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Hausrat und Vermögen

Wem gehört das Famili­enauto nach der Trennung?

Nach einer Trennung ist oft unklar, wer das Familienauto bekommen soll. © Quelle: TetraImages/gettyimages.de

Bei einer Trennung oder Scheidung kämpfen die Ex-Partner häufig um die Aufteilung des Hausrats. Dazu gehört auch ein Auto, das vor allem für Fahrten mit der Familie, Einkäufe und ähnliches genutzt wurde. Doch wem steht der Wagen zu, wenn ein Partner ihn bezahlt, der andere ihn überwiegend genutzt hat?

Bei der Frage, wem ein Famili­enauto nach einer Trennung gehört, spielt unter anderem eine Rolle, ob das Auto als Transport­mittel für die Familie und damit zum Hausrat gehört. Wichtig ist bei dieser Frage aber auch, ob der Nutzer des Fahrzeugs nachweisen kann, dass er nach der Trennung oder Scheidung auf das Auto angewiesen ist, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Der Fall: Während der Ehe hatte vor allem die Frau das Auto genutzt. Das hatte sich unter anderem daraus ergeben, dass der Ehemann ein Dienst­fahrzeug zur Verfügung stand. Außerdem war der Ehemann häufig längere Zeit beruflich unterwegs, auch im Ausland.

Auch nach dem Ende des Ehe und der Trennung fuhr die Frau weiterhin das Fahrzeug, das ihr Ex-Ehemann alleine bezahlt hatte. Als dieser wiederholt Strafzettel für das Auto erhielt, wollte er seiner Frau das Fahrzeug wegnehmen und stilllegen lassen. Da die Frau das Auto nicht herausgab und zudem am 21. September 2015 umgemeldet hatte, scheiterte er.

Nach Trennung oder Ehescheidung: Eigentümer erhält Fahrzeug und Nutzungs­ent­schä­digung

Mit anwalt­licher Hilfe konnte der Mann vor Gericht durchsetzen, dass er nicht nur das Auto zurück­erhielt, sondern darüber hinaus auch Anspruch auf eine Nutzungs­ent­schä­digung ab dem 22. September 2015 hat. Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied, dass der Ex-Ehemann Eigentümer des Fahrzeugs sei und es ihm gehöre (Entscheidung vom 15. Juni 2016; AZ: 13 UF 158/16). Zwar habe die Frau behauptet, er habe ihr das Auto geschenkt. Hierfür sei sie jedoch den Beweis schuldig geblieben.

Trennung und Ehescheidung: Wer behält das Auto?

Eine Überlas­sungs­pflicht habe der Ex-Ehemann nicht. Da er keinen Dienstwagen mehr habe, benötige er das Auto selbst. Seine Ex-Partnerin brauche das Fahrzeug dagegen nicht. Sie verfüge über ein ausrei­chendes Einkommen, um sich einen kleineren Gebrauchtwagen anschaffen zu können.

Sollte ihr Mann ihr das Fahrzeug zur Nutzung überlassen haben, so wäre eine solche Nutzungs­über­lassung grundsätzlich jederzeit widerrufbar. Spätestens, als er im September 2015 die Herausgabe des Autos verlangte, sei ein solcher Widerruf zu sehen.

Die Nutzungs­ent­schä­digung für das Auto belaufe sich auf 7.366 Euro für 254 Tage, gerechnet von dem Tag ab, als er die Rückgabe des Fahrzeugs forderte.

Datum
Aktualisiert am
08.02.2017
Autor
red/dpa
Bewertungen
6280
Themen
Auto Ehe Familie Scheidung Trennung

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