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Scheidung

Wann müssen Richter Kinder anhören?

Ab wieviel Jahren darf ein Kind vor Gericht aussagen?
© Quelle: Westbrook/corbisimages.com

Streit zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern über das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für die Kinder müssen oft Famili­en­ge­richte beilegen. Statt der zerstrittenen Eltern entscheiden oft Famili­en­richter und befragen zum Teil auch die Kinder nach ihren Wünschen. Ab welchem Alter werden die Kinder befragt? Wie wichtig sind die Wünsche der Kinder? Über die Befragung von Kindern durch Famili­en­richter haben wir uns Burkhard Bühre unterhalten, Fachanwalt für Famili­enrecht in Oldenburg und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Deutsche Anwalt­auskunft: Herr Bühre, getrennte Eltern streiten sich oft über alle möglichen Themen, die ihr Kind angehen: Soll das Kind geimpft werden? Welcher Religion soll das Kind angehören? Und dann natürlich über ganz große Fragen wie das Umgangsrecht. Oft müssen Famili­en­ge­richte statt der zerstrittenen Eltern entscheiden. Welche Rolle spielen Kinder in den Verfahren vor Famili­en­ge­richten?

Burkhard Bühre: In Verfahren, in denen es etwa um das Umgangsrecht oder um das Sorgerecht für ein Kind geht, müssen die Famili­en­richter heraus­finden, was dem Kindeswohl am besten dient. Dazu müssen die Richter den Willen des Kindes feststellen und dazu sind sie seit der Reform des Verfah­rens­rechts in Famili­en­sachen im Jahr 2009 auch noch stärker angehalten als zuvor. Kinder sind in Verfahren vor den Famili­en­ge­richten auch Beteiligte. Deshalb stellen die Famili­en­ge­richte ihre Entschei­dungen Kindern ab 14 Jahren zum Beispiel postalisch zu. Ab diesem Alter haben Kinder auch das Recht, Beschwerde gegen gerichtliche Entschei­dungen einzulegen.

Anwalt­auskunft: Ab welchem Alter müssen Kinder von Famili­en­richtern angehört werden?

Bühre: Nach dem neuen Verfah­rens­gesetz müssen Famili­en­richter Kinder ab 14 Jahren zwingend anhören. Das gilt nur dann nicht, wenn es zum Beispiel um das Vermögen des Kindes geht. Angehört werden dürfen Kinder auch dann nicht, wenn schwer­wiegende Gründe dagegen sprechen, dem Kind durch eine Anhörung etwa psychische Schäden drohen. Das gilt auch für Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind.

Streit um Sorgerecht und Umgangsrecht: Wenn das Famili­en­gericht entscheidet – werden auch kleine Kinder angehört?

Anwalt­auskunft: Anfang 2015 berichteten Medien über die Anhörung eines zweijährigen Jungen in einem Sorgerechts­ver­fahren. Müssen also auch jüngere Kinder vor dem Famili­en­gericht „aussagen“?

Bühre: Dem Gesetz nach sollen Famili­en­richter auch Kinder unter 14 Jahren anhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung wichtig sind. Das bedeutet, dass auch der Wille von Kindern unter 14 Jahren zählt, und zwar umso mehr, je älter und reifer die Kinder sind. Auch die Anhörung sehr junger Kinder kann angezeigt sein, wenn der Richter darüber den Willen des Kindes erkunden kann. Insofern ist die Anhörung eines zweijährigen Kindes nicht rechts­widrig, allerdings ungewöhnlich. Es gibt zwei Entschei­dungen des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts von 2007, denen zu Folge Richter in Einzel­fällen Kinder unter drei Jahren sogar anhören müssen, um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Anwalt­auskunft: Wie läuft eine Befragung von Kindern vor einem Famili­en­gericht ab?

Bühre: Bei Sorgerechts­ver­fahren wird das Kind in der Regel kurz vor der Anhörung der Eltern befragt. Die Eltern sind aber nicht dabei, meistens ist ein Verfah­rens­beistand anwesend, wenn das Kind nichts dagegen hat. Der Famili­en­richter befragt das Kind, allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern in einem separaten, kindge­rechten Raum. Der Richter will mit seinen Fragen zum Beispiel den Entwick­lungsstand des Kindes heraus­finden oder auch, ob das Kind von seiner Mutter oder seinem Vater beeinflusst ist. Natürlich geht es vor allem darum, zu erfahren, was dem Wohl des Kindes dient.

Darf ein Kind entscheiden, ob es bei der Mutter oder beim Vater wohnen will?

Anwalt­auskunft: Darf ein Kind entscheiden, bei welchem Elternteil es zum Beispiel Umgangs­rechts glaubhaft macht, dass es immer Bauchschmerzen hat, wenn es den anderen Elternteil besuchen soll, wird ein Famili­en­richter dies bei seiner Entscheidung nicht unberück­sichtigt lassen.

Datum
Aktualisiert am
15.06.2018
Autor
ime
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Themen
Familie Kinder Sorgerecht

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