Scheidung

Rente neu berechnen lassen

Mit dem neuen Versorgungsausgleich nach einer Scheidung könnten viele Frauen mehr Rente bekommen. © Quelle: Tepass/ corbisimages.com

Bei Scheidungen teilt ein Ehepaar nicht nur Geld oder Häuser unter sich auf, sondern auch Renten­an­sprüche. Diese berechnen die Famili­en­richter im sogenannten Versor­gungs­aus­gleich bei der Scheidung. Bei diesem Ausgleich ging es in der Vergan­genheit nicht immer gerecht zu. Eine Reform hat das geändert. Vor allem Frauen können davon profitieren.

2009 gelang ein großer juristischer Wurf: Denn damals änderte der Gesetzgeber die Weise, in der Famili­en­richter die Renten­an­sprüche scheidungs­williger Paare berechnen. Seit dieser Reform des sogenannten Versor­gungs­aus­gleichs erhalten Frauen bei einer Scheidung mehr Renten­an­sprüche - und damit manchmal mehr Geld im Alter. Diese Reform hatten Rechts­experten lange gefordert, denn die alte Art der Berechnung benach­teiligte bei einer Scheidung vor allem die Frauen.

Nicht auf Geld verzichten

Auch Frauen, die sich vor 2009 haben scheiden lassen, profitieren von dieser Reform. Denn sie können ihre Renten­an­sprüche rückwirkend neu berechnen lassen, wenn ihre Scheidung in der Zeit vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 war. So könnten sie zu deutlich mehr Rente kommen.

„Wir gehen von mehreren Tausend Ausgleichs­be­rech­tigten aus, die profitieren können“, sagt Rechts­anwalt Klaus Weil von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). "Es betrifft überwiegend die Frauen, deren Männer eine berufs­stän­dische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuer­berater, Rechts­anwälte, oder deren Männer über eine Betriebsrente abgesichert waren."

Es lohnt sich!

Wollen Frauen ihre Rente neu berechnen lassen, müssen sie das bei einem Famili­en­gericht beantragen. Das können sie allerdings frühestens sechs Monate vor ihrem Renten­eintritt oder dem ihres Ex-Partners. Einen solchen Antrag zu stellen ist für Laien aber nicht immer einfach. Daher sollten sie dafür einen Famili­en­rechts­anwalt einschalten.

Bis die Famili­en­richter die Rente der Frauen neu berechnet haben, ist Geduld gefragt. Denn das kann sechs Monate bis zu einem Jahr dauern. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Gesetzgeber für die erneute Berechnung der Rente eine so genannte Wesent­lich­keits­grenze gezogen hat. Das heißt: Erst wenn die Aussicht besteht, dass die Frau durch die Neu-Berechnung tatsächlich deutlich mehr Rente bekommen wird, eröffnen die Famili­en­richter das Verfahren überhaupt erst. Das kann aber auch schon bei 100 Euro der Fall sein.

Alte Wunden werden nicht aufgerissen

Vielen Frauen fällt es aus emotionalen Gründen oft sehr schwer, solch ein Verfahren in Gang zu setzen. Denn das bedeutet für sie, sich wieder mit einem längst abgeschlossenen Lebens­ab­schnitt beschäftigen zu müssen. „Natürlich will niemand alte Wunden aufreißen. Und diese Gefahr ist natürlich da, wenn man mit seinem Ex-Mann ein weiteres Verfahren durchführen muss“, meint Weil. "Aber man muss auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist. Es ist sein Versor­gungs­träger, der häufig von der damaligen Umrechnung der Einzige war, der profitiert hat."