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Kindeswohl

Trennungs­fa­milien: Regeln für Sorgerecht und Aufent­halts­be­stimmung

Aufenthaltsbestimmung: Was gilt?

Sorgerecht: Was fällt unter die elterliche Sorge?

Unter die elterliche Sorge oder das Sorgerecht fallen die Personensorge und die Vermögenssorge für ein Kind. Während die Vermögenssorge darauf zielt, das Vermögen des Kindes zu erhalten und im besten Falle zu vermehren, geht es bei der Personensorge um alle Fragen, die das physische und das psychische Wohlergehen des Kindes betreffen. Darunter fallen Fragen wie die nach der Pflege, Erziehung, Aufent­halts­be­stimmung (siehe weiter unten) oder der religiösen Erziehung eines Kindes.

Sorgerecht: Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge?

Die gemeinsame elter­liche Sorge umfasst besonders die Frage, wem es rechtlich erlaubt ist,  wichtige Entschei­dungen für das minder­jährige Kind zu treffen.  Oder anders gesagt: Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge müssen in wichtigen Bereichen, die das Kind betreffen, gemeinsam entscheiden. Solche wichtigen Bereiche sind zum Beispiel der Kinder­garten, die Kita oder die Schule, die ein Kind besuchen soll. Aber auch zum Beispiel die Aufent­halts­be­stimmung oder wichtige Gesund­heits­fragen fallen unter die wichtigen, gemeinsam zu entschei­denden Bereiche (siehe weiter unten).

Muss Vater die Wäsche des Kindes waschen?

Gerichte müssen sich mittlerweile auch mit Fragen befassen wie der, ob ein Vater verpflichtet ist, am Wochenende die Kleidung des Kinds zu waschen, sie ihm wieder anzuziehen oder am Montag mitzugeben.

Dies betrifft eine Angele­genheit der tatsäch­lichen Betreuung: Solche Dinge fallen in die alleinige Entschei­dungs­be­fugnis desjenigen Elternteils, bei dem sich das Kind befindet, so das Oberlan­des­gericht Brandenburg am 11. Mai 2016 (AZ: 13 UF 37/16). Das Gericht sah keine Kindes­ge­fährdung, wenn die Kleidung nicht gewaschen würde, erläutert die DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht. Etwas Anderes gelte beispielsweise bei den Schulu­ten­silien. Die Schulsachen müssten Kindern wieder vollständig in die Schule mitgegeben werden. Anderenfalls könnte sich dies ungünstig auf deren schulische Entwicklung auswirken.

Gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind: Müssen Eltern alle Fragen gemeinsam entscheiden?

Nein. Handelt es sich um Entschei­dungen in Angele­gen­heiten des täglichen Lebens, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder sich gerade aufhält, das Allein-Ent­schei­dungs­recht. Zu diesen alltäg­lichen Angele­gen­heiten gehören etwa Hausauf­gaben, Essen, Schlafens­zeiten, Fernseh-Konsum.

Gemeinsame elterliche Sorge: Kann sie aufgehoben werden?

Eine gemeinsame elterliche Sorge kann aufgehoben werden. In der Regel bleibt sie aber bestehen, auch nach dem Ende der Ehe oder der Beziehung der Eltern.

Wann endet die gemeinsame elterliche Sorge?

Die elter­liche Sorge dauert, bis das Kind volljährig wird, stirbt oder adoptiert wird. Auf Seiten der Eltern endet die elterliche Sorge, wenn die Mutter, der Vater oder beide sterben oder ein Famili­en­gericht ihnen das Sorgerecht mindestens in Teilen entziehen.

Antrag auf alleinige elterliche Sorge: Wie funktioniert das?

Eines der Elternteile kann beantragen, dass die allei­nige elter­liche Sorge auf sie oder ihn allein übertragen wird. Diesen Antrag prüft ein Famili­en-Ge­richt und kann in der Folge einen Teil der elterlichen Sorge oder die gesamte elter­liche Sorge auf den Elternteil übertragen, was auch bei unverhei­rateten Eltern möglich ist. In ihrer Entscheidung berück­sichtigen die Famili­en­richter das Wohl des Kindes.

Gemeinsame elterliche Sorge: Wer entscheidet, wenn sich die Eltern nicht einigen können?

Wenn sich Eltern in wichtigen, das Kind betref­fenden Fragen nicht einigen können (siehe weiter oben), dann können Famili­en­richter einem der Elternteile erlauben, über eine einzelne oder eine bestimmte Art von Angele­gen­heiten alleine zu bestimmen - wenn dieser Elternteil kompetenter ist, um diese Belange zu entscheiden.

Gemeinsame elterliche Sorge und Impfen des Kindes: Wer entscheidet bei Streit zwischen Eltern?

Der Bundes­ge­richtshof hat diese Regelung am 23. Mai 2017 bestätigt: Danach haben die Richter einem Vater die Gesund­heitssorge übertragen und ihm damit erlaubt, sein Kind gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen. Die Richter bestätigten damit die Entschei­dungen der Vorinstanzen, die gegen die impfkri­tische Mutter geurteilt hatten (AZ: XII ZB 157/16).

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Datum
Aktualisiert am
08.06.2018
Autor
ime/red/dpa
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Themen
Aufenthalt Eltern Kinder Kindeswohl Sorgerecht

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