Partner in Ehen sammeln teils ungleiche Rentenanwartschaften. Kommt es zu einer Scheidung, werden die ungleichen Rentenansprüche der Ehepartner im Versorgungsausgleich teils neu unter ihnen verteilt. Davon profitiert meist der Partner, der in der Ehe nur wenige eigene Rentenansprüche gesammelt hatte.
Wenn der über den Versorgungsausgleich begünstigte Ex-Ehepartner stirbt, ist es in engen Grenzen möglich, die Rentenansprüche, der er im Versorgungsausgleich erworben hat, auf den überlebenden Partner zurück zu übertragen. Dafür gibt es aber gesetzliche Fristen: Eine Rückübertragung ist nur möglich, wenn der Ex-Partner die Rente nicht länger als drei Jahre erhalten hat.
In einem Fall, den das Sozialgericht Berlin am 15. August 2016 entschieden hat, hatte der durch den Versorgungsausgleich begünstigte Ex-Partner fast fünf Jahre die Rente erhalten. Eine Rückübertragung lehnte das Gericht daher ab (AZ: S 10 R 5245/14). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Scheidung und Versorgungsausgleich: Wann ist eine Rückübertragung von Rentenanwartschaften möglich?
Der Fall: Eine Frau musste ihrem Ex-Ehepartner bei der Scheidung Rentenansprüche von 300 Euro im Monat im Wege des Versorgungsausgleichs übertragen. Kurz nach der Scheidung ging ihr Ex-Mann in den Ruhestand. Von 2009 bis zu seinem Tod im Februar 2014 bezog der Ex-Ehepartner eine Regelaltersrente und nahm die übertragenen Rentenanwartschaften in Anspruch.
Nach seinem Tod wollte die Frau die Übertragung der Rentenansprüche auf ihren Ex-Ehepartner rückgängig machen. Da sie die Rückübertragung erst 2023, also fünf Jahre nach ihrem eigenen Renteneintritt, wollte, argumentierte sie: Ab diesem Zeitpunkt sei die Kürzung ihrer Rente nicht mehr gerechtfertigt, denn ihr Ex-Mann habe die im Versorgungsausgleich errechnete Rente nur fünf Jahre bezogen. Der vollständige Verlust ihrer eigenen Anwartschaften sei willkürlich und unverhältnismäßig. Der Verstorbene habe aus dem Anrecht Rentenzahlungen in Höhe von nur 17.700 Euro erhalten, während sie selbst 73.800 Euro an Beitragszahlungen aufbringen müsste, wenn sie die Lücke in ihrer Rentenanwartschaft wieder auffüllen wollte. Die Kürzung ihrer Rente sei zudem grob unbillig.
Das Gericht lehnte ihre Klage ab: Zwar sei der Mann gestorben – aber er hätte die erhöhte Rente fast fünf Jahre erhalten. Also länger, als die vom Gesetzgeber festgelegten 36 Monaten. Für den Fall, dass der vom Versorgungsausgleich begünstigte Ehepartner vor dem belasteten stirbt, ist zwar eine Rückabwicklung von Anwartschaften ermöglich. Doch dafür gebe es eine gesetzliche Grenze, diese sei sachlich vertretbar und verhältnismäßig, so das Gericht.
Rückübertragung von Rentenansprüchen: Wie können Rechtsanwälte helfen?
Zwar hat das Gericht die Klage der Frau abgewiesen, doch in anderen Konstellationen kann es sich lohnen, über eine Rückübertragung von Rentenansprüchen nachzudenken. Den Antrag auf die Rückübertragung muss man beim Versorgungsträger stellen. Dabei empfiehlt es sich, die Hilfe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen, denn Rechtsanwälte können dabei helfen, Anwartschaften und damit finanzielle Ansprüche durchzusetzen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.10.2016
- Autor
- red/dpa