Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stadt München die Kosten für den Betreuungsplatz in einer teuren privaten Krippe bezahlen muss (AZ: 12 BV 15.719).
Geklagt hatte eine junge Familie, die ihren kleinen Sohn in einer teuren, privaten Kinderkrippe angemeldet hatte - für 1380 Euro im Monat. Die Familie gab an, die zuvor von der Stadt angebotenen Plätze bei einer Tagesmutter seien entweder zu weit weg gewesen oder hätten zu kurze Betreuungszeiten gehabt. Ein angebotener Platz in einer städtischen Krippe sei zu spät gekommen. Darum forderte die Familie eine Kostenerstattung von der Stadt München.
Kinderbetreuung in Zahlen
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben noch nie so viele Kleinkinder wie derzeit eine Kita besucht. Rund 721 000 Jungen und Mädchen unter drei Jahren wurden demnach im März 2016 in einer Einrichtung oder von einer Tagesmutter betreut. Im Vergleich zum Vorjahr stieg ihr Anteil um 26 000 Kinder (3,7 Prozent).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte nun, die Kommune müsse die Kosten für die teure Kita übernehmen. Der Platz in der Kita habe zwar Luxus-Angebote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts – sie habe keine Alternative gehabt.
In seinem Urteil stellte der Verwaltungsgerichtshof auch fest, dass der Kinderbetreuungsplatz vom Wohnsitz des Kindes aus „in vertretbarer Zeit“ erreicht werden müsse. Welche Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte noch zumutbar ist, ließe sich aber nicht generell festlegen. Vielmehr seien einerseits die Zumutbarkeit für das Kind selbst und andererseits auch der Zeitaufwand für den begleitenden Elternteil zu berücksichtigen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas hat der Verwaltungsgerichtshof die Revision vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig zugelassen (AZ: 12 BV 15.719).
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.11.2016
- Autor
- dpa/red