
Fast alle Jugendlichen in Deutschland besitzen ein Mobiltelefon, und fast alle haben den Messenger-Dienst WhatsApp darauf installiert. Zumindest ist dies bei 90 Prozent der Jugendlichen der Fall, wie die aktuelle repräsentative Studie JIM (Jugend, Information, (Multi) Media) zeigt.
Der Erfolg von WhatsApp oder ähnlicher Messaging-Tools wie Facebook Messenger liegt darin, dass diese Dienste sehr praktisch sind und meistens nichts kosten. Doch sie haben einen großen Nachteil: Mit dem Datenschutz nehmen es diese Dienste oft nicht so genau.
Daher sollten Eltern ihren Kindern dabei helfen, ihre Privatsphäre zu schützen und einen sicheren Umgang mit WhatsApp zu entwickeln. „Dafür brauchen Eltern zunächst selbst eine solide Medienkompetenz“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng vom Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Daran hapert es bei Müttern und Vätern oft.“
Neben technischem Know-how brauchen Eltern aber auch Wissen über rechtliche Aspekte und Fallstricke in sozialen Medien wie WhatsApp. Denn nur dann können sie ihrem Kind eine gute Medienerziehung zukommen lassen. Diese besteht im Jahr 2016 wohl aus einer Mischung aus technischen, pädagogischen und rechtlichen Kompetenzen.
WhatsApp: Ab welchem Alter darf ein Kind sich anmelden?
Zum Wissen über rechtliche Fragen gehört zum Beispiel, ab welchem Alter sich ein Kind auf WhatsApp anmelden darf. Die Frage klingt einfach, die Antwort ist es nicht. Denn WhatsApp definiert in seinen Nutzungsbedingungen, dass Jugendliche sich ab 16 Jahren anmelden dürfen. Manche App-Stores nennen aber Altersbeschränkungen für WhatsApp, die weit unter diesem Alter liegen. Wegen dieser unklaren Situationen sollten Eltern selbst überlegen, ob sie ihr Kind für reif genug halten, um sich bei WhatsApp anzumelden und den Dienst zu verwenden.
WhatsApp: Nutzungsbedingungen auf Deutsch?
„Eltern sollten sich gemeinsam mit ihrem Kind die Nutzungsbedingungen ansehen. Allerdings gibt es diese nach wie vor nur in englischer Sprache“, sagt Rechtsanwalt Dr. Koreng. Dabei hat das Landgericht Berlin im Mai 2014 geurteilt, dass WhatsApp seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch in deutscher Sprache anbieten und außerdem bei seinem Impressum nachbessern muss (AZ: 15 O 44/13). Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
WhatsApp und Datensicherheit: rechtliche Probleme
Besonders aufmerksam sollten Eltern und Kinder die Datenschutzbestimmungen des zum Unternehmen Facebook gehörenden WhatsApp studieren, denn hier zeigen sich gravierende Mängel. „WhatsApp greift über das Telefonbuch im Handy auf alle Kontaktdaten des Nutzers zu“, sagt Dr. Koreng. „Dabei sammelt der Dienst auch Daten von Leuten ein, die nicht bei WhatsApp angemeldet sind und vom Datentransfer weder etwas wissen noch ihn erlaubt haben.“
Die Daten aus den Mobiltelefonen der Nutzer schickt WhatsApp auf Server in die USA. Was dort mit den Daten geschieht, ist unklar. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 Datentransfers in die USA auf Grundlage des sogenannten „Safe Harbor-Abkommens“ für unzulässig erklärt und Bedenken angemeldet, ob in den USA ein ausreichendes Datenschutzniveau herrscht. Aus dem Urteil haben manche den Schluss gezogen, dass die Datenübermittlungen nun aufhören müssen. Doch die EU-Kommission deutet den Richterspruch anders, die Datenflüsse nach Übersee gehen trotz des Urteils weiter.
Vater muss WhatsApp vom Handy des Kindes löschen
Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden. Das Amtsgericht im hessischen Bad Hersfeld verurteilte ihn, Apps wie WhatsApp und andere von den Geräten zu entfernen, um seine minderjährigen Mädchen vor Sex-Nachrichten zu schützen. Das besagt ein noch nicht rechtskräftiger Beschluss (Az.: F 361/16 EASO) des Amtsgerichts.
Der geschiedene Vater muss mit seinen Töchtern laut dem Beschluss monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Handys führen und alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind - und ob es Ungereimtheiten gibt. Der Vater muss dies dem Gericht nachweisen.
Im Mai wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige erstattet. Die sexuelle Anmache habe dem Wohlbefinden der Mädchen arg zugesetzt, befand das Gericht. Wegen dieses Vergehens habe die Staatsanwaltschaft Fulda gesondert zu entscheiden.
Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden. (dpa)
Datensicherheit bei WhatsApp: Wie kann man die Privatsphäre schützen?
Ganz generell sollten Eltern und ihr Kind die Einstellungen auf dessen Handy so festlegen, dass der Zugang beispielsweise zu App-Stores eingeschränkt oder sogar durch ein Passwort geschützt ist. Dann ist es ratsam, gemeinsam die Optionen zu prüfen, die dem Kind in seinem Handy zum Schutz seiner Privatsphäre zur Verfügung stehen. Wichtig ist etwa, die Sicherheitseinstellungen am Gerät zu aktivieren und Ortungsdienste auszustellen.
Eltern können auch kostenlose Jugendschutz-Apps auf dem Handy ihres Kindes installieren, um es vor gewalttätigen oder pornographischen Inhalten zu schützen.
„WhatsApp sollten Eltern gemeinsam mit ihrem Kind auf dem Telefon installieren“, rät Dr. Koreng. In dem Dienst kann man einstellen, wer das Profil oder den Status sehen kann, wann man zuletzt online war. Hier sollte man „Meine Kontakte“ oder „Niemand“ auswählen und die Lesebestätigung deaktivieren. Die Statusanzeige und das Profilbild sollte man ganz allgemein so einrichten, dass sie möglichst wenig über die Person aussagen oder nur für Freunde sichtbar sind.
WhatsApp: Fremder nimmt Kontakt zum Kind auf – was kann man dagegen tun?
Immer wieder liest man, dass Kinder auf WhatsApp von Fremden angeschrieben werden. Solche Möglichkeiten sollte man mit dem Kind besprechen und mit ihm vereinbaren, nicht auf Nachrichten Fremder zu reagieren. Erhält das Kind Nachrichten eines Fremden, sollte es dessen Nummer blockieren. Eine blockierte Nummer kann keine Nachrichten an den „Blockierer“ schicken und auch dessen Status nicht sehen. Fremde Nummern im Vorfeld zu blockieren ist bei WhatsApp nicht möglich.
Ein Problem bleibt trotz des Blockierens: Man kann nicht verhindern, dass das Kind etwa SMS oder MMS des Fremden erhält. Hier hilft Vorbeugung: Eltern sollten mit ihrem Kind besprechen, dass es seine Handynummer nur Freunden geben und generell aufpassen soll, wo es seine Nummer veröffentlicht.
Wird das Kind von jemandem belästigt, sollten Mütter und Väter die Nachrichten mit Screenshots dokumentieren oder Dateien abzuspeichern. So sammeln Eltern Beweismittel, falls sie Anzeige erstatten wollen. Unangemessene Inhalte, die das Kind bekommt, muss man dem Betreiber von WhatsApp melden, man kann sich auch an Beschwerdestellen oder in schweren Fällen an die Polizei wenden. Cyber-Mobbing kann als Beleidigung, Verleumdung oder nach anderen Vorschriften strafbar sein.
Sollte ein Kind oder ein Jugendlicher Fotos über WhatsApp verschicken?
In allen sozialen Medien ist es ratsam, darauf zu achten, was man verschickt. Das gilt auch für Whatsapp und natürlich oder besonders für Kinder und Jugendliche. Diese sollten keine Bilder von sich hochladen und wenn, dann diese nur Freunden zeigen. Intime oder peinliche Bilder sollte ein Kind gar nicht verschicken und generell darauf achten, keine Inhalte zu veröffentlichen, die von anderen Personen gegen es verwendet werden können.
Eltern ist zu empfehlen, mit ihrem Kind auch über den Fall zu sprechen, dass es Bilder anderer verschicken will. „Das Problem bei WhatsApp ist, dass der Dienst Persönlichkeitsverletzungen beschleunigt und vereinfacht. Denn man kann über das Handy Fotos oder Videos sehr schnell verschicken“, sagt Dr. Koreng. „Man muss das Kind also über Persönlichkeitsrechte aufklären, aber auch über Urheberrechte.“
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2017
- Autor
- ime