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Künstliche Befruchtung

Samenspende: Wann dürfen Kinder erfahren, von wem sie abstammen?

Welche Bedingungen dürfen Kinder erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist? © Quelle: alexandraribeiro/corbisimages.com

In Deutschland leben rund 100.000 Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden. Den Namen ihres biologischen Vaters kennen viele Spender­kinder nicht, sie haben aber das Recht, diesen zu erfahren. Die Deutsche Anwalt­auskunft zeigt, unter welchen Bedingungen Spender­kinder einen Auskunfts­an­spruch haben.

Wenn es mit dem Wunschkind nicht klappt, greifen manche Paare auf die Medizin und die Angebote von Samenbanken zurück. Samen zu spenden ist in Deutschland legal – im Gegensatz etwa zu Eizell­spenden oder Leihmut­ter­schaft. Mit der Legalität von Samenspenden geht aber nicht einher, dass die Samenspender anonym bleiben dürfen. Denn Spender­kinder haben das Recht darauf, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist.

Künstliche Befruchtung und Vaterschaft: Dürfen Samenspender anonym bleiben?

Dieses Recht der Kinder können vertragliche Anonymi­täts­ver­ein­ba­rungen zwischen einer Reproduk­ti­ons­klinik und einem Samenspender nicht aushebeln. Das hat das Oberlan­des­gericht (OLG) Hamm im Jahr 2013 deutlich gemacht. Das OLG Hamm  hat eine  Klinik dazu verurteilt, einer jungen Frau den Namen ihres Erzeugers zu nennen und sie damit über ihre Herkunft in Kenntnis zu setzen (AZ: I-14 U 7/12).

Spender­kinder: Unter welchen Bedingungen dürfen sie den Namen ihres biologischen Vaters erfahren?

Über eine Samenspende gezeugte Kinder müssen keine bestimmten Bedingungen erfüllen, um ihr Recht auf Kenntnis ihres Erzeugers durchzu­setzen. Zwar haben sie keinen gesetzlich fixierten Anspruch auf dieses Recht. Ihr Anspruch leitet sich aber aus den Grundrechten ab, wie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht 1989 in einem Urteil zum Thema Samenspende klarge­stellt hat (AZ: 1 BvL 17/87).

„Diesem Urteil nach definieren das Allgemeine Persön­lich­keitsrecht gemäß Artikel zwei in Verbindung mit Artikel eins des Grundge­setzes das Recht auf Kenntnis der leiblichen Eltern“, sagt der Oldenburger Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein.

Um den Auskunfts­an­spruch einzulösen, müssen Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, kein Mindestalter haben, wie der Bundes­ge­richtshof (BGH) 2015 entschieden hat (AZ: XII ZR 201/13).

„Allerdings muss ein gesetz­licher Vertreter die Interessen von Kindern unter 16 Jahren gegenüber einer Samenbank oder Reproduk­ti­ons­klinik durchsetzen", sagt Rechts­anwalt Bühre zum Urteil des BGH.

Die BGH-Richter machten deutlich, dass sich ein Auskunfts­an­spruch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergibt, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraph 242 definiert. Allerdings müsse immer der konkrete Einzelfall geprüft und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden: das Persön­lich­keitsrecht des Kindes, die ärztliche Schwei­ge­pflicht und das Recht des Samenspenders auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung. Dessen wirtschaftliche Interessen seien aber nicht maßgeblich, betonten die Richter am BGH.

Unterhalt, Erbe: Welche Rechte haben Kinder gegenüber dem Samenspender?

Nach aktueller Rechtslage dürfen durch Samenspenden gezeugte Kinder nur den Namen ihres Erzeugers erfahren. Dem biologischen Vater schreiben oder ihn besuchen dürfen sie nicht, jedenfalls nicht gegen seinen Willen. Der Spender ist den Kindern gegenüber nicht verpflichtet, Kontakt mit ihnen zu haben. Außerdem ist der biologische Vater den Kindern gegenüber nicht ohne weiteres unterhalts­pflichtig. Zumindest ist die Möglichkeit, dass ein Samenspender Unterhalt zahlen muss, theoretisch und würde ein kompli­ziertes juristisches Prozedere verlangen. Darin müsste das Kind zum Beispiel die Vaterschaft seines rechtlichen Vaters anfechten und ein Gericht veranlassen, die Vaterschaft seines biologischen Vaters festzu­stellen.

Durch Samenspende gezeugte Kinder: Probleme bei der Suche nach biologischem Vater

Trotz der höchst­rich­ter­lichen Urteile, die es zum Thema Samenspende gibt, haben Kinder nach wie vor oft Probleme, die Identität ihres biologischen Vaters heraus­zu­finden. Denn nicht alle Reproduk­ti­ons­kliniken und Samenbanken halten sich an die geltenden Regeln zu den kindlichen Auskunfts­an­sprüchen.

Dazu kommt: Bislang gibt es kein nationales Register, in dem Samenspender und Kinder erfasst werden, und nicht immer verfügen Kliniken über die Daten der Samenspender. Denn bis 2007 waren Kliniken nicht dazu verpflichtet, diese Daten aufzube­wahren mit der Folge, dass manche Akten vernichtet wurden. Eine Rekonstruktion der Identität von Spendern ist so unmöglich. Erst 2007 änderte sich diese Rechtslage mit dem Gesetz zur Gewebe­spende, das Kliniken dazu verpflichtet, Unterlagen 30 Jahre lang aufzube­wahren.

Datum
Aktualisiert am
17.10.2016
Autor
ime
Bewertungen
728
Themen
Eltern Familie Künstliche Befruchtung Samenspende

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