Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Trennung

Kindeswohl entscheidet, wer in Ehewohnung bleibt

Es ist zwar selten, aber es passiert: Bei Trennungen muss die Mutter die eheliche Wohnung verlassen. © Quelle: JackF/ fotolia.com

Scheitert eine Ehe, folgt die Trennung. Dabei stellt sich die Frage: Welcher der beiden Partner muss gehen und die Wohnung verlassen? Und was geschieht, wenn es sich um eine gemeinsame Eigentums­wohnung handelt?

Wenn es dem Wohl eines Kindes dient, muss nach einer Trennung manchmal die Mutter die Wohnung verlassen und den Vater einziehen lassen. Üblich ist oft der umgekehrte Fall. Aber das Oberlan­des­gericht Hamm hat vor kurzem anders entschieden, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) mitteilt.

Verhandelt hatte das Gericht über den Fall eines getrennt lebenden Paares. Das Paar hat einen gemeinsamen volljährigen Sohn. Nach der Trennung der Eheleute im Jahr 2012 lebte die Frau mit dem Sohn weiter in der ehelichen Wohnung. Diese gehört je zur Hälfte den Ehegatten. Nach Streitereien zwischen der Frau und dem Sohn beantragte der Vater beim Famili­en­gericht, die Wohnung an ihn heraus­zugeben.

Wem steht die Ehewohnung nach einer Trennung zu?

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat dem Vater Recht gegeben und die Frau dazu verpflichtet, die Wohnung zu verlassen. Die Richter haben dem Vater die Wohnung zugewiesen, damit er sie in der Zeit der Trennung nutzen kann. Dies sei aus Gründen des Kindeswohls geboten, so die Richter. Betreffe eine Wohnungs­zu­weisung Kinder, seien ihre Belange bei der Abwägung grundsätzlich vorrangig zu berück­sichtigen, argumen­tierten die Richter. Das gilt den Richtern zu Folge auch bei volljährigen Kindern.

Das Interesse des Sohnes an einer geordneten und möglichst entspannten Famili­en­si­tuation habe Vorrang vor dem Interesse der Mutter, in der Wohnung leben zu bleiben, so die Richter weiter. Deshalb sei es geboten, dem Vater die Wohnung zuzuweisen. Das Verhältnis Mutter und Sohn sei im Moment nachhaltig gestört und dem Kindeswohl nicht dienlich. Die verfahrene Situation zwischen den beiden könne nur dadurch gelöst werden, dass sie die Wohnung räume, damit der Sohn dort mit dem Vater, gemeinsam leben könne. Zu dem Vater habe der Sohn ein gutes Verhältnis (Oberlan­des­gericht Hamm, AZ: 2 UF 58/13).

Datum
Aktualisiert am
13.02.2017
Autor
red
Bewertungen
2199
Themen
Ehe Eigentum Familie Kinder Scheidung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite