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Beziehungen

Kinder: Können auch entfernte Verwandte ein Umgangsrecht haben?

Ist ein Umgangsrecht für alle Verwandten möglich? © Quelle: pixdeluxe/gettyimages.de

Ein Umgangsrecht kommt für alle Bezugs­personen eines Kindes in Betracht. Dies können Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Cousins und Cousinen, aber auch Pflege­eltern oder Stiefeltern eines Kindes sein. Im Zweifel muss man das Umgangsrecht mit den Kindern beantragen.

Das Umgangsrecht mit einem Kind hängt von der Art der emotionalen und sozialen Bindung zwischen den Beteiligten ab. Unter Umständen kann daher auch eine Großtante ein Umgangsrecht haben, teilt die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit.

Dabei bezieht sich die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht auf ein Urteil des Oberlan­des­ge­richtes Celle vom 27. November 2015 (AZ: 10 WS 303/15). Den Richtern lag folgender Fall vor: Eine Großtante ist die einzige Bezugs­person eines Kinds aus dessen väterlicher Herkunfts­familie. Der Vater sitzt eine mehrjährige Haftstrafe ab, nachdem er die Mutter des Jungen getötet hatte. Die Großeltern leben in der Türkei, andere umgangs­willige Personen aus der väterlichen Familie gibt es nicht. Als das Kind ein bis zwei Jahre alt war, verbrachte die Großtante über einen Zeitraum von zehn Monaten hinweg an jedem dritten Wochenende ungefähr fünf Stunden im Haushalt der Familie des Kindes.

Gericht: Umgangsrecht entfernter Verwandter möglich

Dem Oberlan­des­gericht zu Folge kann ein Umgangsrecht mit einem Kind bestehen, wenn es eine sozial-familiäre Beziehung zwischen den Beteiligten gibt. Dies kann sich aus mehreren Aspekten ergeben:

-    Übernahme der Verant­wortung für das Kind in Vergan­genheit oder Zukunft

-    Zusammenleben über einen längeren Zeitraum in einem gemeinsamen Haushalt

-    eine gewachsene soziale Famili­en­be­ziehung

-    enge Bezugs­person des Kindes.

Das Gericht wollte nicht ausschließen, dass es aus der Vergan­genheit eine enge Beziehung der Großtante zu dem Kind gibt. Auch wenn die beiden nie zusammen­gelebt hätten, sei im Einzelfall ein großzügiger Maßstab für das Umgangsrecht zwischen Großtante und Großneffen anzulegen. Aus entwick­lungs­psy­cho­lo­gischer Sicht könne die Frau eine wichtige Rolle für die Identi­täts­findung des Kindes spielen.

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Datum
Aktualisiert am
01.09.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
5671
Themen
Eltern Familie Kinder Umgangsrecht

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