2009 gelang ein großer juristischer Wurf: Denn damals änderte der Gesetzgeber die Weise, in der Familienrichter die Rentenansprüche scheidungswilliger Paare berechnen. Seit dieser Reform des sogenannten Versorgungsausgleichs erhalten Frauen bei einer Scheidung mehr Rentenansprüche - und damit manchmal mehr Geld im Alter. Diese Reform hatten Rechtsexperten lange gefordert, denn die alte Art der Berechnung benachteiligte bei einer Scheidung vor allem die Frauen.
Nicht auf Geld verzichten
Auch Frauen, die sich vor 2009 haben scheiden lassen, profitieren von dieser Reform. Denn sie können ihre Rentenansprüche rückwirkend neu berechnen lassen, wenn ihre Scheidung in der Zeit vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 war. So könnten sie zu deutlich mehr Rente kommen.
„Wir gehen von mehreren Tausend Ausgleichsberechtigten aus, die profitieren können“, sagt Rechtsanwalt Klaus Weil von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Es betrifft überwiegend die Frauen, deren Männer eine berufsständische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, oder deren Männer über eine Betriebsrente abgesichert waren."
Es lohnt sich!
Wollen Frauen ihre Rente neu berechnen lassen, müssen sie das bei einem Familiengericht beantragen. Das können sie allerdings frühestens sechs Monate vor ihrem Renteneintritt oder dem ihres Ex-Partners. Einen solchen Antrag zu stellen ist für Laien aber nicht immer einfach. Daher sollten sie dafür einen Familienrechtsanwalt einschalten.
Bis die Familienrichter die Rente der Frauen neu berechnet haben, ist Geduld gefragt. Denn das kann sechs Monate bis zu einem Jahr dauern. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Gesetzgeber für die erneute Berechnung der Rente eine so genannte Wesentlichkeitsgrenze gezogen hat. Das heißt: Erst wenn die Aussicht besteht, dass die Frau durch die Neu-Berechnung tatsächlich deutlich mehr Rente bekommen wird, eröffnen die Familienrichter das Verfahren überhaupt erst. Das kann aber auch schon bei 100 Euro der Fall sein.
Alte Wunden werden nicht aufgerissen
Vielen Frauen fällt es aus emotionalen Gründen oft sehr schwer, solch ein Verfahren in Gang zu setzen. Denn das bedeutet für sie, sich wieder mit einem längst abgeschlossenen Lebensabschnitt beschäftigen zu müssen. „Natürlich will niemand alte Wunden aufreißen. Und diese Gefahr ist natürlich da, wenn man mit seinem Ex-Mann ein weiteres Verfahren durchführen muss“, meint Weil. "Aber man muss auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist. Es ist sein Versorgungsträger, der häufig von der damaligen Umrechnung der Einzige war, der profitiert hat."
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.01.2022
- Autor
- red