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Familien

Trennungs­kinder: Wo verbringen sie Weihnachten und andere Feiertage?

Trennungsfamilien und Feiertage - das Thema kann strittig sein. © Quelle: Westbrook/corbisimages.com

Feste wie Weihnachten oder Ostern bringen in getrennt lebenden Familien manchmal Probleme mit sich. Denn in Trennungs­fa­milien kann sich die Frage stellen, wo die Kinder die Festtage verbringen - bei der Mutter oder beim Vater? Und was geschieht, wenn die Eltern sich nicht einigen können?

Über zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Familien, in denen die Eltern getrennt leben oder geschieden sind. In diesen Familien feiern die Kinder ihre Geburtstage, aber auch Feste wie etwa Kommunion oder Konfir­mation meist beim betreuenden Elternteil.

Aber es gibt auch Trennungs­fa­milien, die ein Wechsel­modell prakti­zieren, in dem die Kinder also in der einen Woche beim Vater wohnen, in der anderen Woche bei der Mutter. Dann ist nicht immer klar, wo das Kind diese Feste begeht. Und bei Heiligabend, Weihnachten, Silvester, Ostern oder Pfingsten stellt sich die Frage ohnehin und unabhängig vom Betreu­ungs­modell.  

Das Famili­enrecht spricht in der Regel zwar beiden Eltern­teilen gleichermaßen das Recht zu, Umgang mit dem Kind zu haben. Doch es legt nicht fest, wie der Umgang sich an Feiertagen zwischen den Eltern aufteilen muss. Daher sind zunächst die Mutter und der Vater gefordert, eine für sich und für das Kind gute Lösung zu finden.

Trennungs­kinder und Feiertage: Abwechselnd bei Mutter und Vater?

Häufig gelingt dies im Alltag, in vielen getrennt lebenden Familien haben sich inzwischen verschiedene Formen des Umgangs an Festtagen etabliert. „Eines der klassischen Modelle ist, dass die Kinder etwa Weihnachten bei dem einen Elternteil verbringen, Silvester bei dem anderen und im Jahr darauf umgekehrt“, sagt die Berliner Rechts­an­wältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Es gibt auch Familien, die vereinbaren, dass die Kinder die gesamten Feiertage zum Jahresende etwa bei der Mutter verbringen, Ostern und Pfingsten dafür beim Vater und dann gewechselt wird.“

Solche Regeln des Umgangs in getrennten Familien können auch einen praktischen Nutzen haben, gerade wenn die beiden Elternteile nicht in einer Stadt, sondern weit voneinander entfernt wohnen - oder wenn ein Kind noch sehr klein ist.

Umgangs­regeln an Festtagen: Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht einigen können?

In jedem Fall sind in getrennten Familien verschiedene Umgangs­regeln an Festtagen denkbar.

Doch wenn solche Formen des Umgangs auf indivi­duellen Verein­ba­rungen beruhen, funktio­nieren sie nur, wenn die beiden Elternteile miteinander kooperieren können - und wenn der Vater oder die Mutter nicht zu stark an Traditionen und etwa dem traditio­nellen Weihnachtsfest mit der ganzen Familie hängen. Denn diese Umgangs­regeln sehen eben auch vor, dann und wann etwa an Heiligabend oder an Weihnachten generell auf das Kind zu verzichten, womit sich sicherlich nicht jeder Vater und nicht jede Mutter anfreunden kann.

„In den Fällen, in denen Eltern sich nicht darauf einigen können, wo die Kinder bestimmte Feiertage verbringen, muss das Famili­en­gericht darüber entscheiden und entweder eine Gesamtregel für den Umgang oder nur eine für die Feiertage treffen“, erklärt die Famili­en­rechts­expertin Eva Becker. Den Antrag auf eine solche Regel stellt meistens der Elternteil beim Famili­en­gericht, bei dem die Kinder nicht überwiegend wohnen.

In vielen Fällen legen die Famili­en­ge­richte dann fest, dass ein Kind etwa an Heiligabend bei der Mutter ist, am ersten und zweiten Weihnachtstag beim Vater. Andere Umgangs­regeln müssen die Famili­en­richter häufig dann treffen, wenn es um Feiertage anderer Religionen geht. Beratung bei strittigen Umgangs­regeln nicht nur an Festtagen bieten übrigens Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Famili­enrecht an.

Weihnachten und andere Feste in getrennten Familien: Darf ein Kind mitbestimmen, bei wem es die Feiertage verbringt?

Wenn Eltern gerichtlich klären lassen, wo das Kind die Festtage begeht, hören die Famili­en­richter es auch an. Dabei werden bereits kleine Kinder ab dem Alter von drei Jahren befragt. „Zwar beeinflusst die Aussage eines so kleinen Kindes in den meisten Fällen nur bedingt die Entscheidung des Famili­en­ge­richts und die Umgangsregel an Feiertagen“, sagt die Rechts­an­wältin Eva Becker. „Aber bei einem älteren Kind und einem Jugend­lichen im Alter zwischen zehn und 15 Jahren sieht das sicherlich anders aus.“

Den Aussagen eines älteren Kindes oder eines Jugend­lichen werden die Famili­en­richter ein großes Gewicht einräumen. Sie werden diese Aussagen zwar nicht nur, aber auch in ihrer Entscheidung berück­sichtigen, wo das Kind bestimmte Festtage verbringt.

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Datum
Aktualisiert am
13.12.2023
Autor
ime
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Themen
Ehe Eltern Familie Kinder Weihnachten

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