Wie kann man seinen Ehepartner absichern? Beamte zumindest sollten beachten, dass nach den Regeln vieler Landesbeamtenversorgungsgesetze nicht möglich ist, den überlebenden Partner finanziell abzusichern, wenn es sich um eine Versorgungsehe gehandelt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist zu diesem Thema auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier vom 5. Juli 2016 (AZ: 1 K 940/16.TR).
Beamtenrecht: Regeln für den Unterhalt von Witwen
Dem Fall zugrunde lag die Klage einer Frau, die einen rund 30 Jahre älteren ehemaligen Professor geheiratet hatte. Dieser starb nach anderthalb Jahren Ehe. Zum Zeitpunkt der Eheschließung litt der 83-jährige bereits an zahlreichen potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen.
Die Witwe beantragte die Bewilligung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von etwa 1.200 Euro. Als das Land Rheinland-Pfalz den Antrag ablehnte, klagte die Frau.
Versorgungsehe: Kein Anspruch auf Altersversorgung für die Witwe
Die Klage war erfolglos. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts lag eine reine Versorgungsehe vor. Zwar habe die Ehe länger als ein Jahr bestanden, so dass man unter dem Gesichtspunkt einer nur kurzen Ehedauer nicht per se von einer Versorgungsehe ausgehen könne. Für das Gericht maß aber bei der Bewertung der Frage, ob es sich um eine Versorgungsehe gehandelt habe, dem Gesundheitszustand des Verstorbenen eine entscheidende Bedeutung zu. Leide ein Versorgungsempfänger zum Zeitpunkt der Heirat offensichtlich bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, gehe man davon aus, dass der Versorgungsgedanke der primäre Beweggrund für die Eheschließung gewesen sei.
Unabhängig davon berücksichtigte das Gericht auch den großen Altersunterschied der Ehepartner sowie das hohe Alter des Versorgungsempfängers zur Zeit der Heirat. „Dem Dienstherrn ist es nicht zuzumuten, durch die späte Eheschließung des Versorgungsempfängers voraussichtlich noch über Jahrzehnte eine Versorgung des Ehepartners zu übernehmen“, so das Gericht.
Wer aus Liebe heiratet und den Partner abgesichert sehen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Dies gilt nicht nur in solchen Fällen. Gerade die finanzielle Absicherung des Ehepartners sollte geregelt sein. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und helfen dabei.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.09.2016
- Autor
- red/dpa