Wenn sich Eltern zu Hause viel streiten, belastet das die Kinder. Manchmal ist sogar deren Wohl gefährdet. In solchen Fällen kann ein Gericht, unabhängig von der Frage, wer an den Streitereien schuld ist, die Wohnung dem Elternteil zuweisen, der sich hauptsächlich um die Kinder kümmert. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Streit zwischen Eltern kann das Kindeswohl gefährden
Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Die Eltern hatten sich getrennt, lebten aber noch in der gemeinsamen Wohnung. Die Mutter der drei Kinder wollte künftig alleine mit den Kindern in der Wohnung leben. Sie meinte, dass ein Nebeneinander nicht möglich sei. Es komme zu schweren Spannungen zwischen ihr und dem Ex-Partner. Zunächst begründete sie ihren Antrag mit der angeblichen körperlichen Gewalt des Vaters. Später beschränkte sie sich auf „erhebliche Spannungen".
In der Verhandlung der ersten Instanz überzogen sich die Eltern wechselseitig mit schweren Vorwürfen. Die Mutter erklärte, dass sie seit rund zwei Jahren im Kinderzimmer schlafe, sich nachts verbarrikadiere und einschließe.
Das Gericht kann die Ehewohnung einem Elternteil zuweisen
Für das Gericht stand fest, dass es schwere Spannungen gab. Die häusliche Atmosphäre sei derart gestört, dass sich das negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirken könne. „Erleben Kinder schwere dauerhafte Spannungen zwischen den Erwachsenen und die Störung der häuslichen Atmosphäre durch Streitigkeiten und rücksichtslosen Umgang miteinander, kann dies zu erheblichen Belastungen eines Kindes führen“, erläuterte das Gericht.
Bei einer solchen Störung sei es nicht wesentlich, ob es offene Auseinandersetzungen verbaler oder körperlicher Art gebe. Es reiche eine spannungsgeladene Atmosphäre aus, so das Gericht.
Diese Spannungen seien für das Wohl der Kinder extrem schädlich. Gerade auch durch das Einschließen der Mutter im Kinderzimmer seien die Kinder hiervon unmittelbar berührt. Es kam dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht darauf an, wer für die Spannungen verantwortlich war. Der Mutter wurde die Wohnung zugewiesen, da sie es war, die die Kinder hauptsächlich betreute (Urteil vom 17. Dezember 2014, AZ: 17 UF 142/14).
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.02.2017
- Autor
- red/dpa