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Sozial­leis­tungen

Kindergeld für vermögendes Kind als Einkommen der Eltern

Bedarfsgemeinschaft: Wann rechnen Jobcenter das Kindergeld auf die Grundsicherung an? © Quelle: CloverNo.7Photography/gettyimages.de

Die Eltern erhalten Grundsi­che­rungs­leis­tungen und Kindergeld für ihre Kinder. Ein Kind verfügt jedoch über Vermögen. Das hat Auswir­kungen.

Welche finanziellen Folgen hat es für eine Familien, die Hartz IV erhält, wenn eines ihrer Kinder Vermögen besitzt? Dies lässt sich sehr gut an einem Fall sehen, über den die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet.

In dem mitgeteilten Fall bezogen die Eltern Grundsi­che­rungs­leis­tungen, in der Alltags­sprache auch Hartz IV genannt. Eines der Kinder hatte aber Vermögen und daher keinen Anspruch auf Sozial­leis­tungen. Das Kindergeld, das die Eltern für dieses Kind erhielten, betrachtete das zuständige Jobcenter daher als Einkommen der Eltern. Dadurch hatten sie einen niedrigeren Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld II.

Die Eltern wollten das nicht akzeptieren und gingen vor Gericht. Sie waren der Meinung, das Kind benötige das Kindergeld selbst für seinen Unterhalt. Es stehe der Bedarfs­ge­mein­schaft, also der Familie, nicht zur Verfügung.

Hartz IV: Kann das Kindergeld auf die Grundsi­cherung angerechnet werden?

Die Richter des Landes­so­zi­al­ge­richts Nieder­sachsen-Bremen gaben dem Jobcenter Recht. Kindergeld und die Grundsi­cherung für Arbeit­su­chende hätten grundsätzlich dieselbe Aufgabe: die Sicherung eines menschen­würdigen Existenz­mi­nimums. Vor diesem Hintergrund könne das Kindergeld bei der Berechnung des Arbeits­lo­sengelds II angerechnet werden.

Dies gelte nicht nur dann, wenn das Kind ebenso wie seine Eltern bedürftig sei. Das Kindergeld mindere auch dann den Bedarf seiner Eltern, wenn das Kind vermögend sei und daher selbst keinen Anspruch auf Grundsi­che­rungs­leis­tungen habe.

Kindergeld im Unterhaltsrecht und im Sozialrecht

Die Richter machten den Unterschied zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht deutlich: Zwar müsse der Unterhalts­pflichtige seinem Kind auch dann Unterhalt zahlen, wenn dieses vermögend sei. Bei der Berechnung des zu gewährenden Existenz­mi­nimums – eine sozial­rechtliche Frage – verhalte es sich jedoch anders: Es bleibe bei der Anrechnung des Kinder­geldes auf das Einkommen der Eltern (Entscheidung vom 29. April 2016; AZ: L 6 AS 1100/15).

Datum
Aktualisiert am
07.06.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Arbeits­lo­sengeld 2 Eltern Familie Hartz IV Kinder

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