss für die leistungsfähigere Seite zumutbar ist. Über den Anspruch entscheidet auf Antrag das Familiengericht und kann den Vorschuss in angemessener Höhe anordnen.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Verfahrenskostenhilfe – auch als Prozesskostenhilfe (PKH) bekannt – ist staatliche Unterstützung für ein Gerichtsverfahren, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und kein Verfahrenskostenvorschuss (VKV) in Betracht kommt. Jede Partei stellt einen eigenen Antrag.
Zuständig ist das Familiengericht, bei dem das Scheidungsverfahren läuft. Bewilligt das Gericht VKH, übernimmt der Staat die Gerichtskosten sowie die eigene anwaltliche Vertretung, wenn Anwaltszwang wie bei Scheidungssachen besteht. Je nach finanzieller Lage ordnet das Gericht Rückzahlungsraten an und passt diese bei Änderungen an. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Beantragung und Rückzahlung gibt es beim Bundesjustizministerium.
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe deckt außergerichtliche anwaltliche Unterstützung ab, zum Beispiel eine erste rechtliche Einschätzung oder das Formulieren eines Schreibens. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz, das auf Antrag einen Beratungshilfeschein erteilt. Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 15 Euro. Für das eigentliche Gerichtsverfahren ist Beratungshilfe jedoch nicht gedacht. Einen Vorab-Check zu den Voraussetzungen sowie nähere Informationen bietet das Bundesjustizministerium.
Was ist ein Versorgungsausgleich?
Hat das Scheidungsverfahren begonnen, führt das Familiengericht automatisch einen sogenannten Versorgungsausgleich durch. Im Versorgungsausgleich werden alle Rentenansprüche, die ein Paar in seiner Ehe angesammelt hat, zwischen beiden Seiten aufgeteilt – meist je zur Hälfte.
„Dazu zählen nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, sondern etwa auch Beamtenversorgung, betriebliche und private Renten“, erklärt Rechtsanwältin Becker. Eine nachweisbar lange Trennungszeit vor der Scheidung kann sich auf die Berechnung der Ansprüche auswirken.
Bei Ehen von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Wichtig ist dabei die gesetzliche Definition der Ehezeit. Sie beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 VersAusglG).
„Der Versorgungsausgleich ist das Einzige, was das Familiengericht von sich aus durchführt – alles andere müssen die Eheleute beantragen“, sagt Rechtsanwältin Becker. So berechnet das Gericht während des Scheidungsverfahrens erst auf Antrag zum Beispiel das gemeinsame Vermögen und den sich daraus ergebenden Zugewinnausgleich oder den Unterhalt und entscheidet, wer weiter in der ehelichen Wohnung leben darf.
Ablauf einer Scheidung
Sobald der Scheidungsantrag eingeht, schickt das Familiengericht ihn der anderen Seite zu und verschickt die Unterlagen zum Versorgungsausgleich. Beide Ehegatten müssen die Fragebögen ausfüllen, damit das Gericht die in der Ehezeit aufgebauten Anrechte ermitteln kann. Liegen die Auskünfte vor, setzt das Gericht in der Regel den Scheidungstermin an.
Zum Termin sollten grundsätzlich beide Ehegatten persönlich erscheinen (§ 128 FamFG). In geeigneten Fällen kann das Gericht eine Teilnahme per Videokonferenz erlauben (§ 128a ZPO). Dabei muss mindestens der Ehegatte, der den Scheidungsantrag gestellt hat, mit seinem Rechtsbeistand erscheinen. Die andere Person kann ohne eigenen Anwalt teilnehmen, wenn sie nur zustimmen und keine eigenen Anträge stellen will.
Beim Termin prüft die Richterin oder der Richter kurz die Voraussetzungen der Scheidung und ob der Versorgungsausgleich geklärt ist. Erst dann wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Dieser wird grundsätzlich nach einem Monat rechtskräftig, wenn niemand dagegen Beschwerde einlegt (§ 63 FamFG). Bei Rechtsmittelverzicht im Termin wird er sofort rechtskräftig.
Scheidung online: In Deutschland möglich?
Kann man sich die lästigen Termine auch sparen und das Ende der Ehe online abwickeln? „Nein, in Deutschland ist keine reine Online-Scheidung möglich”, stellt Rechtanwältin Becker klar. Denn damit eine Scheidung gültig ist, muss sie von einem Richter vor Gericht vollzogen werden. Das geschieht regelmäßig in einem Termin vor Ort vor dem örtlich zuständigen Familiengericht. Eine Teilnahme per Video ist möglich, wenn das Gericht es erlaubt.
Was das deutsche Gesetz außerdem vorschreibt: Wer sich scheiden lassen will, muss sich von einer Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen. Dabei muss aber nicht jeder Partner einen eigenen Anwalt mitbringen. Bei einer einverständlichen Scheidung kann sich ein Ehepartner durch einen Anwalt vertreten lassen. Die andere Person kann zustimmen, auch ohne eigenen Rechtsbeistand, aber keine eigenen Anträge stellen. In der Regel entscheiden sich aber beide Seiten für einen eigenen Anwalt.
Wird im Internet also mit einer “Online-Scheidung” geworben, handelt es sich meistens um Angebote von Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten. Diese bieten an, die gesamten Beratungen und Gespräche per E-Mail oder telefonisch zu regeln, anstatt über persönliche Treffen. Den Gang vor Familiengericht können diese Angebote aber regelmäßig nicht ersparen.
Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich nein. Seit 2013 gilt ein gesetzliches Abzugsverbot für Zivilprozesskosten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2017 entschieden, dass das auch für die Kosten eines Scheidungsverfahrens gilt (AZ: VI R 9/16). Dazu zählen typischerweise Gerichtsgebühren und die eigenen Anwaltskosten.
Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen seither solche Prozesskosten steuerlich geltend gemacht werden, nämlich wenn andernfalls die eigene Existenz ernsthaft bedroht wäre.
Sie planen eine Scheidung oder stecken schon mittendrin und es hakt bei Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich? Bei diesen und weiteren Fragen können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Familienrecht wenden. Einen passenden Rechtsbeistand ganz in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.12.2025
- Autor
- ime/vhe,Vivian Chang