Geschiedene haben oft nicht nur ein heftiges Auf und Ab der Gefühle hinter sich, sondern auch ein langwieriges rechtliches Prozedere. Dieses beginnt meist ganz klassisch damit, dass einer der Partner dem anderen eröffnet, sich trennen zu wollen und auszieht. Ab dem Zeitpunkt beginnt das Trennungsjahr, und erst wenn dieses abgelaufen ist, dürfen sich Eheleute scheiden lassen. Für schnellere Scheidungen muss es sehr gravierende Gründe geben.
Zwei Rechtsanwälte bei einer Scheidung?
Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Antrag an das Familiengericht leiten. Der andere bleibt dann oft ohne Beistand, denn rechtlich gesehen muss er sich nicht vertreten lassen. Es geht auch so, denken viele in dieser Situation, doch das ist manchmal ein fataler Irrtum. „Ist der nicht anwaltlich vertretene Teil der ‚schwächere‘, kann das für ihn gefährlich werden“, warnt die Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek vom Ausschuss Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Anträge im Ehescheidungsverfahren zum Unterhalt etwa kann man nämlich nur durch einen Anwalt stellen. Außerdem ist der Versorgungsausgleich für einen Laien ohne anwaltliche Beratung kaum zu verstehen.“
Gibt es finanzielle Hilfen für die Scheidungskosten?
Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten für die erste Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, aber nur, wenn es im Vertrag festgelegt ist. Paare, die ihre Scheidung nicht selbst bezahlen können, sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wenig Begüterten bewilligen die Amtsgerichte außerdem Beratungshilfe, um einen Anwalt konsultieren zu können.
Was ist ein Versorgungsausgleich?
Hat das Scheidungsverfahren begonnen, führt das Familiengericht automatisch einen sogenannten Versorgungsausgleich durch. Im Versorgungsausgleich werden alle Rentenansprüche, die ein Paar in seiner Ehe angesammelt hat, zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt. Bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre bestanden haben, macht das Gericht den Versorgunsausgleich nur, wenn ihn einer der Ehepartner beantragt.
Der Versorgungsausgleich ist das einzige, was das Familiengericht von sich aus durchführt, alles andere müssen die Eheleute beantragen. Erst auf Antrag berechnet das Gericht während des Scheidungsverfahrens zum Beispiel das gemeinsame Vermögen oder den Unterhalt und entscheidet, wer weiter in der ehelichen Wohnung leben darf.
Ablauf einer Scheidung
Sobald der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingeht, schickt das Gericht ihn zusammen mit den Formularen zum Versorgungsausgleich dem anderen Ehegatten zu. Ist der Versorgungsausgleich abgeschlossen, legt das Gericht den Scheidungstermin fest. An dem Termin müssen beide teilnehmen. Dabei muss mindestens der Partner, der den Scheidungsantrag gestellt hat, mit seinem Rechtsbeistand erscheinen.
Bei dem Termin fragt die Familienrichterin oder der Familienrichter das ehemalige Paar, ob es geschieden werden will. Ein schlichtes „Ja“ als Antwort besiegelt das Ende der Ehe – wie es auch ihren Anfang markiert hat. Und so schließt sich der Kreis, die Richterin oder der Richter verkündet den Scheidungsbeschluss. Dieser wird nach einem Monat rechtskräftig, wenn niemand dagegen Beschwerde einlegt.
Scheidung Online: In Deutschland möglich?
Kann man sich die lästigen Termine auch sparen und das Ende der Ehe online abwickeln? Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, sich über das Internet scheiden zu lassen. Denn damit eine Scheidung gültig ist, muss sie von einem Richter vor Gericht, in der Regel vor dem örtlichen Familiengericht, vollzogen werden. Zu diesen Terminen müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Ausnahmen sind nur in wenigen Sonderfällen möglich.
Was das deutsche Gesetz außerdem vorschreibt: Wer sich scheiden lassen will, muss sich von einer Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen. Dabei muss aber nicht jeder Partner einen eigenen mitbringen. Bei einer einverständlichen Scheidung kann sich ein Paar auch gemeinsam durch einen Anwalt vertreten lassen. In der Regel entscheiden sich aber beide Seiten für einen eigenen Anwalt.
Wird im Internet also mit einer “Online-Scheidung” geworben, handelt es sich meistens um Angebote von Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten. Diese bieten an, die gesamten Beratungen und Gespräche per E-Mail oder telefonisch zu regeln, anstatt über persönliche Treffen. Dies soll den Klienten Zeit und Geld sparen. Den Gang vor Familiengericht können diese Angebote aber nicht ersparen.
Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Nein, das ist nicht (mehr) möglich. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2017 hervor (AZ: VI R 9/16), das am 16. August 2017 bekannt gegeben wurde. Demnach fallen Scheidungskosten unter das Abzugsverbot für Prozesskosten, das seit 2013 gilt. Bis zu der entsprechenden Änderung im Einkommensteuergesetz konnten Geschiedene diese Kosten als außergewöhnliche Belastung abziehen. Prozesskosten dürfen jetzt nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Steuerzahler sonst kein Geld für seinen Lebensunterhalt mehr zur Verfüngung hätte.
Eine Frau hatte deswegen geklagt. Sie wollte die Kosten für ihre Scheidung von der Steuer absetzen und hatte sich auf diese Ausnameregelung berufen. Das Finanzgericht hatte ihr noch Recht gegeben. Der BFH war allerdings anderer Meinung: Das Geld, was Ehepartner für eine Scheidung aufwenden, sei in der Regel nicht das Geld, das sonst für Miete, Lebensmittel usw. ausgegeben würde.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.08.2017
- Autor
- ime/vhe