Miley ist erst sieben Jahre alt, aber bereits ein Youtube-Star. Ihren Youtube-Kanal „Mileys Welt“ haben über 300.000 Menschen abonniert, ihre Videos werden millionenfach aufgerufen. Dabei macht Miley nur das, was andere Kinder in diesem Alter auch machen: kneten, Überraschungseier essen, mit Puppen spielen. Anders als bei anderen Kindern aber filmen Mileys Eltern die Beschäftigungen ihres Kindes und laden die Videos auf Mileys Youtube-Kanal.
Ein Einzelfall ist Miley nicht, vielmehr bieten Youtube, Instagram, Twitch oder andere soziale Netzwerke vielen Kindern und Jugendlichen eine Bühne, um sich dort erfolgreich mit unterschiedlichen Themen zu präsentieren: Während zum Beispiel der 13-jährige Oskar als „Ossy.glossy“ Schminktipps gibt, singen die Zwillinge Lisa und Lena Playback.
Für die Eltern von Kindern, die eigene Präsenzen in sozialen Netzwerken betreiben, kann sich unabhängig von deren tatsächlichem Erfolg die Frage stellen, welche Rolle ihnen dabei zukommt: Worauf müssen sie achten, wenn ihr Kind auf Youtube & Co. unterwegs ist?
Kind betreibt Kanal auf Youtube: Braucht es einen Gewerbeschein?
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher einen Kanal oder ein Profil in einem sozialen Netzwerk betreibt, braucht es nicht unbedingt einen Gewerbeschein. Einen Gewerbeschein braucht das Kind nur, wenn es mit seinem Kanal Gewinn erzielt oder erzielen möchte. Ob jemand mit seinem Kanal auf Gewinn aus ist, kann sich etwa daran zeigen, wie oft er oder sie Videos auf den Kanal lädt oder was er oder sie unternimmt, um seine Abonnentenzahlen und die Anzahl der Werbepartner zu steigern.
Kind erfolgreich in sozialen Netzwerken: Wer muss den Gewerbeschein beantragen?
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher einen Kanal in einem sozialen Netzwerk betreibt und damit Profit erwirtschaftet, dann betreibt das Kind ein Gewerbe. Es braucht dafür einen Gewerbeschein, den es ab dem Alter von sieben Jahren selbst beantragen kann. „Das Gewerbe läuft dann auf den Namen des Kindes“, sagt der Oldenburger Rechtsanwalt Burkhard Bühre von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Für die Gewerbeanmeldung braucht das Kind die Einwilligung seiner Eltern.
Kanal auf Youtube: Wann sind Kinder geschäftsfähig?
Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass Kinder je nach Alter nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. „Ein Kind unter sieben Jahren ist nicht geschäftsfähig und darf daher keine Verträge abschließen oder selbstständig Geschäfte tätigen“, sagt Rechtsanwalt Bühre. Vom siebten bis zum achtzehnten Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Dann dürfen sie begrenzt Verträge abschließen (siehe unten) und auch zum Beispiel kaufen und verkaufen.
Gewerbe von Kindern auf Youtube: Müssen die Eltern Werbeverträge unterschreiben?
Die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern ab sieben Jahre führt aber nicht dazu, dass Kinder und Jugendliche allein selbstständig Verträge abschließen dürfen, die etwa Werbetreibende ihnen anbieten. Solche Verträge müssen die Eltern der Kinder und Jugendlichen mitunterschreiben, die Eltern müssen also zum Beispiel Product Placement - mehr oder weniger unauffälligen Platzierungen von Produkten in den Videos ihres Kindes - zustimmen.
Unternehmen auf Youtube: Brauchen Kinder und Jugendliche immer die Einwilligung der Eltern?
Nicht immer müssen die Eltern jeden unternehmerischen Schritt ihres Kindes genehmigen. Jugendliche und Kinder können sich eine Art Generalvollmacht für das Betreiben ihres Unternehmens geben lassen. Damit können sie ohne Rücksprache mit ihren Eltern Verträge schließen und – in gewissem Rahmen – wirtschaftliche Entscheidungen treffen.
Dazu müssen sie sich zum Start ihres Unternehmens die Erlaubnis ihrer Eltern holen und zusätzlich die Einwilligung eines Familiengerichtes für das Betreiben ihres Unternehmens beantragen. Das Familiengericht prüft dann, ob das Kind beziehungsweise der Jugendliche die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um das Gewerbe zu treiben.
Willigt es ein, erhält der Jugendliche oder das Kind dadurch die „unbeschränkte Geschäftsfähigkeit“ wie es in § 112 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt. „Das bedeutet, dass er oder sie dann wie ein erwachsener Unternehmer handeln kann: Er kann etwa Verträge abschließen, ist für die Steuererklärung zuständig oder kann Mitarbeiter einstellen“, sagt Burkhard Bühre. Für bestimmte wirtschaftliche Verträge wie die Aufnahme eines Kredites oder den Verkauf eines Grundstücks brauche er aber weiterhin eine Genehmigung.
Gewerbe auf Youtube oder Instagram: Haften die Eltern für die Geschäfte ihrer Kinder?
Nein. Eltern haften in der Regel nicht für das Gewerbe ihrer Kinder. Das gilt ohnehin für den Fall, dass ein Jugendlicher eine Einwilligung des Vormundschaftsgerichts für das Betreiben seines Unternehmens hat. Doch auch in den oben geschilderten Fällen haften die Eltern nicht etwa für Rechtsverstöße, wenn das Gewerbe auf den Namen ihres Kindes läuft. Denn die Verträge kommen dann mit dem Kind zustande.
Anders sieht es aus, wenn die Eltern für das Kind oder den Jugendlichen Verträge abschließen, ohne dass er davon weiß oder damit einverstanden ist. Willigt das Kind im Nachhinein nicht ein, haften die Eltern.
Eine Haftung der Eltern ist auch möglich, wenn das Kind sich eines Deliktes schuldig macht. Zum Beispiel, wenn es illegal Musik herunterlädt oder Fotos verwendet, an denen es keine Rechte besitzt. Wenn sich dann herausstellt, dass die Eltern ihr Kind nicht aufgeklärt beziehungsweise ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie unter Umständen haften.
- Datum
- Aktualisiert am
- 09.08.2017
- Autor
- ime/red