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Heiraten

Welchen Namen kann man bei der Hochzeit wählen?

Hochzeit Namen: Nimmer sie seinen oder er ihren an?
Nehmen wir deinen oder meinen Namen? © Canva

Fast vorbei sind die Zeiten, in denen Frauen nach der Hochzeit den Famili­ennamen ihres Gatten annahmen und ihren eigenen aufgaben. Heutzutage behalten viele Frauen ihren Famili­ennamen, andere bevorzugen nach der Hochzeit einen Doppelnamen. Manche Ehegatten wiederum nehmen den Famili­ennamen ihrer Frau an. Wir zeigen, welche Möglich­keiten es gibt, nach der Hochzeit einen Ehenamen zu wählen.

Jeder Mensch hat neben seinem Vornamen einen Nachnamen, den Famili­ennamen. Das ist zumindest in Deutschland so. Ein Famili­enname kann sich durch eine Eheschließung oder durch das Eingehen einer Lebens­part­ner­schaft aber ändern. Dabei sind die Bestim­mungen zu den Namen nach einer Hochzeit für hetero- wie für homose­xuelle Paare gleich. 

Paare und Namen nach der Eheschließung: Was ist ein Ehename?

Paare sollten sich vor der Eheschließung gut überlegen, welche Namen es nach der Hochzeit tragen will.

Entscheidet sich ein Paar für denselben Famili­ennamen, spricht man vom Ehenamen.

Bei der Wahl des Ehenamens sind Paare relativ frei. Sie können aus mehreren Optionen wählen (siehe weiter unten). Wenn sich das Paar für einen Ehenamen entscheiden hat, muss es dem Standes­beamten den gewünschten Ehenamen mitteilen.

Hochzeit und Famili­enname: Welcher Name kann der Ehename sein?

Verbreitet ist die traditionelle Variante, in der die Frau nach der Eheschließung ihren Famili­ennamen aufgibt und den Famili­ennamen ihres Ehegatten annimmt. Der Famili­enname des Gatten wird der gemeinsame Ehename. Demgegenüber bevorzugen manche Paare die umgekehrte Variante: Der Ehegatte nimmt den Famili­ennamen der Frau an, ihr Name wird der Ehename.

Nach der Hochzeit: Welchen Doppelnamen darf man wählen?

„Nach einer Eheschließung oder dem Eingehen eine Lebens­part­ner­schaft kann derjenige, dessen Nachname nicht zum Ehenamen wird, einen Doppelnamen tragen“, sagt der Hamburger Rechts­anwalt Gerd Uecker vom Vorstand des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Wenn zum Beispiel Anna Schulz und Arno Müller heiraten und sich für Müller als Ehenamen entscheiden, ist es denkbar, dass der andere seinen Famili­ennamen an den Ehenamen bindet. In diesem Fall spricht man von einem Begleitnamen.

Dieser könnte so lauten: Anna Müller-Schulz oder Anna Schulz-Müller. An welcher Stelle der Begleitname steht, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass er mit einem Bindestrich an den Ehenamen gebunden ist.

„Der Andere, dessen Nachname zum Ehenamen geworden ist, darf nicht den Geburtsnamen des anderen Partners zu seinem Nachnamen hinzufügen“, sagt Rechts­anwalt Gerd Uecker.

Gatten haben den gleichen Famili­ennamen: Doppelname nach der Hochzeit möglich?

Wenn die Partner den gleichen Famili­ennamen haben, ist nach der Eheschließung ein Doppelname nicht möglich. Müller-Müller zum Beispiel ist nicht erlaubt.

Wahl eines Ehenamens nach der Hochzeit: Welche Regeln gelten, wenn der Famili­enname ein Doppelname ist?

Den Doppelnamen, den man bei der Geburt oder nach der Eheschließung trägt, kann man weiterhin tragen. Auch der Partner kann ihn annehmen. „Unzulässig ist aber, nur ein Glied des Doppel­namens als Ehenamen zu bestimmen, beispielsweise, um etwa dem anderen Ehegatten die Beifügung eines Begleit­namens zu ermöglichen“, erklärt Gerd Uecker.

Nicht möglich ist außerdem, den Famili­ennamen des Gatten anzunehmen und an seinen Doppelnamen anzuhängen oder voranzu­stellen. Hier gilt der Grundsatz der Einglied­rigkeit des Begleit­namens. Andernfalls würde nämlich eine Namenskette  entstehen, die rechtlich seit 1993 in Deutschland unzulässig ist. Festge­schrieben ist dieses Verbot im Bürger­lichen Gesetzbuch (BGB). Im Jahr 2009 wurde dies durch das Bundes­ver­fas­sungs­gericht als rechtmäßig bestätigt (AZ: 1 BvR 1155/03).

Wahl des Ehenamens nach der Eheschließung: Namens­ketten erlaubt?

Daher könnte es heutzutage nicht mehr zu einem der bekann­testen Beispiele von Namens­ketten aus der Zeit vor ihrem Verbot kommen: So trug die renommierte Meinungs­for­scherin Elisabeth Noelle-Neumann zeitweise vier Nachnamen: Sie hieß Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz. Nach dem Tode ihres Gatten Heinz Maier-Leibnitz legte sie dessen Namen wieder ab.

Die Lösung aus diesem Dilemma könnte darin gestehen, dass man bei einem Doppelnamen als Begleitnamen einen Teil dieses Namens weglässt. Aus Anna Schulz-Schuster würde dann Anna Schulz-Müller. In dieser Konstel­lation wäre Müller der Ehename.

Wahl des Ehenamens nach der Hochzeit: Kann der Ehename auch der Famili­enname eines Ex-Partners sein?

Nach einer Eheschließung tragen die Beteiligten nicht immer den Famili­ennamen, den sie bei oder seit ihrer Geburt getragen haben. Geschiedene etwa behalten aber manchmal den Nachnamen ihres ehemaligen Partners, so dass auch dessen Nachname nach einer erneuten Heirat zum Ehenamen werden kann.

Ein Beispiel: Anna Müller lässt sich von ihrem Gatten Arno Müller scheiden. Nach einer Weile heiratet sie Manfred Maier, die beiden wählen aber Müller als gemeinsamen Ehenamen.

Hochzeit und Wahl des Ehenamens: Kann sich ein Ex-Partner dagegen wehren, dass sein Familiename Ehename wird?

Gegen diese Namenswahl kann sich Arno Müller nicht wehren. Denn seit 2005 ist es erlaubt, dass der Famili­enname eines ehemaligen Partners nach einer erneuten Eheschließung Ehename werden kann.

Hochzeit und Wahl des Ehenamens: Muss man einen gemeinsamen Ehenamen tragen?

Wem das alles zu kompliziert oder wer zu bekannt ist, um auf seinen Famili­ennamen zu verzichten, sollte wissen, dass das BGB Paare nicht mehr dazu verpflichtet, einen gemeinsamen Ehenamen zu wählen. Das macht § 1355 Absatz 1 Satz 3 BGB deutlich macht. Paare können nach der Hochzeit ihren eigenen Famili­ennamen behalten, so dass es in der Familie zwei Famili­ennamen gibt.

Famili­ennamen und Wahl des Ehenamens: Welchen Famili­ennamen bekommen die Kinder?

Bekommt ein Paar Kinder, erhalten diese den Ehenamen als Famili­ennamen, auch wenn die Mutter zum Beispiel aus dem Ehenamen und ihrem Famili­ennamen einen Doppelnamen gemacht hat. „Lassen sich die Eltern scheiden und der sorgebe­rechtigte Elternteil hat nach der Scheidung seinen früher geführten Namen wieder angenommen, so wirkt sich das nicht auf den Namen des Kindes aus“, sagt der Famili­en­rechts­experte Gerd Uecker. „Das Kind behält den Ehenamen der Eltern.“

Eltern, die jeweils ihre eigenen Geburtsnamen behalten haben, müssen sich bis spätestens einen Monat nach der Geburt des Kindes entscheiden, welchen der beiden Namen das Kind tragen soll. Diese Wahl sollte gut überlegt sein, denn der Name lässt sich später nur im begrenzten Umfang ändern.

Die Namens­be­stimmung ist grundsätzlich unwider­ruflich und unanfechtbar, sofern nicht ein ganz offensicht­licher Irrtum oder ein grober Verfah­rens­mangel vorliegt.

Allerdings wird aus Prakti­ka­bi­li­täts­gründen eine Korrektur bis zur Eintragung in die Personen­stands­bücher zugelassen. Können sich Eltern nicht über den Famili­ennamen des Kindes einigen, entscheidet das Famili­en­gericht.

Ehenamen für Kinder in Patchwork-Familien: Dürfen die Kinder über den Namen entscheiden?

Kinder, die in eine Ehe mitgebracht werden, erhalten nicht automatisch den nachträglich bestimmten Ehenamen.

In jedem Fall der Namenswahl zustimmen muss der andere Elternteil, wenn dieser sorgebe­rechtigt ist.

Bei der Wahl des Famili­en­namens dürfen auch die Kinder mitent­scheiden. Sie müssen ab ihrem fünften Geburtstag danach befragt werden, welchen Famili­ennamen sie tragen wollen.

Ehenamen für Kinder: Was ist eine Anschluss­erklärung?

Den Ehenamen der Eltern kann ein über fünf Jahre altes Kind nur erhalten, wenn die gesetz­lichen Vertreter eine Anschluss­erklärung abgeben. Ab 14 Jahre müssen die Kinder die Anschluss­erklärung selbst abgeben, aber die gesetz­lichen Vertreter müssen zustimmen.  

Wahl des Ehenamens nach der Hochzeit: Kann man den Ehenamen nachträglich ändern?

„Grundsätzlich soll die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens bei der Heirat erfolgen“, sagt Rechts­anwalt Uecker. „Allerdings kann man diese Erklärung auch später abgeben. Diese muss dann aber öffentlich beglaubigt werden.“

Die früher bestehende Begrenzung der Ausübung des Abände­rungs­rechts auf fünf Jahre nach der Eheschließung wurde 1998 aufgehoben. Daher bedarf es nunmehr nur noch der öffent­lichen Beglau­bigung der Erklärung, einen gemeinsamen Ehenamen anzunehmen.

Datum
Aktualisiert am
02.11.2022
Autor
ime
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Themen
Ehe Familie Lebens­part­ner­schaft Name

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