Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Beziehungen

Scheinehe: Scheidung oder Aufhebung?

Quelle: Krivinis/fotolia.de
Scheinehen sind verboten. Dennoch kann sich die Frage stellen: Werden Scheinehen aufgehoben oder geschieden?
© Quelle: Krivinis/fotolia.de

Eine Scheinehe ist nicht rechtmäßig – das ist hinlänglich bekannt. Doch wie wird sie eigentlich beendet? Kann eine Scheinehe von „Ehepartnern“ geschieden werden oder muss sie aufgehoben werden?

Scheinehen können sowohl geschieden als auch aufgehoben werden. Über diese Rechtslage informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Braunschweig am 4. Januar 2017 mit (AZ: 1WF 241/16).

Der Fall: Gegen den syrischen Staats­an­ge­hörigen und seine deutsche Ehefrau gab es ein Ermitt­lungs­ver­fahren wegen Verstoßes gegen das Auslän­der­gesetz. Der Frau wurde vorgeworfen, ihren Mann dabei unterstützt zu haben, durch unrichtige Angaben eine Aufent­halts­ge­neh­migung zu erhalten. Sie habe mehrfach erklärt, mit ihm in einer ehelichen Lebens­ge­mein­schaft zu leben, obwohl sie die Ehe nur zum Schein eingegangen sei. Er und die Frau beantragten später beide die Scheidung der Ehe, die Frau darüber hinaus auch, die Ehe aufzuheben.

„Ehepartner“ und Lebens­ge­mein­schaft: Rechtliche Regeln bei Scheinehen

Der „Ehepartner“ wollte für das Scheidungs­ver­fahren Verfah­rens­kos­tenhilfe haben. Die Richter am Amtsgericht waren der Meinung, eine Scheidung sei nicht möglich, eine Scheinehe müsse aufgehoben werden. Daher lehnten sie seinen Antrag auf Verfah­rens­kos­tenhilfe ab.

Das OLG revidierte die Entscheidung: Die Voraus­set­zungen einer Scheidung lägen vor, da die Beteiligten in den letzten drei Jahren unstreitig nicht zusammen­gelebt hätten und wahrscheinlich auch die für eine Eheauf­hebung. So könnten beide Anträge parallel gestellt werden.

Wenn die Voraus­set­zungen sowohl für Aufhebung als auch für Scheidung vorlägen, hätten die Ehegatten die Wahl und könnten ohne Weiteres von dem einen auf den anderen Antrag übergehen.

Eheauf­hebungs- oder Scheidungs­antrag: Was hat Vorrang bei einer Scheinehe?

Der Antrag auf Aufhebung der Ehe sei erst dann vorrangig, wenn über beide Anträge zu entscheiden sei und beide begründet seien. Dasselbe gelte, wenn der eine Ehepartner die Scheidung und der andere deren Aufhebung beantrage.

Datum
Autor
DAV
Bewertungen
2229
Themen
Asyl Ehe Migration Scheidung Trennung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite