
Der Sachverhalt: Die Eltern des am 12.7.2010 geborenen Sohnes beantragten die Eintragung der Vornamen T.M. Waldmeister. Nachdem der zuständige Standesbeamte die Beurkundung des Namens ablehnte, weil er die Auffassung vertrat, dass Waldmeister eine Pflanzenbezeichnung und eine Assoziation für Getränke und Speisen sei, legten die Eltern Widerspruch ein. Nach ihrer Auffassung impliziere der Name vor allem Naturverbundenheit. Der Widerspruch wurde vom zuständigen Amtsgericht (AG) Bremen abgewiesen. Das AG vertrat die Auffassung, dass die Eltern zwar grundsätzlich frei seien in ihrer Namensgebung, sie aber das Kind nicht der Lächerlichkeit Preis geben dürften, was bei diesem Namen der Fall sei. Das AG half der Beschwerde der Eltern nicht ab, daher hatte sich das OLG Bremen mit dem Fall zu beschäftigen.
Auch das OLG Bremen betonte, dass Eltern grundsätzlich frei seien in ihrem Namensbestimmungsrecht, aber eine Beeinträchtigung des Kindeswohls durch verantwortungslose Namenswahl zu verhindern sei. Das OLG geht davon aus, dass der gewählte Vorname die naheliegende Gefahr begründe, er werde Befremden oder Anstoß erregen und den Namensträger dadurch der Lächerlichkeit preisgeben oder ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen.
Ein Name solle die Bezeichnung für einen Menschen erkennen lassen und nicht im Allgemeinen eine Bezeichnung für Gegenstände, Pflanzen, Städte, Krankheiten usw. sein. Das Wort „Waldmeister“ sei aber eine Bezeichnung für Speiseeis, eine Geschmacksrichtung für Limonade, einem Beruf oder einer Pflanze und daher als Vorname für einen Menschen nicht geeignet.
Der Entscheidung der Gerichte ist voll und ganz zuzustimmen. Auch wenn Berühmtheiten ausgefallene Nachnamen für Ihre Kinder wählen (z.B. Apple Blythe Allison - Tochter von Gwyneth Paltrow, Maddox Chivan – Kind von Angelina Jolie und Brad Britt, Poppy Honey – Sohn von Jamie Oliver), sollten derart Trendnamen nicht zugelassen werden, um die Kinder nicht der Lächerlichkeit Preis zu geben. Nicht die Eltern, sondern die Kinder sind die Leid tragenden.
Viola Lachenmann ist Fachanwältin für Familienrecht und berät zudem als Fachanwältin für IT-Recht im Internetrecht, Softwarerecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Sie betreibt einen eigenen Blog, der unter www.kanzlei-lachenmann.de/blog aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Frau Lachenmann regelmäßig zum Thema Familienrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 30.10.2014
- Autor
- Viola Lachenmann