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Kindeswohl

Trennungs­fa­milien: Regeln für Sorgerecht und Aufent­halts­be­stimmung

Aufenthaltsbestimmung: Was gilt?

Aufent­halts­be­stimmung für ein Kind: Förderung des Kindes wichtig – nicht Berufs­tä­tigkeit eines Elternteils

Welche Kriterien bei der Aufent­halts­be­stimmung für ein Kind unter anderem spielen, lässt sich an folgendem, von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Falls ablesen (Oberlan­des­gericht Brandenburg am 26. September 2016, AZ: 10 UF 62/16).

In dem Fall geht es um einen neunjährigen Jungen. Die nicht miteinander verhei­rateten Eltern hatten sich im Juni 2013 getrennt, seitdem lebte das Kind im Haushalt der Mutter. Die Mutter selbst war arbeitslos. Im April 2014 beantragte der Vater die gemeinsame elterliche Sorge. Dem wurde entsprochen, wobei das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht bei der Mutter verblieb.

Das Kind fühlte sich bei der Mutter wohl, fehlte jedoch häufig in der Schule, teilweise unentschuldigt. Dies wirkte sich schlecht auf die schulischen Leistungen aus. Daher beantragte der Vater im März 2015 die Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechtes allein auf ihn. Der Antrag auf die Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechtes hatte sowohl beim Amtsgericht als auch beim Oberlan­des­gericht Erfolg.

Aufent­halts­be­stim­mungsrecht und Kindeswohl: Förder­prinzip für ein Kind wichtig

Die Richter entschieden, dass es dem Wohl des Kindes am besten entspreche, wenn es bei dem Vater leben würde. Die bei der Kindes­wohl­prüfung zu berück­sich­ti­genden Kriterien seien zum Teil gleichermaßen bei Mutter und Vater erfüllt.

Allerdings hatten die Richter erhebliche Zweifel an der Erziehungs­fä­higkeit der Mutter, welche sie als eingeschränkt einstuften. Dafür sprächen die Fehlzeiten in der Schule.

Keine Rolle spiele bei der Frage des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts, dass die Mutter nicht berufstätig sei und daher mehr Zeit für die Betreuung des Kindes hätte. Einen solchen Vorrang gebe es grundsätzlich nicht. Der Vater könne trotz seiner Tätigkeit die Betreuung ausreichend sicher­stellen. Auch berück­sichtigt werden muss der Förder­grundsatz – bei wem das Kind beispielsweise in der Lage ist, regelmäßig in die Schule zu gehen.

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Datum
Aktualisiert am
08.06.2018
Autor
ime/red/dpa
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Themen
Aufenthalt Eltern Kinder Kindeswohl Sorgerecht

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