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Trennung und Geld

Unterhalt nach Scheidung: Was gilt rechtlich?

Nach Trennung und Scheidung: Wie viel Geld steht zum Beispiel Ehefrauen zu? © Quelle: kzenon/panthermedia.net/DAV

Prominente Paare machen nicht nur mit ihren Hochzeiten Schlag­zeilen, sondern auch mit Scheidungen - meist schon durch die exorbi­tanten Geldsummen, die ein Ex-Partner dem anderen zahlt. Lassen sich Normal­ver­diener scheiden, geht es meist viel bescheidener zu. Dennoch spielt Geld bei einer Scheidung auch hier oft eine große Rolle. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de erklärt, welche Regeln beim Unterhalt nach einer Scheidung gelten.

Scheidung: Was ist eine Zugewinn­ge­mein­schaft?

Für prominente wie für "gewöhnliche" Scheidungen gilt: Hat ein Paar keinen Ehevertrag unterschrieben oder darin etwa keine Gütertrennung vereinbart, gilt die Ehe der beiden als Zugewinn­ge­mein­schaft. Der Zugewinn ist das während der Ehe gemeinsam erwirt­schaftete Vermögen. Geht das Paar irgendwann getrennter Wege, berechnen die Famili­en­richter auf Antrag den Zugewinn und teilen ihn unter den Eheleuten auf.

Übrigens: Einen Ehevertrag kann man auch noch nach der Hochzeit unterzeichnen.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Zugewinn­ge­mein­schaft nicht mit der Trennung endet, sondern erst dann, wenn der Scheidungs­antrag im Briefkasten liegt. Das bedeutet: Auch das Geld, das jeder der beiden Ex-Partner in der Trennungszeit vor der Scheidung verdient, gehört zum Zugewinn.

Doch nicht jedes Einkommen und Vermögen fließt in den Zugewinn­aus­gleich. „Das ist ein großer Irrglaube. Schenkungen und Erbschaften werden vom ‚Endvermögen‘ abgezogen, sie verbleiben dem Beschenkten alleine“, erklärt die Berliner Rechts­an­wältin für Famili­enrecht, Ingeborg Rakete-Dombek vom Ausschuss Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Versor­gungs­aus­gleich nach Scheidung und Sorgerecht für die Kinder: Muss man dies beim Famili­en­gericht beantragen?

Den Ausgleich der Renten im Versor­gungs­aus­gleich macht das Famili­en­gericht im Scheidungs­ver­fahren von sich aus, man muss das nicht extra beantragen. Anderes allerdings schon. Möchten die ehemaligen Eheleute, dass die Richter etwa das Sorge- und Umgangsrecht regeln, den Zugewinn­aus­gleich oder den Unterhalt berechnen, müssen sie das beantragen.

Zuweisung Immobilie: Wann erlischt Anspruch?

Bei einer Scheidung kann ein Ex-Partner auch beanspruchen, künftig allein über die eheliche Wohnung zu verfügen. Der andere muss dann ausziehen. Spätestens ein Jahr nach der Scheidung kann der Ex-Partner diesen Anspruch geltend machen. Er erlischt sonst. Der Grund dafür ist die gesetzliche Vorschrift, wonach innerhalb eines Jahrs nach einer Scheidung das entspre­chende Mietver­hältnis begründet werden soll. Gegebe­nenfalls muss der Ehepartner noch aus dem Mietvertrag entlassen werden. Das Oberlan­des­gericht Bamberg hat am 3. November 2016 (AZ: 2 UF 154/16) diese Regelung auch für Wohnei­gentum, also eine Immobilie angewendet, die beiden Ehepartnern gehört. Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) berichtet über den Fall. (Quelle: red/dpa)

Scheidung und Trennung: Welche Regeln gelten beim Trennungs­un­terhalt?

Finanziell wirkt sich der Zugewinn­aus­gleich erst nach der Scheidung aus. Aber das heißt nicht, dass der wirtschaftlich schwächere Partner in der Zeit davor darben muss: Er oder sie kann vom Ex Trennungs­un­terhalt  verlangen. Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt vom Bedarf ab. Das Famili­en­gericht prüft ihn und berück­sichtigt dabei zum Beispiel auch, wie hoch das eigene Einkommen ist und wie viel der verflossene Partner verdient.

Für gemeinsame Kinder ist auch bereits in der Trennungszeit Unterhalt fällig. Diesen bekommt derjenige, bei dem die Kinder hauptsächlich wohnen und der sie versorgt.

In diesem Artikel finden Sie weitere rechtliche Regeln zur Trennung und zum Trennungs­un­terhalt.

Scheidung: Wer hat Anspruch auf nachehe­lichen Unterhalt?

Der Unterhalt nach der Scheidung kann den Trennungs­un­terhalt ablösen, muss aber nicht genauso hoch ausfallen. Bei dem sogenannten nachehe­lichen Unterhalt stellt sich erst einmal die Frage, ob man überhaupt einen Anspruch darauf hat. Selbst­ver­ständlich ist er nicht. „Kann man durch eigenes Einkommen seinen Unterhalt bestreiten, gibt es auch keinen Unterhalts­an­spruch“, erklärt die Famili­en­rechts­an­wältin Rakete-Dombek.

Scheidung: Was ist Betreu­ungs­un­terhalt?

Für einen Anspruch auf nachehe­lichen Unterhalt braucht es besondere Gründe, die sogenannten Unterhalts­tat­be­stände. Dazu zählt zum Beispiel die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Betreut der ehemalige Partner kleine Kinder, hat er oder sie Anspruch auf einen Betreu­ungs­un­terhalt vom Ex-Partner. Nach dem 3. Geburtstag des Kindes kann der Anspruch jedoch wegfallen. Dieser verlängert sich nur ausnahmsweise, etwa wenn sich kein Kitaplatz findet.

Scheidung: Wie lange bekommt man Unterhalt nach einer Scheidung?

Die nacheheliche Solidarität ist schon lange nicht mehr das, was sie vor der Unterhalts­reform 2008 einmal war: Bis zur Reform sah der Gesetzgeber den nachehe­lichen Unterhalt als „Lebens­stan­dard­ga­rantie“. Mit der Reform 2008 hat der Gesetzgeber aber eine bemerkenswerte rechts­po­li­tische Kehrtwende gemacht, denn seitdem geht es vor allem darum, mit dem Unterhalt sogenannte ehebedingte Nachteile auszugleichen. Entfallen diese Nachteile, kann auch der Unterhalt zeitlich begrenzt oder gedeckelt werden.

Ein Beispiel: Hat sich eine Frau nach der Heirat ganz Haushalt und Kindern gewidmet und dafür ihre Ausbildung abgebrochen, ist das nach dem neuen Unterhaltsrecht ein ehebedingter Nachteil. Holt sie ihre Ausbildung aber nach der Scheidung nach, fällt dieser Nachteil aus Sicht des Gesetz­gebers weg - und damit entfällt auch der Ausbil­dungs­un­terhalt, den sie von ihrem Ex-Mann bekommen hat.

Ehebedingter Nachteil: Auch unbefristeter Unterhalt möglich

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat einer Frau in einem Fall unbefristeten Unterhalt zugesprochen (Beschluss vom 7. September 2018, AZ: 7 UF 9/18). Das Paar war mehr als zwanzig Jahre verheiratet gewesen und hatte zwei Kinder. Während der Ehe war die Frau nur in Teilzeit oder ehrenamtlich tätig gewesen. Nach der Trennung absolvierte sie eine Umschu­lungs­maßnahme zur Sport- und Fitness­kauffrau.

Den Richtern zufolge sei nicht in der Lage, ihren Bedarf selbst zu decken. Ob ihre Bewerbungen Erfolg haben würden, sei ungewiss. Die Frau habe einen ehebedingten Nachteil zu tragen, so die Richter weiter. Das Gericht war überzeugt, dass die Frau eine nachhaltige berufliche Perspektive entwickelt hätte, sofern das Paar nicht geheiratet hätte. Dafür spreche schon, dass sie dazu auch 2016 bereit und gut motiviert gewesen sei und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe.

Scheidung: Sollte der Unterhalt nach einer Scheidung begrenzt werden?

Zum Unterhalt nach einer Scheidung fordert der DAV, dass nach einer Scheidung der befristete Unterhalt zur Regel werden sollte, der lebenslange Unterhalt sollte dementsprechend eine Ausnahme sein. Diese Forderung begründet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des DAV damit, dass die aktuellen Regelungen zum Unterhalt nach einer Scheidung zu wenige Anreize für Geschiedene bieten, ihre Zukunft eigenver­ant­wortlich zu gestalten und eine Arbeit aufzunehmen.

Unterhalts­prozess: Können die Prozess­kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Das ist möglich, wenn der Empfänger des Unterhalts das Geld in seiner Steuer­erklärung als sonstiges Einkommen ausweist. Es wird entsprechend versteuert. Die Kosten eines Unterhalts­pro­zesses sind dann Aufwen­dungen, um nachehe­lichen Unterhalt zu erhalten oder diesen zu erhöhen. Sie können von der Steuer abgesetzt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanz­ge­richts Münster vom 3. Dezember 2019 (AZ: 1 K 494/18 E), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht mitteilt.

In dem Fall stritten sich zwei Ex-Partner um nachehe­lichen Unterhalt. Die Frau gab in ihrer Einkom­men­steu­er­erklärung als sonstige Einkünfte die erhaltenen Unterhalts­zah­lungen an. Gleich­zeitig machte sie die Prozess­füh­rungs­kosten (Gerichts- und Rechts­an­walts­kosten) steuer­mindernd geltend, die auf die Verfahren zum nachehe­lichen Unterhalt entfielen. Das Finanz­gericht in Münster verpflichtete das Finanzamt, die Prozess­kosten anteilig als Werbungs­kosten zu berück­sichtigen. Für das Gericht kam es darauf an, dass die Frau die Unterhalts­zah­lungen auch als Einkommen versteuert hatte. Umgekehrt hatte der Mann im Wege des sogenannten Realsplittings die Möglichkeit, den Unterhalt als Sonder­ausgaben bei der Steuer anzumelden.

Datum
Aktualisiert am
21.01.2022
Autor
ime/red,red/dpa,DAV
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Themen
Ehe Familie Kinder Scheidung Trennung

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