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Getrennte Paare

Scheidung: Bei Zugewinn­aus­gleich muss Ex-Partner Vermögen offenlegen

Nach einer Scheidung: Wie teilt sich das Vermögen zwischen den Ex-Partnern auf? © Quelle: Thomas/gettyimages.de

Bei einer Scheidung müssen die Ex-Partner sich auch über eine gerechte Aufteilung ihres Vermögens und Eigentums einigen. Das kann im Zugewinn­aus­gleich während der Scheidung stattfinden. Verschweigt dabei ein Ehepartner eine Information über sein Vermögen, die für die Berechnung des Zugewinn­aus­gleichs wichtig ist, kann der Zugewinn­aus­gleich hinfällig sein.

Bei einer Scheidung geht es auch um Geld und Vermögen. Dabei führen die Richter häufig einen sogenannten Zugewinn­aus­gleich durch, wenn die Ex- Ehepartner dies beantragen. Im Zugewinn­aus­gleich wird das Vermögen auf die beiden ehemaligen Partner aufgeteilt.

Allerdings kann man einen Zugewinn­aus­gleich anfechten. Dies ist zum Beispiel mit einem erfahrenen Anwalt möglich und oft erfolgreich, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert. Die Arbeits­ge­mein­schaft berichtet über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm vom 17. Juni 2016 (AZ: 3 UF 47/15).

Ex-Partner verschweigt Vermögen: Zugewinn­aus­gleich anfechten ist möglich

Der Fall: Das Ehepaar hatte gemeinsam ein Einfami­li­enhaus gebaut. Der Ehemann war Inhaber eines Erbbau­rechts an dem Grundstück. Als das Paar sich scheiden ließ, forderte die Frau einen Zugewinn­aus­gleich vom Ex-Ehepartner. Der Ehemann und die Frau waren der Meinung, dass ihnen das Haus je zur Hälfte gehörte. Davon ausgehend errechneten die Famili­en­richter den Teilver­gleich.

Dann jedoch erfuhr die Frau, dass ihr früherer Ehepartner alleiniger Inhaber des Erbbau­rechts war und er dies einige Wochen vor Abschluss des Vergleichs erfahren hatte. Im Scheidungs­ver­fahren hatte der Ex-Ehepartner das jedoch verschwiegen. Die Frau focht den Teilver­gleich daraufhin mit Hilfe eines Anwalts an. Durch die falsche Grundlage hatte die Frau nämlich einen deutlich geringeren Zugewinn­aus­gleichs­an­spruch.

Zugewinn­aus­gleich bei Scheidung: Ex-Partner müssen ihr Vermögen offenlegen

Mit Erfolg. Ihr früherer Ehemann habe sie „durch bewusst unterlassene Aufklärung arglistig getäuscht“, entschied das Gericht. Der Mann wäre verpflichtet gewesen, seine Frau darüber zu informieren, dass er über mehr Vermögen verfügt als der Mann angegeben hatte und aufgrund seines Erbbau­rechts der alleinige Hausei­gentümer sei.

Grundsätzlich gilt: Bei Vertrags­ver­hand­lungen – dazu zählen auch die Verhand­lungen über Vermögen und einen Zugewinn­ausglich – besteht eine Aufklärungs- und Offenba­rungs­pflicht etwa über die Vermögens­ver­hältnisse gegenüber dem Vertrags­partner, ohne dass dieser dazu auffordern muss. Und zwar betrifft das besonders wichtige Tatsachen, die dem anderen erkennbar nicht bekannt sind, aber für seine Entscheidung ausschlag­gebend sind, unter anderem deswegen, weil sie dem Vertrags­partner erheblichen wirtschaft­lichen Schaden zufügen können.

Datum
Aktualisiert am
02.12.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
3648
Themen
Ehe Geld Scheidung Vermögen Zugewinn­aus­gleich

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