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Trennung und Miete

Nach der Trennung: Muss Ex-Partner sich an Miete beteiligen?

Ein strittiger Punkt zwischen getrennten Partnern: die Mietzahlungen für die gemeinsame Wohnung. © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Nach einer Trennung müssen ehemalige Ehepartner oft vor allem finanzielle Dinge regeln. Auch die Wohnver­hältnisse ändern sich. Bleibt einer der Partner vorerst in der ehemaligen Ehewohnung, stellt sich die Frage: Wer zahlt wie viel der Miete?

Es ist eine umstrittene Frage bei Ehepartnern, die sich trennen: Wer zahlt die Miete für die ehemals gemeinsame Ehewohnung oder das gemeinsame Haus?

Auf diese Frage gibt es, wie so oft bei Rechts­fragen, keine pauschale Antwort. Allerdings berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) über einen Fall, bei dem die Richter die Frage, wer die Miete für die Ehewohnung nach einer Trennung zahlt, zugunsten desjenigen Ehepartners entschieden, der in der ehemals gemeinsamen Wohnung geblieben war.

Muss Ex-Partner sich trotz Trennungs­un­terhalt an Mietzah­lungen beteiligen?

Der Fall im Einzelnen: Der Ehemann war nach der Trennung im Januar 2015 ausgezogen, die Ehefrau blieb mit den beiden Kindern zunächst in der bisherigen Ehewohnung. Die Ehepartner kündigten den Mietvertrag zum 30. April 2015. Die Ehefrau zog dann mit den Kindern in eine neue Wohnung mit weniger Quadrat­metern.

Die Frau übernahm in den verblei­benden drei Monaten die Mietzah­lungen und die Zahlung der Nebenkosten alleine. Von ihrem ehemaligen Ehemann erhielt die Frau in dieser Zeit Trennungs- und Kindes­un­terhalt. Bei der Berechnung des Unterhalts wurden seine Verbind­lich­keiten aus dem Mietvertrag nicht berück­sichtigt. Die Frau forderte von ihm die Übernahme der hälftigen Mietkosten. Um ihre Forderung gerichtlich durchzu­setzen, beantragte sie Verfah­rens­kos­tenhilfe.

Diese bewilligte das Oberlan­des­gericht Bremen am 17. Februar 2016 (AZ: 4 WF 184/15), da es der Meinung war, die Frau habe in dem Verfahren Aussicht auf Erfolg. Die Ehepartner seien beide Mieter gewesen und hätten gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, daher müssten sie jeweils die Hälfte der Mietkosten zahlen. Lehne der ausgezogene Ehemann  jegliche Beteiligung ab, müsse er nachweisen, warum nur der in der Wohnung verbliebene Ehepartner verpflichtet sei zu zahlen. Einen solchen Nachweis sei der Mann jedoch schuldig geblieben.

Das Ehepaar sei sich bei der Trennung einig gewesen, dass die Frau mit den Kindern bis zum Ende der dreimo­natigen Kündigungsfrist weiter dort wohnen solle. Dies sei wirtschaftlich auch vernünftig gewesen, um doppelte Mietkosten zu vermeiden.

Nach Trennung: Ausgezogener Partner muss Mietzah­lungen leisten

Es sei nicht gerecht­fertigt, dass die Frau die Mietkosten für die ehemals gemeinsame Wohnung alleine übernehme. Dass der Ex-Ehemann Kindes- und Trennungs­un­terhalt zahle, sei kein Gegenar­gument. Bei der Berechnung seiner Unterhalts­ver­pflich­tungen seien die Mietzah­lungen nicht berück­sichtigt worden. Allerdings könne die Ehefrau nicht die Zahlung der halben Miete verlangen. Sie habe nur Anspruch auf die hälftige Beteiligung an dem Teil der Miete von 715 Euro monatlich, der über die Miete hinausgehe, die sie für eine vergleichbare, aber kleinere Wohnung zahlen müsse.

Datum
Aktualisiert am
14.02.2017
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Ehe Eltern Miete Scheidung Trennung

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