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Famili­enrecht-Blog

Verbotene Vornamen: „Waldmeister“ geht zu weit

Eltern haben das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben. Standesämter dürfen den wiederum aber auch ablehnen. © Quelle: Benoist/corbisimages.com

Als wäre es ein Naturgesetz: Eltern haben das Recht, die Vornamen ihrer Kinder zu bestimmen. Der Gesetzgeber begreift das als Teil ihrer elterlichen Sorge. Allerdings gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahmen, kein Gesetz ohne Schranken: So dürfen Standesämter Namen ablehnen, wenn die die Gefahr bergen, das Kind der Lächer­lichkeit preiszugeben. Das Beispiel „Waldmeister“ und warum den Richtern dieses Namens­ex­pe­riment zu weit ging.

Der Sachverhalt: Die Eltern des am 12.7.2010 geborenen Sohnes beantragten die Eintragung der Vornamen T.M. Waldmeister. Nachdem der zuständige Standes­beamte die Beurkundung des Namens ablehnte, weil er die Auffassung vertrat, dass Waldmeister eine Pflanzen­be­zeichnung und eine Assoziation für Getränke und Speisen sei, legten die Eltern Widerspruch ein. Nach ihrer Auffassung impliziere der Name vor allem Naturver­bun­denheit. Der Widerspruch wurde vom zuständigen Amtsgericht (AG) Bremen abgewiesen. Das AG vertrat die Auffassung, dass die Eltern zwar grundsätzlich frei seien in ihrer Namens­gebung, sie aber das Kind nicht der Lächer­lichkeit Preis geben dürften, was bei diesem Namen der Fall sei. Das AG half der Beschwerde der Eltern nicht ab, daher hatte sich das OLG Bremen mit dem Fall zu beschäftigen.

Auch das OLG Bremen betonte, dass Eltern grundsätzlich frei seien in ihrem Namens­be­stim­mungsrecht, aber eine Beeinträch­tigung des Kindeswohls durch verant­wor­tungslose Namenswahl zu verhindern sei. Das OLG geht davon aus, dass der gewählte Vorname die naheliegende Gefahr begründe, er werde Befremden oder Anstoß erregen und den Namens­träger dadurch der Lächer­lichkeit preisgeben oder ihn in der Entfaltung seiner Persön­lichkeit beeinträchtigen.

Ein Name solle die Bezeichnung für einen Menschen erkennen lassen und nicht im Allgemeinen eine Bezeichnung für Gegenstände, Pflanzen, Städte, Krankheiten usw. sein. Das Wort „Waldmeister“ sei aber eine Bezeichnung für Speiseeis, eine Geschmacks­richtung für Limonade, einem Beruf oder einer Pflanze und daher als Vorname für einen Menschen nicht geeignet.

Der Entscheidung der Gerichte ist voll und ganz zuzustimmen. Auch wenn Berühmt­heiten ausgefallene Nachnamen für Ihre Kinder wählen (z.B. Apple Blythe Allison -  Tochter von Gwyneth Paltrow, Maddox Chivan – Kind von Angelina Jolie und Brad Britt, Poppy Honey – Sohn von Jamie Oliver), sollten derart Trendnamen nicht zugelassen werden, um die Kinder nicht der Lächer­lichkeit Preis zu geben. Nicht die Eltern, sondern die Kinder sind die Leid tragenden.

Viola Lachenmann ist Fachan­wältin für Famili­enrecht und berät zudem als Fachan­wältin für IT-Recht im Internetrecht, Softwarerecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Sie betreibt einen eigenen Blog, der unter www.kanzlei-lachenmann.de/blog aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Frau Lachenmann regelmäßig zum Thema Famili­enrecht.

Datum
Aktualisiert am
30.10.2014
Autor
Viola Lachenmann
Bewertungen
1666
Themen
Eltern Geburt Kinder Sorgerecht

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