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Familien

Müssen Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen?

Kinder und Jugendliche: Sollen sie im Haushalt helfen? Oder müssen sie ihre Eltern sogar unterstützen? © Quelle: Hausler/corbisimages.com

Müll herunter­bringen, Wäsche aufhängen, die Spülma­schine ausräumen – im Haushalt gibt es immer viel zu tun. Eltern stellen sich daher manchmal die Frage, ob ihre Kinder im Haushalt helfen sollen - oder müssen Kinder und Jugendliche sogar Aufgaben im Haushalt übernehmen?

Kleinen Kindern macht es oft Spaß, sich nützlich zu machen und ihren Eltern bei der Hausarbeit zu helfen. Aber das lässt nach, wenn die Kinder älter werden. Daher gehören Streitereien zwischen Eltern und Teenagern zum Beispiel über deren unaufge­räumtes Zimmer wohl zu den häufigsten Konflikten in Familien. Allerdings lassen sich viele Mütter und Väter davon nicht abhalten, ihren Kindern Aufgaben im Haushalt zu geben.

Im Haushalt helfen: Was ist die Dienst­leis­tungs­pflicht von Kindern und Jugend­lichen?

Das Recht bestätigt dieses elterliche Verhalten. So legt der kaum bekannte und für viele überra­schende § 1619 im Bürger­lichen Gesetzbuch (BGB) fest, dass Kinder dazu verpflichtet sind, ihren Eltern zu helfen.

Solange ein Kind bei seinen Eltern wohnt und von ihnen unterhalten wird, muss das Kind „in einer seinen Kräften und seiner Lebens­stellung entspre­chenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste“ leisten, heißt es in dem kurzen Paragraphen.

Das schließt nicht nur die Pflicht des Kindes ein, seinen Eltern im Haushalt zu helfen, sondern auch im Geschäft, in der Gaststätte oder dem Bauernhof. Dazu verpflichtet ist jedes Kind, das noch zu Hause wohnt – selbst wenn es volljährig oder verheiratet ist. Erst wenn ein Kind von zu Hause auszieht, endet diese Pflicht.

Wie viele Stunden muss ein Kind oder ein Jugend­licher im Haushalt helfen?

Das BGB sagt nichts darüber aus, wie lange Kinder und Jugendliche etwa im Haushalt helfen sollen, es gibt keine verbind­lichen Regeln. „Am besten ist es, wenn man solche Fragen in der Familie aushandelt“, sagt der Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Der zeitliche Umfang der Mithilfe hängt etwa vom Alter des Kindes, seinem Gesund­heits­zustand und von seiner körper­lichen und geistigen Leistungs­fä­higkeit ab. “

Für einen 14jährigen kann es angemessen sein, bis zu sieben Stunden in der Woche im Haushalt zu helfen. Die Stundenzahl kann sich erhöhen, wenn die Eltern krank oder berufstätig sind.

Allerdings muss man beachten: Die Mithilfe im Haushalt darf nicht dazu führen, dass einem Kind keine Zeit mehr bleibt, um seine Hausaufgaben zu erledigen, für Klassen­ar­beiten zu lernen oder seinen Hobbys nachzugehen. Von der Pflicht zur Mithilfe befreit sind ohnehin zum größten Teil Jugendliche, die etwa eine Ausbildung absolvieren. 

Wann dürfen Kinder und Jugendliche nicht im Haushalt helfen?

Darüber hinaus gibt es weitere Grenzen für die Mithilfe von Kindern und Jugend­lichen im Haushalt. Diese Grenzen zeigen sich vor allem beim Einkaufen, denn Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig. Zwar können sie bereits ab dem 7. Lebensjahr kleinere Einkäufe tätigen, größere aber nicht unbedingt.

Und bei Alkohol und Tabak ist die Gesetzeslage eindeutig: „Das Jugend­schutz­gesetz verbietet es, Tabak an Kinder unter 18 Jahre zu verkaufen“, sagt der Oldenburger Famili­en­rechts­experte Burkhard Bühre. „Das gilt auch für Hochpro­zentiges wie Spirituosen.“ Bier, Wein, Sekt oder Mischge­tränke dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder kaufen noch konsumieren.

Wie grenzt sich die Mithilfe im Haushalt vom Arbeits­verbot für Kinder ab?

Die Mithilfe im Haushalt nach § 1619 des BGB widerspricht nicht dem grundsätz­lichen Verbot der Kinder­arbeit, die in § 5 des Jugend­ar­beits­schutz­ge­setzes verankert ist. Dieses Verbot bezieht sich nur auf arbeits­rechtliche Dienst­ver­hältnisse.

In besonderen Fällen kann aber die Mithilfe von Kindern und Jugend­lichen in bestimmten Arten von Gaststätten mit dem Jugend­ar­beits­schutz­gesetz kollidieren.

Müssen Kinder und Jugendliche für ihre Mithilfe im Haushalt bezahlt werden?

Trotz der im BGB festge­schriebenen Pflicht eines Kindes, im Haushalt zu helfen, können Eltern ihr Kind rechtlich nicht dazu zwingen. Zumindest ist dies nicht etwa über den gericht­lichen Weg möglich, was ohnehin kein Elternteil tun würde. Umgekehrt können Kinder nicht auf Geld für ihre Hilfe pochen. „Eltern müssen ihre Kinder nicht entlohnen, wenn diese im Haushalt helfen“, sagt Bühre. Denn die Hilfe des Kindes gleicht sich mit dem Unterhalt und den Sachmitteln der Eltern aus.

Datum
Aktualisiert am
09.05.2017
Autor
ime
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Themen
Arbeit Familie Haushalt Jugendliche Kinder

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