Elterliche Sorge: Wann steht sie Mütter und Vätern gemeinsam zu?
Die elterliche Sorge regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind oder später heiraten. Die gemeinsame Sorge können auch Paare bekommen, die unverheiratet etwa in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben und eine Sorge-Erklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar abgeben.
Gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind: Muss die Mutter zustimmen?
Bei unverheirateten Paaren muss die Mutter der gemeinsamen Sorge-Erklärung für das Kind zustimmen. Stimmt sie nicht zu, bleibt sie allein sorgeberechtigt. Es sei denn, der leibliche Vater stellt einen entsprechenden Antrag (siehe nächster Abschnitt).
Unverheiratetes Paar: Kann der Vater die gemeinsame Sorge auch ohne Zustimmung der Mutter bekommen?
Seit 2013 sind verschiedene rechtliche Neuerungen für leibliche, nicht-rechtliche Väter in Kraft getreten. Seitdem kann ein leiblicher Vater die gemeinsame Sorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter zu diesem Ansinnen schweigt oder keine kindeswohlrelevanten Gründe dagegen vorträgt, dann kann der leibliche Vater die gemeinsame Sorge erhalten.
Sorgerecht: Was fällt unter die elterliche Sorge?
Unter die elterliche Sorge oder das Sorgerecht fallen die Personensorge und die Vermögenssorge für ein Kind. Während die Vermögenssorge darauf zielt, das Vermögen des Kindes zu erhalten und im besten Falle zu vermehren, geht es bei der Personensorge um alle Fragen, die das physische und das psychische Wohlergehen des Kindes betreffen. Darunter fallen Fragen wie die nach der Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung (siehe weiter unten) oder der religiösen Erziehung eines Kindes.
Sorgerecht: Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge?
Die gemeinsame elterliche Sorge umfasst besonders die Frage, wem es rechtlich erlaubt ist, wichtige Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen. Oder anders gesagt: Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge müssen in wichtigen Bereichen, die das Kind betreffen, gemeinsam entscheiden. Solche wichtigen Bereiche sind zum Beispiel der Kindergarten, die Kita oder die Schule, die ein Kind besuchen soll. Aber auch zum Beispiel die Aufenthaltsbestimmung oder wichtige Gesundheitsfragen fallen unter die wichtigen, gemeinsam zu entscheidenden Bereiche (siehe weiter unten).
Muss Vater die Wäsche des Kindes waschen?
Gerichte müssen sich mittlerweile auch mit Fragen befassen wie der, ob ein Vater verpflichtet ist, am Wochenende die Kleidung des Kinds zu waschen, sie ihm wieder anzuziehen oder am Montag mitzugeben.
Dies betrifft eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung: Solche Dinge fallen in die alleinige Entscheidungsbefugnis desjenigen Elternteils, bei dem sich das Kind befindet, so das Oberlandesgericht Brandenburg am 11. Mai 2016 (AZ: 13 UF 37/16). Das Gericht sah keine Kindesgefährdung, wenn die Kleidung nicht gewaschen würde, erläutert die DAV-Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Etwas Anderes gelte beispielsweise bei den Schulutensilien. Die Schulsachen müssten Kindern wieder vollständig in die Schule mitgegeben werden. Anderenfalls könnte sich dies ungünstig auf deren schulische Entwicklung auswirken.
Gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind: Müssen Eltern alle Fragen gemeinsam entscheiden?
Nein. Handelt es sich um Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder sich gerade aufhält, das Allein-Entscheidungsrecht. Zu diesen alltäglichen Angelegenheiten gehören etwa Hausaufgaben, Essen, Schlafenszeiten, Fernseh-Konsum.
Gemeinsame elterliche Sorge: Kann sie aufgehoben werden?
Eine gemeinsame elterliche Sorge kann aufgehoben werden. In der Regel bleibt sie aber bestehen, auch nach dem Ende der Ehe oder der Beziehung der Eltern.
Wann endet die gemeinsame elterliche Sorge?
Die elterliche Sorge dauert, bis das Kind volljährig wird, stirbt oder adoptiert wird. Auf Seiten der Eltern endet die elterliche Sorge, wenn die Mutter, der Vater oder beide sterben oder ein Familiengericht ihnen das Sorgerecht mindestens in Teilen entziehen.
Antrag auf alleinige elterliche Sorge: Wie funktioniert das?
Eines der Elternteile kann beantragen, dass die alleinige elterliche Sorge auf sie oder ihn allein übertragen wird. Diesen Antrag prüft ein Familien-Gericht und kann in der Folge einen Teil der elterlichen Sorge oder die gesamte elterliche Sorge auf den Elternteil übertragen, was auch bei unverheirateten Eltern möglich ist. In ihrer Entscheidung berücksichtigen die Familienrichter das Wohl des Kindes.
Gemeinsame elterliche Sorge: Wer entscheidet, wenn sich die Eltern nicht einigen können?
Wenn sich Eltern in wichtigen, das Kind betreffenden Fragen nicht einigen können (siehe weiter oben), dann können Familienrichter einem der Elternteile erlauben, über eine einzelne oder eine bestimmte Art von Angelegenheiten alleine zu bestimmen - wenn dieser Elternteil kompetenter ist, um diese Belange zu entscheiden.
Gemeinsame elterliche Sorge und Impfen des Kindes: Wer entscheidet bei Streit zwischen Eltern?
Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung am 23. Mai 2017 bestätigt: Danach haben die Richter einem Vater die Gesundheitssorge übertragen und ihm damit erlaubt, sein Kind gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen. Die Richter bestätigten damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, die gegen die impfkritische Mutter geurteilt hatten (AZ: XII ZB 157/16).
Aufenthaltsbestimmung für ein Kind: Förderung des Kindes wichtig – nicht Berufstätigkeit eines Elternteils
Welche Kriterien bei der Aufenthaltsbestimmung für ein Kind unter anderem spielen, lässt sich an folgendem, von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Falls ablesen (Oberlandesgericht Brandenburg am 26. September 2016, AZ: 10 UF 62/16).
In dem Fall geht es um einen neunjährigen Jungen. Die nicht miteinander verheirateten Eltern hatten sich im Juni 2013 getrennt, seitdem lebte das Kind im Haushalt der Mutter. Die Mutter selbst war arbeitslos. Im April 2014 beantragte der Vater die gemeinsame elterliche Sorge. Dem wurde entsprochen, wobei das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter verblieb.
Das Kind fühlte sich bei der Mutter wohl, fehlte jedoch häufig in der Schule, teilweise unentschuldigt. Dies wirkte sich schlecht auf die schulischen Leistungen aus. Daher beantragte der Vater im März 2015 die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes allein auf ihn. Der Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes hatte sowohl beim Amtsgericht als auch beim Oberlandesgericht Erfolg.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindeswohl: Förderprinzip für ein Kind wichtig
Die Richter entschieden, dass es dem Wohl des Kindes am besten entspreche, wenn es bei dem Vater leben würde. Die bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigenden Kriterien seien zum Teil gleichermaßen bei Mutter und Vater erfüllt.
Allerdings hatten die Richter erhebliche Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter, welche sie als eingeschränkt einstuften. Dafür sprächen die Fehlzeiten in der Schule.
Keine Rolle spiele bei der Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts, dass die Mutter nicht berufstätig sei und daher mehr Zeit für die Betreuung des Kindes hätte. Einen solchen Vorrang gebe es grundsätzlich nicht. Der Vater könne trotz seiner Tätigkeit die Betreuung ausreichend sicherstellen. Auch berücksichtigt werden muss der Fördergrundsatz – bei wem das Kind beispielsweise in der Lage ist, regelmäßig in die Schule zu gehen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 08.06.2018
- Autor
- ime/red/dpa