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- Seite 1 – Vater verdient deutlich mehr als die Mutter – Auswirkung auf…
- Seite 2 – Kindesunterhalt: Auch ein Elternteil allein kann dafür aufkommen
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In vielen Trennungsfamilien betreut der eine Elternteil hauptsächlich die Kinder, der andere zahlt den Kindesunterhalt. Erstgenannter verwendet den Unterhalt beispielsweise für Aufwendungen für die Kinder. Es gibt abseits dieses klassischen Modells aber viele andere Betreuungs- und Unterhaltsmodelle in Trennungsfamilien.
Dabei kann es zum Beispiel sein, dass der betreuende Elternteil ein weit höheres Einkommen als der andere hat. In solchen Fällen steht ihm kein Kindesunterhalt zu. Zumindest gilt dies dann, wenn er etwa das Dreifache des nicht-betreuenden Elternteils verdient. Voraussetzung ist jedoch, dass auch ihm bei Zahlung des vollen Unterhalts noch ein angemessenes Einkommen bleibt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Dezember 2015 (AZ: 20 UF 875/15).
Der Fall: Die Kinder lebten nach der Trennung bei der Mutter. Im Jahre 2014 zogen sie dann zum Vater. Dabei vereinbarten die Eltern, dass die Mutter für das Jahr 2014 keinen Barunterhalt (Kindesunterhalt) zahlen musste. Ab 2015 verlangte der Vater Kindesunterhalt. Beim Amtsgericht hatte er zunächst auch noch Erfolg. Die Mutter legte hiergegen Beschwerde ein.