Wenn es dem Wohl eines Kindes dient, muss nach einer Trennung manchmal die Mutter die Wohnung verlassen und den Vater einziehen lassen. Üblich ist oft der umgekehrte Fall. Aber das Oberlandesgericht Hamm hat vor kurzem anders entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Verhandelt hatte das Gericht über den Fall eines getrennt lebenden Paares. Das Paar hat einen gemeinsamen volljährigen Sohn. Nach der Trennung der Eheleute im Jahr 2012 lebte die Frau mit dem Sohn weiter in der ehelichen Wohnung. Diese gehört je zur Hälfte den Ehegatten. Nach Streitereien zwischen der Frau und dem Sohn beantragte der Vater beim Familiengericht, die Wohnung an ihn herauszugeben.
Wem steht die Ehewohnung nach einer Trennung zu?
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Vater Recht gegeben und die Frau dazu verpflichtet, die Wohnung zu verlassen. Die Richter haben dem Vater die Wohnung zugewiesen, damit er sie in der Zeit der Trennung nutzen kann. Dies sei aus Gründen des Kindeswohls geboten, so die Richter. Betreffe eine Wohnungszuweisung Kinder, seien ihre Belange bei der Abwägung grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen, argumentierten die Richter. Das gilt den Richtern zu Folge auch bei volljährigen Kindern.
Das Interesse des Sohnes an einer geordneten und möglichst entspannten Familiensituation habe Vorrang vor dem Interesse der Mutter, in der Wohnung leben zu bleiben, so die Richter weiter. Deshalb sei es geboten, dem Vater die Wohnung zuzuweisen. Das Verhältnis Mutter und Sohn sei im Moment nachhaltig gestört und dem Kindeswohl nicht dienlich. Die verfahrene Situation zwischen den beiden könne nur dadurch gelöst werden, dass sie die Wohnung räume, damit der Sohn dort mit dem Vater, gemeinsam leben könne. Zu dem Vater habe der Sohn ein gutes Verhältnis (Oberlandesgericht Hamm, AZ: 2 UF 58/13).
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.02.2017
- Autor
- red