Olympia lässt Bode Miller glänzen. Noch vor kurzem wegen einer Verletzung niedergerafft, fährt der Ski-Rennläufer in Sotschi inzwischen wieder Bestzeiten. In den Schlagzeilen war Miller zuletzt allerdings wegen einer anderen Sache: einer Kurzzeitbeziehung zu einer Frau, die von ihm schwanger wurde. Nach der Trennung wollte Miller davon zunächst nichts mehr wissen. Er heiratete eine andere Frau. Dann kam sein Sohn zur Welt. Miller erstritt sich das Sorgerecht und auch, seinem Kind einen weiteren Namen geben zu dürfen: Nate. So nennt er ihn – im Gegensatz zur Kindsmutter. Für sie ist der Junge Sam.
Eltern dürfen im Alleingang nicht Kindernamen ändern
Inge Saathoff von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein solcher Fall noch nicht untergekommen. Hierzulande seien die Hürden hoch aufgehängt, den Namen eines Kindes nach einer Trennung zu ändern. „Es steht einem Vater wohl frei, sein Kind bei einem anderen Namen zu rufen als dessen Mutter“, sagt die Familienrechtlerin. Sie denke hier vor allem an einen Kosenamen. Im Alleingang dürfe ein Elternteil aber nicht über den Namen eines Kindes entscheiden. Bei gemeinsamem Sorgerecht müsse ein Konsens über die Namensänderung zwischen beiden Eltern bestehen. Das gelte sowohl für den Vor- als auch für den Nachnamen.
Cordula Lasner-Tietze vom Deutschen Kinderschutzbund weiß aus ihrer Erfahrung: „Wenn Eltern während ihrer Trennung eine Beratungsstelle aufsuchen, sind die Gespräche häufig von Paarkonflikten überlagert.“ Sorgerechtsfragen stünden dem Streit hinten an.
Ab 14 Jahren dürfen Kinder mitsprechen und sich beschweren
Um sicherzustellen, dass Kinder in einem Sorge- und Umgangsrechtsstreit nicht übergangen werden, sieht das deutsche Recht vor, dass sie vor Gericht angehört werden. Ab 14 Jahren besteht eine Pflicht dazu. Wenn zum Beispiel die Eltern eines 14-Jährigen beschließen, die alleinige Sorge wird auf die Mutter übertragen – darf ihr Kind dem widesprechen. Ebenso dürfte es eine Beschwerde einlegen, wenn das Gericht über das Sorgerecht gegen seinen Willen entschieden hat.
Nicht selten, berichtet Saathoff, würden allerdings bereits Kinder im Kindergartenalter befragt. „Inwieweit diese Anhörungen für die Entscheidung relevant sein können, hängt dann davon ab, wie weit das Kind jeweils im Einzelfall entwickelt ist“, so die Rechtsanwältin.
Scheidungen dürfen wegen Kindern vereitelt werden
Das Kindeswohl betrachten Richter nicht ausschließlich mit Blick auf Sorge- und Umgangsrechte. Das deutsche Recht sieht in einer sogenannten Härteklausel vor, dass eine Ehe nicht geschieden werden darf, wenn „im Interesse der aus der Ehe hervorgegangen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen die Scheidung abzulehnen ist“, sagt Rechtsanwältin Saathoff. Dieser besondere Grund könne vorliegen, wenn das Kind ernsthafte Selbstmordabsichten habe.
Einen eigenen Anwalt fürs Kind vor Gericht
Haben Richter den Eindruck, Kinder würden in einem Sorgerechtsstreit nicht ausreichend bedacht, können sie ihnen einen eigenen „Anwalt“ zur Seite stellen. Im Prozess vertritt Kinder dann ein sogenannter Verfahrenspfleger, der ihnen Gehör verschafft – wenn ihre Sorgen vom Streit der Eltern überlagert werden. Auf diesen „Anwalt der Kinder“ können auch das Jugendamt oder die jeweiligen Rechtsanwälte der Eltern dringen.
Beratungsstellen für Scheidungskinder
Wenn die eigenen Eltern nicht mehr ansprechbar sind, können sich Kinder auch extern Hilfe holen. Anlaufstellen können der Deutsche Kinderschutzbund, Familienberatungsstellen oder zum Beispiel die Caritas sein. Wer sich hier meldet, muss nicht fürchten, dass sein Fall öffentlich wird. Familienhilfen sind wie Ärzte zum Schweigen verpflichtet.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- kgl