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- Seite 1 – Mutter will Änderung von Wechselmodell zum Residenzmodell
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Wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, kann das Wechselmodell auch gegen den Willen der Mutter angeordnet werden. Die Voraussetzungen für ein Wechselmodell müssen allerdings vorliegen, und das Modell muss dem Kindeswohl am besten entsprechen. Einigkeit der Eltern darüber ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Für das Wechselmodell spricht, wenn es vorher bereits gelebt wurde, so die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die Eltern lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und haben zwei Söhne, die 2005 und 2009 geboren wurden. Die Mutter zog Ende 2013 aus der gemeinsamen Familienwohnung aus, in der der Vater noch bis heute lebt. Für die Kinder besteht das gemeinsame Sorgerecht. Beide Kinder waren zunächst mit der Mutter aus der Wohnung ausgezogen. Die Eltern vereinbarten dann ein Wechselmodell im Rhythmus von 2-2-5-5 Tagen.
Die Mutter wollte jedoch zum so genannten Residenzmodell zurückkehren. Die Kinder würden unter den häufigen Wechseln im Wechselmodell leiden und Auffälligkeiten wie etwa Durchfall zeigen. Im Übrigen habe sie, die Mutter, den Umgang nur geduldet. Auch habe der Vater sein Interesse an den Kindern erst mit der Trennung entdeckt und stelle sein Hobby Volleyball in den Vordergrund.
Der Vater dagegen argumentierte, dass sich beide Elternteile um die Kinder gekümmert hätten, da sie beide berufstätig seien. Das Wechselmodell habe sich dabei bewährt. Er habe sich auch dementsprechend mit dem Vorgesetzten verständigt und sich beruflich darauf eingestellt.