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Hilfen für Flüchtlinge

Können Flüchtlinge in Ausbildung Kindergeld bekommen?

In der Ausbildung: Erhalten Flüchtlinge während dieser Zeit Kindergeld? © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld für ihre Kinder. In manchen Fällen können es auch die Kinder selbst bekommen – etwa dann, wenn das Kind Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt. Das kann auch für einen Flüchtling gelten, der in Deutschland eine Ausbildung macht.

Für viele Flüchtlinge ist es eine wichtige Frage: Haben sie Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine Ausbildung absolvieren? Ja, sie haben diesen Anspruch. Das hat das Sozial­gericht Mainz am 22. September 2015 entschieden (AZ: S 14 KG 1/15). Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet über den zugrunde liegenden Fall.

Flüchtling in Ausbildung: Famili­enkasse lehnt Antrag auf Kindergeld ab

Danach war ein 1993 geborener junger Mann nach dem Tod seines Vaters mit Mutter und Geschwistern aus Afghanistan in den Iran geflohen. Die Familie hatte dort keinen festen Wohnsitz. 2011 reiste er nach Deutschland ein. Sein Asylantrag hatte keinen Erfolg, jedoch erhielt er wegen Abschie­be­hin­der­nissen eine Aufent­halts­er­laubnis und konnte eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker beginnen. Seinen Antrag auf Kindergeld lehnte die Famili­enkasse der Bundes­agentur für Arbeit ab. Sie argumen­tierte, nur Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen würden, könnten Kindergeld erhalten.

Vor Gericht hatte der junge Mann Erfolg. Eigentlich erhielten Eltern Kindergeld, erläuterten die Richter. Unter bestimmten Voraus­set­zungen, die der Mann erfülle, könne auch das Kind selbst diese Leistungen bekommen. So könne ein Auszubil­dender unter 25 Jahren, der in Deutschland lebe, Vollwaise sei oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kenne, selbst das Kindergeld erhalten. Bei einem Nichtdeutschen kämen weitere Voraus­set­zungen hinzu, die der Mann ebenfalls erfülle.

Flüchtlinge: Kindergeld wenn Kontakt zur Mutter, aber Aufent­haltsort nicht immer bekannt

Zwar habe der Sohn Kontakt zur Mutter, wisse aber nicht immer, wo sie sich aufhalte. Aus rechtlicher Sicht habe derjenige Unkenntnis vom Aufenthalt der Eltern, der nicht jederzeit wisse, wo sich die Eltern gerade aufhielten. Damit stehe das betreffende Kind sozial wie eine Vollwaise da. Der Kläger könne nicht jederzeit wissen, wo sich seine obdachlose Mutter im Iran aufhalte. Diese wiederum könne ihm keinerlei Unterstützung zukommen lassen.

Datum
Aktualisiert am
01.03.2016
Autor
dpa/red
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Themen
Arbeit Asyl Ausbildung Familie Kindergeld

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