
Scheidung oder Trennung der Eltern: Steht Kindern Unterhalt zu?
Eltern sind verpflichtet, für ihre leiblichen Kinder zu sorgen. Im Alltag leben Familien diesen Grundsatz ganz selbstverständlich, aber das kann sich ändern, wenn Eltern sich trennen. Denn dann sorgen Fragen nach der finanziellen Versorgung der Kinder oft für Streit zwischen den ehemaligen Partnern.
Allerdings ist die Rechtslage beim Kindesunterhalt eindeutig: „Ein Kind hat immer Recht auf Unterhalt, auch wenn seine Eltern sich trennen“, sagt die Rechtsanwältin Eva Becker von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.“ Bei unverheirateten Paaren muss der Vater das Kind aber anerkannt oder ein Gericht die Vaterschaft festgestellt haben, damit der Anspruch des Kindes auf Unterhalt greifen kann.
Kind und Unterhalt: Wer muss den Kindesunterhalt zahlen?
§ 1629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass derjenige Elternteil den sogenannten Barunterhalt für das Kind zahlen muss, bei dem es nicht hauptsächlich lebt. Das kann der Vater oder die Mutter sein.
Nach Trennung oder Scheidung: Kindesunterhalt trotz Wechselmodell?
Die Frage nach dem Kindesunterhalt kann sich auch stellen, wenn die Eltern das Kind nach der Trennung gleichberechtigt betreuen und zum Beispiel ein sogenanntes Wechselmodell praktizieren. Dabei wohnt das Kind zum Beispiel in der einen Woche beim Vater und in der anderen bei der Mutter. Wenn die Elternteile unterschiedlich hohe Einkommen verdienen, kann es sein, dass dem Kind Unterhalt zusteht.
Wie berechnet man den Kindesunterhalt?
Die Höhe des Kindesunterhalts hängt davon ab, wie viele Kinder ein Unterhaltspflichtiger alimentieren muss und wie alt die Kinder sind. Die rechnerische Grundlage für den Kindesunterhalt bildet das sogenannte unterhaltsrelevante Nettoeinkommen.
Kindesunterhalt: Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ist das Einkommen, das über den sogenannten Selbstbehalt hinausgeht. Der Selbstbehalt ist das Existenzminium eines Menschen, ein Betrag, der dem eigenen Lebensunterhalt dient und zum Beispiel nicht in die Berechnung des Kindesunterhaltes einfließt. Aktuell liegt der Selbstbehalt bei 1.080 Euro im Monat für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. In diesem Text finden Sie die aktuellen Höhen der Selbstbehalte insgesamt.
Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung: Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle legt in zehn Einkommens- und vier Altersstufen die Höhe des Kindesunterhalts fest. Diese Sätze gelten bundesweit, definiert werden sie von den Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie aktualisieren die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre. Die Düsseldorfer Tabelle gilt nur eingeschränkt für überdurchschnittlich gut Verdienende, denn diese müssen oft mehr Unterhalt zahlen, als die Tabellensätze vorsehen.
Diese Tabelle zeigt den Mindestunterhalt für Kinder ab Januar 2017.
Kindesunterhalt: Was muss man davon bezahlen?
Nachhilfe, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder beispielsweise Studiengebühren sind nicht mit dem Kindesunterhalt abgegolten, sondern fallen unter den sogenannten Mehrbedarf. Den Mehrbedarf müssen die Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Kindesunterhalt zahlen. Außerdem kommt manchmal noch ein Sonderbedarf hinzu, also meist einmalige, hohe Ausgaben. Was darunter fällt, entscheidet sich im Einzelfall.
Getrennte Eltern: Kann man den Kindesunterhalt einklagen?
Ja. Man kann den Unterhalt für ein Kind einklagen. Dazu sollten sich Betroffene am besten anwaltlich beraten lassen, denn bei einer Klage ist einiges zu beachten – von Unterhaltstiteln beim Jugendamt bis zur Frage, ob man Kindesunterhalt auch rückwirkend erhalten kann.
Kindesunterhalt: Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja. In der Regel überweist die Familienkasse das Kindergeld dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Da das Kindergeld rechtlich aber beiden Eltern zusteht, wird es zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet. Bei Volljährigen wird das komplette Kindergeld angerechnet.
Kindesunterhalt: Bekommen volljährige Kinder Unterhalt?
Ja. auch für Kinder, die volljährig sind, ist Unterhalt fällig. Außerdem wird ab dem 18. Geburtstag auch das Einkommen des anderen Elternteils beim Kindesunterhalt berücksichtigt und das komplette Kindergeld abgezogen.
Dauer des Kindesunterhalts: Wie lange muss man Unterhalt zahlen?
„Eltern können bis ins Erwachsenenalter ihres Kindes unterhaltspflichtig sein“, sagt die Familienrechtsexpertin Eva Becker. „Zum Beispiel steht Kindern, die zu Hause wohnen und noch zur Schule gehen, bis zum 21. Geburtstag Unterhalt nach den für Minderjährige geltenden Regeln zu.“
Kindesunterhalt während des Studiums oder einer Ausbildung?
Ähnlich wie bei dem Kindesunterhalt für Volljährige, sehen die Regeln für den Unterhalt von Kindern aus, die noch studieren oder eine Ausbildung absolvieren: Auch während des Studiums oder einer Ausbildung dürfen Kinder Unterhalt verlangen.
Kindesunterhalt und Regress: Unterhalt zurückzahlen?
Nach einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas, den das Bundeskabinett Ende August 2016 beschlossen hat, könnte eine Rückzahlung von Unterhalt drohen, wenn das Kind nicht vom Unterhaltszahler stammt, dieser das aber geglaubt und Unterhalt für das Kind gezahlt hat. Künftig können Scheinväter gegenüber Müttern in Regress gehen und Unterhalt zurückfordern. Der Regressanspruch soll aber auf zwei Jahre begrenzt werden. Mütter selbst sollen nach Maas' Gesetzentwurf eine Auskunftspflicht gegenüber Scheinvätern haben und den Namen des leiblichen Kindesvaters nennen müssen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.12.2016
- Autor
- ime