Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Finanzieller Ausgleich

Trennung: Kein Ausgleich für Schenkung

Nach der Trennung vom Partner: Wer bekommt wie viel Geld? © Quelle: DigitalVision/gettyimages.de

Trennt sich ein Paar, das einen gemeinsamen Haushalt hatte, ist es meistens nicht so einfach, den gemeinsamen Besitz wieder ausein­an­der­zu­di­vi­dieren. Die Frage ist oft: Schenkung oder gemein­schafts­be­zogene Zuwendung? Bei einer Schenkung hat der jeweils andere Partner nämlich keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

Schenkung oder Zuwendung? Das ist eine häufig umstrittene Frage, wenn sich ein Paar trennt. Denn von der Antwort auf diese Frage hängt ab, ob der Partner einen finanziellen Ausgleich erhält. Manchmal müssen Richter über diese Frage entscheiden. Über einen entspre­chenden Fall berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Landge­richts Coburg vom 17. Dezember 2015 (AZ: 22 O 400/15).

Der Fall im Einzelnen: Das Paar, das ein gemeinsames Kind hat, lebte zwei Jahre zusammen im Haus der Frau. Sie wandte monatlich rund 1.000 Euro auf, um dieses zu finanzieren. Ihr Partner übernahm einen Teil der Nebenkosten, Miete zahlte er nicht. Stattdessen war vereinbart, dass er sich an neuen Anschaf­fungen finanziell beteiligte. Unter anderem investierte der Mann rund 3.000 Euro in ein neues Esszimmer und einen neuen Terrassen-Belag sowie knapp 1.000 Euro in einen Wäsche­trockner. Eine Garage war bereits vorhanden. Für seine beiden Fahrzeuge ließ er für mehr als 15.000 Euro eine Doppel­garage bauen.

Nachdem sich das Paar getrennt hatte, forderte der Mann von seiner Ex-Partnerin knapp 30.000 Euro zurück. Die Frau lehnte das ab. Teilweise seien diese Dinge Geschenke, andere Kosten habe man sich geteilt.

Trennungs­familie: Wann liegt eine Schenkung vor?

Der Mann hatte keinen Erfolg mit seiner Klage. Das Gericht ging davon aus, dass seine Zuwendungen Schenkungen gewesen seien. Er hatte die Richter nicht überzeugen können, dass es sich um so genannte gemein­schafts­be­zogene Zuwendungen gehandelt habe. Dies seien solche Ausgaben, die über die Leistungen des täglichen Zusammen­lebens hinausgehen. Sie würden in der Erwartung gemacht, dass die Lebens­ge­mein­schaft Bestand habe.

Nach der Trennung: Frau muss keinen Vermögens­aus­gleich zahlen

Die Kosten für die Doppel­garage seien zum größten Teil als Ersatz für die nicht gezahlte Miete anzusehen. Die Richter gingen von einem Mietwert von 500 Euro pro Monat aus, für die fraglichen zwei Jahre also insgesamt 12.000 Euro. Doch die Frau musste auch den diesen Betrag überstei­genden Teil der Garagen­kosten nicht zurück­zahlen. Vor dem Hintergrund der komfor­tablen finanziellen Situation des Mannes sei es nicht rechtens, die nun allein­er­ziehende Mutter zum Vermögens­aus­gleich zu verurteilen, der womöglich aus dem Unterhalt des Kindes geleistet werden müsste.

Datum
Autor
red/dpa
Bewertungen
2191
Themen
Ehe Familie Schenkung Trennung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Blindengeld: Wann haben Betroffene einen Anspruch?
Beruf
Arbeitszeugnisse und Formulierungen: Das bedeuten die Bewertungen
Geld
Teure Energie - Zähler manipulieren?
Leben
Rauchen und Kindeswohl: Die gesetzliche Lage
Wohnen
Energieknappheit - So heizen Sie richtig!
zur
Startseite