
Eine 15-jährige Schülerin war durch längere Fehlzeiten in der Schule aufgefallen. Die Eltern hatten auf Schreiben der Schule und auf Einladungen zur Schulunfähigkeitsuntersuchung nicht reagiert. Die Schule hatte daraufhin das Jugendamt informiert, das ein Kindesschutzverfahren eingeleitet hat.
Die Eltern waren zunächst damit einverstanden gewesen, das Kind in einer Kinder- und Jugendklinik stationär behandeln zu lassen. Die Ärzte hatten ein „behandlungsbedürftiges Selbstbild und gestörte persönliche Verarbeitungsmechanismen“ diagnostiziert.
Nach zwei Monaten brachen die Eltern die Behandlung gegen den Willen der Ärzte ab und nahmen ihre Tochter mit nach Hause, ohne das Jugendamt zu informieren. Im Wege der einstweiligen Anordnung wurde den Eltern vom Familiengericht Lüdinghausen das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge entzogen, um eine weitere Begutachtung des Kindes zu ermöglichen.
Die Beschwerde der Eltern gegen diese Entscheidung wurde Mitte Oktober vom Oberlandesgericht Hamm in letzter Instanz zurückgewiesen (AZ.: 8 UF 17/13). Der Senat hielt es für dringend geboten, das Kind zu begutachten und die dafür notwendigen Maßnahmen und Untersuchungen sicherzustellen. Die Eltern hätten sich wenig kooperativ gezeigt und versuchten, das Kinderschutzverfahren zu unterlaufen.
Konsequenz:
Das Urteil zeigt, dass Eltern für den Fall, dass ihre minderjährigen Kinder die Schule schwänzen oder sich anderweitig stark auffällig zeigen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder hier die Gesundheitsfürsorge entzogen werden kann, wenn sie sich nicht kooperativ zeigen und die Behörden davon ausgehen müssen, dass sie sich nicht in ausreichendem Maße um ihre Kinder kümmern.
Viola Lachenmann ist Fachanwältin für Familienrecht und berät zudem als Fachanwältin für IT-Recht im Internetrecht, Softwarerecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Sie betreibt einen eigenen Blog, der unter www.kanzlei-lachenmann.de/blog aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Frau Lachenmann regelmäßig zum Thema Familienrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- Viola Lachenmann